Zapper: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Psiram
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Typos)
K
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
==Verschwörungstheorien um Zapper==
 
==Verschwörungstheorien um Zapper==
Entwickler und Verkäufer derartiger Zapper-Produkte berufen sich häufig auf nicht näher bezeichnete Regierungsstellen, die angeblich Unterlagen vernichtet hätten, die die Wirksamkeit bestätigen sollen. Des weiteren kursieren in Zapperkreisen Gerüchte um angeblich ''unterdrückte'' Forschungsunterlagen und Drangsalierungen von auf diesem Gebiet Forschenden. Tatsache ist, dass mehrere der auf dem Markt befindlichen Geräte keine Zulassung besitzen und häufig Gesetzesverstösse (gesundheitsbezogene Werbung) zu beobachten sind.
+
Entwickler und Verkäufer derartiger Zapper-Produkte berufen sich häufig auf nicht näher bezeichnete Regierungsstellen, die angeblich Unterlagen vernichtet hätten, die die Wirksamkeit bestätigen sollen. Des weiteren kursieren in Zapperkreisen Gerüchte um angeblich ''unterdrückte'' Forschungsunterlagen und Drangsalierungen von auf diesem Gebiet Forschenden. Tatsache ist, dass mehrere der auf dem Markt befindliche Geräte keine Zulassung besitzen und häufig Gesetzesverstösse (gesundheitsbezogene Werbung) zu beobachten sind.
  
 
==Verschiedene Zapper-Typen==
 
==Verschiedene Zapper-Typen==

Version vom 27. Dezember 2008, 01:31 Uhr

Zapper.jpg

Der Begriff Zapper bezeichnet eine Gruppe von batteriebetriebenen elektrischen Vorrichtungen. Ihnen ist gemeinsam, daß über zwei Elektroden die leitend mit der Hautoberfläche in Verbindung gebracht werden sollen, schwache Wechselstromimpulse abgegeben werden. Derartig erzeugten schwachen Wechselströmen wird von den Zapper-Befürwortern und Verkäufern beleglos eine gesundheitsfördernde Wirkung zugesprochen. Angeblich sollen sie eine selektiv schädigende Wirkung auf alle möglichen Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen haben ohne jedoch gleichzeitig körpereigenes Gewebe zu schädigen. Von manchen Anbietern wird empfohlen die Zapperanwendung mit der Anwendung kolloidalen Silbers zu kombinieren dem in diesem Zusammenhang eine ähnliche Wirkung nachgesagt wird.

Neben kommerziell vertriebenen Zappern finden sich im Internet auch zahlreiche Bauanleitungen für derartige Geräte, die aufzeigen wie einfach solche Geräte von Laien nachzubauen sind. Meist enthalten sie nicht viel mehr als einen Oszillatorchip vom Typ 555 (Wert etwa 1 Euro), sowie einige Widerstände, Kondensatoren und bunte LED-Lämpchen.

Derartige Zapper spielen eine Rolle im Behandlungsspektrum der amerikanischen Wunderheilerin Hulda Clark, und es zeigen sich Bezüge zur Radionik, Elekroakupunktur nach Voll und der Bioresonanz. Manche Anwender sprechen hier auch von Bioelektrifikation.

Zapper und kolloidales Silber sind besonders in politisch rechten oder braun-esoterischen Kreisen als angeblich nutzbare Alternative zu therapeutischen Ansätzen der wissenschaftlichen Medizin im Gespräch.

Verschwörungstheorien um Zapper

Entwickler und Verkäufer derartiger Zapper-Produkte berufen sich häufig auf nicht näher bezeichnete Regierungsstellen, die angeblich Unterlagen vernichtet hätten, die die Wirksamkeit bestätigen sollen. Des weiteren kursieren in Zapperkreisen Gerüchte um angeblich unterdrückte Forschungsunterlagen und Drangsalierungen von auf diesem Gebiet Forschenden. Tatsache ist, dass mehrere der auf dem Markt befindliche Geräte keine Zulassung besitzen und häufig Gesetzesverstösse (gesundheitsbezogene Werbung) zu beobachten sind.

Verschiedene Zapper-Typen

Beck-Zapper

Funktionsprinzip

Zapperschaltung nach Don Croft

Derartige Zapper geben eine meist rechteckförmige Wechselspannung von wenigen (bis etwa 35) Volt ab. Die Frequenz der erzeugten Wechselspannung ist entweder fest auf einen Wert eingestellt oder lässt sich einstellen oder programmieren. Über den genauen Wert der anzuwendenden Frequenz herrscht keine Einigung unter den Zapperanwendern. Bei Betrachtung der entsprechenden Empfehlungen und Meinungen wird klar, dass es nicht überbrückbare Widersprüche innerhalb der Szene gibt, die sich aus dem Defizit an überprüfbaren Fakten zum Thema und einer fehlenden theoretischen Basis ergeben. Auch über den für die angegebenen Zwecke günstigsten Wert der abzugebenden Spannung (und des daraus resultierenden Stromes) herrscht keine Einigkeit. Bei einigen Geräten ändert sich auch ständig die eingesetzte Frequenz.

Die an die Hautelektroden angelegte Wechselspannung soll über den Hautwiderstand zu einem Stromfluss führen. Dieser ist aufgrund unterschiedlicher Hautwiderstände allerdings sehr variabel. Der Stromfluss soll sich im Unterhautfettgewebe und Bindegewebe fortsetzen und bis zu tieferliegenden Blutgefässen (insbesondere Hautvenen) reichen und hätte einen deutlich schwächeren Stromfluss in den Gefässen zur Folge. Die Zapperanwender glauben nun, dass die zu bekämpfenden Krankheitserreger in den Blutgefässen durch diesen schwachen Stromfluss erreichbar wären, ohne dass allerdings körpereigene Zellen gleichzeitig darunter litten. Die Tatsache, dass ein Erwachsener Mensch jedoch etwa 2 Kilogramm an (meist harmlosen) Bakterien mit sich herumträgt und deren Zahl etwa das Zehnfache der Zahl der Körperzellen beträgt (Bakterien sind viel kleiner als typische Körperzellen) macht die Angaben zum Funktionsprinzip unhaltbar. Eine effektive elektrische Ausrottung oder ein elektrischer Sterilisationsversuch durch Zapper hätte schädliche Folgen für den menschlichen Organismus, da viele Bakterienarten auch nützliche Funktionen im Körper haben. Es bleibt völlig schleierhaft, wieso das Zapperverfahren selektiv nur pathogene Erreger schädigen soll und nicht auch andere. Es bleibt ebenso völlig unerklärlich, wie das Anlegen eines Zappers am Unterarm beispielsweise das Wachstum von Keimen in der Blase oder Lunge beeinflussen soll.

  • Angaben zur Spannung/Stromstärke:
    • nach Robert Beck: 35 V/0,8mA ( 800 µA ), bzw > 0,4 mA bei 3,9 Hz
    • nach Hulda Clark: 10-800 KHz. Mikroorganismen aller Arten sollen hierbei selektiv in Resonanz geraten und dadurch zum Platzen gebracht werden.

Kritik

Es gibt den Bericht über einen Patienten mit Herzschrittmacher aus den USA, der auf Grund einer Zapperanwendung eine Arrhythmie bekam. Über eine klinische Wirksamkeitsprüfung derartiger Geräte gegen Bakterien, Mikroorganismen oder Viren beim Menschen ist nichts bekannt und derartige Zapper spielen in der wissenschaftlichen Medizin keine Rolle.

Der Arbeitskreis AKODH hat im Jahr 1999 ein solches Gerät geprüft (Dr. P. A. Müller), und das Ergebnis war ernüchternd / erschreckend: Abgesehen von faszinierend blinkenden bunten Glühlämpchen war (insbesondere an den für den Patienten gedachten Handelektroden) keinerlei physikalischer Output zu messen. Die in das Gerät integrierten Batterien versorgen also lediglich die Glühlämpchen, ansonsten ist das teure Gerät ein physikalisches Placebo!

Rechtliche Lage

Das auf den Geräten befindliche CE-Zeichen sagt nichts über eine mögliche Eignung als Medizinprodukt aus, sondern bezieht sich nur auf die Einhaltung der Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Erwartungshaltung des Kunden beim Einsatz machen aus derartigen Geräten ein medizinisches Gerät im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG), und als ein solches muss dieses Gerät zugelassen werden. Es wird im Rahmen einer solchen Zulassung eine vierstellige Nummer erteilt, die auf dem Gerät sichtbar erkennbar sein muss und auf die Stelle verweist, die das Gerät innerhalb der EU zugelassen hat. Eine derartige Zulassung sagt jedoch nichts über eine mögliche therapeutische oder diagnostische Wirksamkeit des Produktes aus, sondern es wird nur die Prüfung auf Einhaltung einschlägigen Normen bescheinigt.

In den USA wurde einem Zapper verkaufendem Unternehmen (cancercure.com) untersagt gesundheitsbezogene Werbung für das Produkt zu machen. Insbesondere durfte nicht mehr behauptet werden, dass das Gerät effektiv eine Krankheit heilen könne und insbesondere bei Alzheimer oder AIDS wirksam sei.

2003 wurde der Dr. Clark Association und der Schweizer Behandlungzentrum GmbH (die vom Scientologen David Amrein geführt wurde) durch ein US-Gericht untersagt, gesundheitsbezogene Werbung zu betreiben. Die Beklagten mussten eine Liste mit den Anschriften sämtlicher Kunden an das Gericht senden, jeden Kunden darüber informieren, dass die besagten Produkte keine medizinische Wirkung haben und mussten allen Kunden anbieten den Kaufpreis zu erstatten.

Weblinks