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==Der Fall des Hamer-Patienten Zemelka==
 
==Der Fall des Hamer-Patienten Zemelka==
[[Bild:zemelka2.jpg|Hamer mit O. Zemelka|300px|left|thumb]]
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[[image:zemelka2.jpg|Hamer mit O. Zemelka|300px|left|thumb]]
So präsentierte Hamer einen seiner Patienten, den Stuttgarter Oswald Zemelka im Jahre 1982 dem deutschen Fernsehpublikum in der NDR-Sendung ''III nach 9''. Hamer meinte, dass sein Patient nach einem Streit mit seinem Meister aufgrund des Streites einen Lungenkrebs bekommen hätte. Um den Krebs zu "heilen" hatte Hamer den Meister aufgefordert, sich bei Zemelka zu entschuldigen. Danach fühlte sich der Patient natürlich sofort besser. Gezeigt wurden Röntgenaufnahmen, die das Verschwinden eines Lungentumors durch die GNM zeigen sollte. Peinlich wurde es dann jedoch, als sich herausstellte, dass die Aufnahmen ''überbelichtet'' waren, und sich zur Auswertung daher nicht eigneten. Auch in der Bild-Zeitung hatte Hamer stolz über seinen angeblichen Behandlungserfolg bei dem 51-jährigen Tischler berichtet. An den Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, Prof. Vogt, schrieb er im September 1982 in diesem Zusammenhang: ''Ich führte Ihnen auch die Röntgenbilder eines Patienten (Zemelka) vor, bei dem exakt, praktisch mit der Minute der Konfliktausräumung eine so rasante Besserung des klinischen Bildes (12kg Gewichtszunahme in 3 Wochen) und des röntgenolog. Bildes, das Sie selbst beurteilen konnten und dessen Regression des Plattenepithel-Bronchial-Ca so unübersehbar ist, daß die Verbesserung vom 17.8. auf 24.8. dem Röntgenologen Dr. Schweitzer in Stuttgart noch niemals in seiner jahrzehntelangen Röntgenpraxis vorgekommen war.''
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So präsentierte Hamer einen seiner Patienten, den Stuttgarter Oswald Zemelka im Jahre 1982 dem deutschen Fernsehpublikum in der NDR-Sendung ''III nach 9''. Hamer meinte, dass sein Patient nach einem Streit mit seinem Meister aufgrund des Streites einen Lungenkrebs bekommen hätte. Um den Krebs zu "heilen" hatte Hamer den Meister aufgefordert, sich bei Zemelka zu entschuldigen. Danach fühlte sich der Patient natürlich sofort besser. Gezeigt wurden Röntgenaufnahmen, die das Verschwinden eines Lungentumors durch die GNM zeigen sollte. Peinlich wurde es dann jedoch, als sich herausstellte, dass die Aufnahmen ''überbelichtet'' waren, und sich zur Auswertung daher nicht eigneten. Auch in der Bild-Zeitung hatte Hamer stolz über seinen angeblichen Behandlungserfolg bei dem 51-jährigen Tischler berichtet. An den Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, Prof. Vogt, schrieb er im September 1982 in diesem Zusammenhang: ''Ich führte Ihnen auch die Röntgenbilder eines Patienten (Zemelka) vor, bei dem exakt, praktisch mit der Minute der Konfliktausräumung eine so rasante Besserung des klinischen Bildes (12kg Gewichtszunahme in 3 Wochen) und des röntgenolog. Bildes, das Sie selbst beurteilen konnten und dessen Regression des Plattenepithel-Bronchial-Ca so unübersehbar ist, daß die Verbesserung vom 17.8. auf 24.8. dem Röntgenologen Dr. Schweitzer in Stuttgart noch niemals in seiner jahrzehntelangen Röntgenpraxis vorgekommen war.''
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[[Bild:zemelka4.jpg|Grab von O. Zemelka (ARD)|200px|left|thumb]]
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[[image:zemelka4.jpg|Grab von O. Zemelka (ARD)|200px|left|thumb]]
[[Bild:zemelka5.jpg|Bildzeitung über Zemelka|300px|thumb]]
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[[image:zemelka5.jpg|Bildzeitung über Zemelka|300px|thumb]]
 
In seiner wegen Mängeln abgewiesenen Habilitationsschrift erwähnt Hamer seinen Patienten wieder und schreibt zur vorbehandelnden Oberärztin Hruska der Fachklinik Schillerhöhe:<br>
 
In seiner wegen Mängeln abgewiesenen Habilitationsschrift erwähnt Hamer seinen Patienten wieder und schreibt zur vorbehandelnden Oberärztin Hruska der Fachklinik Schillerhöhe:<br>
 
Hamer: "Was sagt Ihnen jetzt Ihr ärztlicher Instinkt?"<br>
 
Hamer: "Was sagt Ihnen jetzt Ihr ärztlicher Instinkt?"<br>
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===Der Entzug der Approbation im April 1986===
 
===Der Entzug der Approbation im April 1986===
Im März 1986 zieht Hamer nach Köln. Ihm wird am 8. April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel 5 der Bundesärzteordnung (siehe Urteilsbegründug Az 9 K /215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof. B. Pflug der Uni Frankfurt vom 27.11.1985 und 12.02.1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''...für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei...'' Weiter heißt es: ''...Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut...''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.08.2007 an Hamer: ''...Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten...''. Der Entzug der Approbation ist in einem Zusammenhang mit Anzeigen zweier Ärzte zu sehen, die die skandalösen Zustände seiner privaten, als Pension angemeldeten, ''Klinik'' in Katzenelnbogen mitbekamen und ihn wenige Monate vor dem Entzug der Approbation anzeigten. (siehe dazu: [[GNM Dokumentation]]).
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Im März 1986 zog Hamer nach Köln. Ihm wurde am 8.&nbsp;April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel&nbsp;5 der Bundesärzteordnung (siehe Urteilsbegründug Az&nbsp;9&nbsp;K&nbsp;/215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof.&nbsp;B.&nbsp;Pflug der Uni Frankfurt vom 27.&nbsp;November 1985 und 12.&nbsp;Februar 1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''[...] für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei [...]'' Weiter heißt es: ''[...] Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut [...]''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.&nbsp;August 2007 an Hamer: ''[...] Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten [...]''. Der Entzug der Approbation ist in einem Zusammenhang mit Anzeigen zweier Ärzte zu sehen, die die skandalösen Zustände seiner privaten, als Pension angemeldeten, ''Klinik'' in Katzenelnbogen mitbekamen und ihn wenige Monate vor dem Entzug der Approbation anzeigten. (siehe dazu: [[GNM Dokumentation]]).
    
===Die Zeit nach dem Entzug der Approbation===
 
===Die Zeit nach dem Entzug der Approbation===
 
[[Bild:burgau.jpg|Schloss Burgau|250px|thumb]]
 
[[Bild:burgau.jpg|Schloss Burgau|250px|thumb]]
Ab dem Entzug der Approbation behandelt Hamer jedoch weiter Patienten ohne Zulassung als Arzt oder Heilpraktiker. So gründete Hamer 1990 in Burgau (Steiermark-Österreich) ein Beratungszentrum, das er ''Zentrum Neue Medizin'' nannte, und machte sich dort einen Namen, da er der Ehefrau des Bürgermeisters von Burgau Wallner zu einer "Konfliktolyse" verhalf. Aus Dankbarkeit stellte der Bürgermeister Hamer einige Räume im ''alten Schloss Burgau'' für seine Behandlungsversuche zur Verfügung. Die Zulassung zum Betreiben einer Klinik fehlt jedoch auch hier. Auf Briefköpfen seiner Burgauer Einrichtung stellt Hamer (ohne Approbation) sich als Leiter dar. Mehrere österreichischen Ärzte unterstützen ihn: bekannt sind Willibald Stangl und Wilhelm Limberger. Offiziell deklariert er sein Zentrum als eine Außenstelle seines Verlages ''Amici di Dirk'', die Kölner Büroräume waren vorher die Praxisräume in Köln. Tatsächlich beriet Hamer dort überwiegend Krebskranke, von denen er als Gegenleistung angeblich nur "Geschenke" nahm. Auf sein Spendenkonto in Österreich gingen jedoch regelmäßig Überweisungen ein. Mehrere Anzeigen wegen Kurpfuscherei wurden abgewiesen. Mehrere Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs und Verleumdung eines Grazer Arztes endeten mit Geldstrafen, die wegen Mittellosigkeit nicht einkassiert werden konnten. 1995 wird von den Behörden das Beratungszentrum in Burgau geschlossen. Dabei werden von der Polizei knapp 6.500&nbsp;Akten beschlagnahmt und laut Hamer bei einer Überprüfung der Patienten noch knapp 6.000 lebend angetroffen. Das bedeutet, "92% der Patienten lebten noch". Daher hat Hamer die Zahl, dass 90-95% seiner Patienten seine Therapie überleben würden.
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Ab dem Entzug der Approbation behandelte Hamer jedoch weiter Patienten ohne Zulassung als Arzt oder Heilpraktiker. So gründete Hamer 1990 in Burgau (Steiermark-Österreich) ein Beratungszentrum, das er ''Zentrum Neue Medizin'' nannte, und machte sich dort einen Namen, da er der Ehefrau des Bürgermeisters von Burgau Wallner zu einer "Konfliktolyse" verhalf. Aus Dankbarkeit stellte der Bürgermeister Hamer einige Räume im ''alten Schloss Burgau'' für seine Behandlungsversuche zur Verfügung. Die Zulassung zum Betreiben einer Klinik fehlte jedoch auch hier. Auf Briefköpfen seiner Burgauer Einrichtung stellte Hamer (ohne Approbation) sich als Leiter dar. Mehrere österreichische Ärzte unterstützten ihn: Bekannt sind Willibald Stangl und Wilhelm Limberger. Offiziell deklarierte er sein Zentrum als eine Außenstelle seines Verlages ''Amici di Dirk'', die Kölner Büroräume waren vorher die Praxisräume in Köln. Tatsächlich beriet Hamer dort überwiegend Krebskranke, von denen er als Gegenleistung angeblich nur "Geschenke" nahm. Auf sein Spendenkonto in Österreich gingen jedoch regelmäßig Überweisungen ein. Mehrere Anzeigen wegen Kurpfuscherei wurden abgewiesen. Mehrere Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs und Verleumdung eines Grazer Arztes endeten mit Geldstrafen, die wegen Mittellosigkeit nicht einkassiert werden konnten. 1995 wird von den Behörden das Beratungszentrum in Burgau geschlossen. Dabei wurden von der Polizei knapp 6.500&nbsp;Akten beschlagnahmt und laut Hamer bei einer Überprüfung der Patienten noch knapp 6.000 lebend angetroffen. Das bedeutet, "92% der Patienten lebten noch". Daher hat Hamer die Zahl, dass 90-95% seiner Patienten seine Therapie überleben würden.
    
[[image:hamerspanien.jpg|Hamer-Wohnhaus in Spanien|thumb]]
 
[[image:hamerspanien.jpg|Hamer-Wohnhaus in Spanien|thumb]]
Von 1997 bis 1998 ist Hamer in Köln inhaftiert. Im Jahre 2000 verlässt Hamer endgültig Deutschland und flüchtete nach Alhaurin el Grande nahe Malaga. Im September 2004 wird Hamer in Spanien verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert, und erst im Februar 2006 aus der Haft entlassen. Er kehrte nach Spanien zurück. Aus Patienten- und Angehörigenberichten wird ersichtlich, dass er weiter Patienten telefonisch oder persönlich berät oder behandelt. Allerdings berichten Zeugen aus seiner spanischen Zeit, dass er sich zunehmend von unbekannten Personen und den Behörden verfolgt fühlt, die ihn angeblich überall hin begleiten würden. Seit März 2007 ist Hamer nach eigenen Angaben wieder auf der Flucht, um einem möglichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus (Vorwurf: Volksverhetzung) zu entgehen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort scheint Norwegen (N-3235 Sandefjord) zu sein, sein Anwalt veröffentlichte seine norwegische Telefonnummer Ende September 2007. Sein Schriftverkehr wird über Faxe abgewickelt und in größeren zeitlichen Abständen soll Hamer über seine spanische Vertraute Bona García Ortín telefonisch mit Vertrauten in Kontakt stehen.
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Von 1997 bis 1998 war Hamer in Köln inhaftiert. Im Jahre 2000 verließ Hamer endgültig Deutschland und flüchtete nach Alhaurin el Grande nahe Malaga. Im September 2004 wurde Hamer in Spanien verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert, und erst im Februar 2006 aus der Haft entlassen. Er kehrte nach Spanien zurück. Aus Patienten- und Angehörigenberichten wird ersichtlich, dass er weiter Patienten telefonisch oder persönlich berät oder behandelt. Allerdings berichten Zeugen aus seiner spanischen Zeit, dass er sich zunehmend von unbekannten Personen und den Behörden verfolgt fühlte, die ihn angeblich überall hin begleiten würden. Seit März 2007 ist Hamer nach eigenen Angaben wieder auf der Flucht, um einem möglichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus (Vorwurf: Volksverhetzung) zu entgehen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort scheint Norwegen (N-3235 Sandefjord) zu sein, sein Anwalt veröffentlichte seine norwegische Telefonnummer Ende September 2007. Sein Schriftverkehr wird über Faxe abgewickelt und in größeren zeitlichen Abständen soll Hamer über seine spanische Vertraute Bona García Ortín telefonisch mit Vertrauten in Kontakt stehen.
 
Wie bereits zuvor in Deutschland, Österreich und Spanien, hat Hamer auch in Norwegen keine ärztliche Approbation. In Norwegen wurde ihm die Ausübung des ärztlichen Berufs oder der Heilkunde vom staatlichen Gesundheitspersonalausschuss untersagt. Hamer klagte in Norwegen gegen das zuständige Osloer Gesundheits- und Fürsorgeministerium, um dennoch die Zulassung zu erhalten. Im April 2009 wies ein Gericht in Sandefjord nach dreitäger Verhandlung Hamers Begehren ab, und verurteilte ihn zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 118.000&nbsp;norwegischen Kronen (13.600&nbsp;Euro). Hamer hat zudem die eigenen Anwaltskosten zu zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass Hamer sich als Arzt nicht an die rechtlich bindenden Standards halten würde.<ref>http://www.tvedestrandsposten.no/Innenriks/article4299193.ece</ref><ref>http://www.sb.no/article/20090430/NYHETER/828675814/1158</ref>
 
Wie bereits zuvor in Deutschland, Österreich und Spanien, hat Hamer auch in Norwegen keine ärztliche Approbation. In Norwegen wurde ihm die Ausübung des ärztlichen Berufs oder der Heilkunde vom staatlichen Gesundheitspersonalausschuss untersagt. Hamer klagte in Norwegen gegen das zuständige Osloer Gesundheits- und Fürsorgeministerium, um dennoch die Zulassung zu erhalten. Im April 2009 wies ein Gericht in Sandefjord nach dreitäger Verhandlung Hamers Begehren ab, und verurteilte ihn zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 118.000&nbsp;norwegischen Kronen (13.600&nbsp;Euro). Hamer hat zudem die eigenen Anwaltskosten zu zahlen. Das Gericht war überzeugt, dass Hamer sich als Arzt nicht an die rechtlich bindenden Standards halten würde.<ref>http://www.tvedestrandsposten.no/Innenriks/article4299193.ece</ref><ref>http://www.sb.no/article/20090430/NYHETER/828675814/1158</ref>
  
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