Sylvia Stolz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, da sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, da sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.

Version vom 17. Januar 2013, 13:17 Uhr

Sylvia Stolz bei einer so genannten Anti-Zensurkonferenz des schweizer Sektengründers Ivo Sasek im Jahre 2012[1]

Sylvia Stolz (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, da sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.

Die Lebenspartnerin von Horst Mahler[2] wurde in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt. Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.[3]

AZK-Auftritt November 2012

Am 24. November 2012 trat Stolz in der Schweiz auf der 8. so genannten "Anti Zensurkonferenz" (AZK) des schweizer Sektengründers Ivo Sasek auf. Der Ort der Veranstaltung, die Stadthalle in Chur, war zuvor geheim gehalten worden, die Besucher einzeln geladen worden.

In ihrem Referat lud Stolz das Publikum auf, Nazis "kennen zu lernen", um sich ein eigenes Bild ihrer Ansichten zu machen. Der Holocaust könne nicht gerichtlich bewiesen werden, dazu fehlten die Leichen, die Spuren der Täter und die Waffen, sagte Stolz in Chur. Spuren eines Mordes würden fehlen. Eine nationalsozialistische Absicht Juden zu töten würde fehlen.
Ivo Sasek kritisierte die Ausführungen nicht und hinderte sie auch nicht daran ihre Leugnung des Holocaust vorzubringen. Stattdessen dankte er der Referentin danach mit tränenerstickter Stimme und bezeichnete sie als "Frau mit dem Mut eines Löwen".[4]

Die in der Schweiz strafrechtlich sanktionierte Leugnung des Holocaust führte 2013 zu einer Strafanzeige sowohl gegen die Rednerin Sylvia Stolz wie auch gegen Ivo Sasek, Organisator der Konferenz der Anti-Zensur-Koalition. Als verantwortlicher Moderator habe er es unterlassen der Rednerin das Wort zu entziehen, als diese über längere Dauer «offensichtlich Leugnung des Holocaust» betrieben habe.[5]

Weitere Referenten der 8. AZK waren der iranische Botschafter in der Schweiz Ali Reza Salari, der deutsche Pseudowissenschaftler Claus Wilhelm Turtur, Robert Stein und Robert Fleischer von "Exopolitik". Als geladene Besucher der Veranstaltung wurden unter anderem Manfred Petritsch (alias Freeman), Werner Altnickel und ein Team von Time To Do von Norbert Brakenwagen gesichtet.

Quellennachweise

  1. Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012
  2. Frank Käßner: Ernst Zündel: "Agitator, Hetzer, Brandredner". In: Welt Online, 16. Februar 2007
  3. http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz
  4. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-grosse-Auftritt-der-HolocaustLeugnerin-/story/13425297
  5. http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek?prev=comment%2Freply%2F1299422