Der scheinoffizielle Name der Gruppe als "Ausschuss" soll den rein privaten Charakter der Gruppe offenbar aufwerten. Der Begriff „Untersuchungsausschuss“ ist außerhalb gewählter Gremien ungebräuchlich. Unklar bleibt ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts handeln soll und ob dann eine Gemeinnützigkeit beantragt wurde. Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Er kann einen nahezu beliebigen Zusammenschluss von Personen bezeichnen, der nicht einmal rechtsfähig sein muss, geschweige denn gemeinnützig. Im August 2020 erkundigte sich die Südwestpresse nach dem rechtlichen Status der Gruppe. Im Ergebnis zeigt sich dass weder der Deutsche Stiftungsrat noch die Berliner Stiftungsaufsicht eine „Stiftung Corona Ausschuss“ kennen. Eine Sprecherin des Berliner Justizsenats erklärte gegenüber der Südwest Presse: | Der scheinoffizielle Name der Gruppe als "Ausschuss" soll den rein privaten Charakter der Gruppe offenbar aufwerten. Der Begriff „Untersuchungsausschuss“ ist außerhalb gewählter Gremien ungebräuchlich. Unklar bleibt ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts handeln soll und ob dann eine Gemeinnützigkeit beantragt wurde. Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Er kann einen nahezu beliebigen Zusammenschluss von Personen bezeichnen, der nicht einmal rechtsfähig sein muss, geschweige denn gemeinnützig. Im August 2020 erkundigte sich die Südwestpresse nach dem rechtlichen Status der Gruppe. Im Ergebnis zeigt sich dass weder der Deutsche Stiftungsrat noch die Berliner Stiftungsaufsicht eine „Stiftung Corona Ausschuss“ kennen. Eine Sprecherin des Berliner Justizsenats erklärte gegenüber der Südwest Presse: |