Hartmut Fischer

Aus Psiram
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Hartmut Fischer bei Online-Konferenz der COMUSAV, einer internationalen Gruppe zur Promotion des Scharlataneriemittels Chlordioxid (2021)
Hartmut Fischer (rechts) bei einer online-Veranstaltung der COMUSAV 2021 (links Maria Hubmer-Mogg)
Hartmut Fischer als Referent bei Werbesender QS24 der Firma Quantisana von Alexander Glogg (2021)
Zitat aus Fischer-Buch DMSO-Handbuch

Hartmut Fischer (geb. 1966) ist ein deutscher promovierter Chemiker, Autor und Heilpraktiker aus Wertheim (vormals Lauterbach). Fischer ist Befürworter der Scharlataneriemethoden MMS, Chlordioxid (CDL) und CDI (Chlordioxidinjektionen/Chlordioxidinfusionen) bei Erkrankungen. Chlordioxid ist kein zugelassenes Arzneimittel. 2014 trat Fischer bei der MMS-Promotionveranstaltung Spirit of Health Kongress auf. Für den März 2018 ist Fischer erneut als Vortragsredner beim Spirit of Health Kongress 2018 in Berlin vorgesehen, der vom Jim Humble Verlag organisiert wird. In den Vorjahren wurden die "Spirit of Health Kongresse" für Propaganda für das Scharlataneriemittel MMS genutzt, vor dem zahlreiche internationale Gesundheitsbehörden warnen. 2021 trat Fischer bei einer Online-Veranstaltung der Gruppe COMUSAV auf, die hauptsächlich im spanischsprachigen Raum aktiv ist und den experimentellen Einsatz von Chlordioxid bei der COVID-19 Krankheit propagiert.

Hartmut Fischer ercheint regelmässig im Werbekanal QS24 der Firma Quantisana (Quantica) von Alexander Glogg und bewirbt dort DMSO-Produkte.

Als Heilpraktiker betrieb Fischer das "naturmedizinische Praxisinstitut Naturmedizin für Forschung, Behandlung und Ausbildung Naturmedizin"(PraNatu) in Lauterbach. Das von ihm 2013 erworbene Hotel (Hotel-Restaurant Vorderburg), hat mittlerweile wieder den Besitzer gewechselt, befindet sich nun in anderen Händen.[1]. Die geplante Einrichtung der "Praxisinstitut für Naturmedizin - PraNatu" an diesem Ort wurde nicht verwirklicht.

Kurzbiographie

Nach eigenen Angaben studierte Fischer Chemie in Würzburg und arbeitete in einem Pharmaunternehmen. Ende der neunziger Jahre wurde Fischer Heilpraktiker und bezeichnet sich aktuell als "Pharmakritiker".

Engagement für Dimethylsulfoxid, MMS, Chlordioxid und NBMI

Fischer ist Anwender von Therapien mit Dimethylsulfoxid (DMSO) und bewirbt diese mit einem Buch (DMSO-Handbuch, erschienen im Daniel Peter Verlag) und Seminaren. Zu DMSO behauptet Fischer, dass Anwendungen beim Menschen äußerlich, oral und intravenös praktizierbar seien. In der Buchwerbung zum DMSO-Handbuch behauptet Fischer, ".. dass DMSO die größte Anzahl und Bandbreite von Wirkungen zu bieten hat, die jemals für ein einzelnes Mittel nachgewiesen werden konnten". Zur Substanz DMSO lägen mehr als vierzigtausend Fachartikel vor, die "der breiten Öffentlichkeit .. sogar bewusst zurückgehalten wurden." Warum wissenschaftliche Fachliteratur zu DMSO "zurückgehalten" werde und von wem, wird nicht erläutert. Zur gleichen Substanz mit vierzigtausend Fachartikeln aus der Forschung behauptet Fischer zudem, dass eine "Unterdrückung" vorliege, da DMSO nicht patentierbar ist (siehe dazu: Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin). Fischer macht in seiner Veröffentlichung auch Angaben zu kombinierten Anwendungen von DMSO mit Wasserstoffperoxid und Chlorioxid/MMS.

Fischer behauptet, die angenommene Wirkung von Chlordioxid/MMS durch Zugabe von DMSO steigern zu können (Zitat):

"DMSO wirkt ganzheitlich als "Kanalöffner". Der Verstärkungseffekt für z.B. Chlordioxid [gemeint ist hier MMS] ist deshalb nur ein Aspekt der vielfältigen Möglichkeiten, die DMSO bietet".

Fischer stellt in seinem DMSO-Handbuch auch Behauptungen zu alternativmedizinischen Behandlungen von Krebskrankheiten auf und bezieht sich dabei auf das Krebswundermittel Dichloressigsäure (DCA), rechtsdrehende Milchsäure und Alpha-Liponsäure, wenn diese mit DMSO als "Schleppersubstanz" kombiniert würden. Dichloressigsäure (DCA) ist derzeit in keinem Land zur Krebstherapie zugelassen, da ein Nachweis der Wirksamkeit fehlt. Die US-amerikanische Krebsgesellschaft veröffentlicht auf ihren Webseiten eine Stellungnahme, in der dargestellt wird, dass DMSO bei Krebs unwirksam ist.[2]

Zur Zeit der Coronaviruspandemie bewirbt Fischer insbesondere experimentelle Menschenversuche mit Chlordioxid bei an COVID-19 Erkrankten. Chlordioxid ist jedoch nicht als Arzneimittel zugelassen und wird in keiner Leitlinie zur Behandlung der COVID-19 Krankheit erwähnt. Zahlreiche Gesundheitsbehörden weltweit waren vor Chlordioxid oder MMS-Behandlungen. Als Heilpraktiker ist es Fischer nicht erlaubt Infektionskrankheiten zu behandeln. Fischer befürwortet Chlordioxid-Infusionen bei COVID-19 und macht dazu Dosierungsvorschläge. So solle man etwa 5-10 mL Chlordioxid mit 500 mL Kochsalzlösung einmal täglich infundieren, oder rektal über einen Schlauch zuführen. Hartmut Fischer geht soweit zu behauptet, dass das Wirkprinzip der von ihm gemeinten experimentellen Chlordioxidbehandlung bei COVID-19 die Denaturierung der Oberflächen Spike-Proteine (chem. gesehen Eiweisse) des CoV-2 Virus sei. Unter dem Einfluss von ClO2 käme es nach Fischer zu einem "Zerschneiden" der Tertiärstruktur der viralen Spike Proteine und somit zu einer Inaktivierung. Worauf die Annahme von Fischer basiert bleibt unklar. Auch wenn hohe Konzentrationen von Chlordioxid in vitro (also in einer Petri-Schale im Labor ausserhalb des Körpers) eine derartige Inaktivierung durch das Desinfektionsmittel Chlordioxid bewirken, bedeutet dies nicht dass innerhalb des menschlichen Körpers entsprechend ausreichend hohe Konzentrationen erreicht werden können ohne gleichzeitig alle Eisweisse (Proteine) des Menschen zu schädigen. Fischer nennt kein Prinzip, welches eine selektive Schädigung der Spike-Proteine des neuen Coronavirus durch Chlordioxid erklären könnte und nennt auch keine seriöse Quelle die eine solche selektive Wirkung zeigt. Eine therapeutische Bandbreite ist daher gar nicht gegeben und bleibt im besten Fall unbekannt. Explizit geht Fischer auf die Penicilline als angeblich vergleichbare Substanzen ein. Penicillin sei in Anfangszeiten auch experimentell bei bakteriell Infizierten eingesetzt worden und die Penicillinanwendung habe sich durchgesetzt. Die Penicilline haben jedoch - ganz im Gegensatz zum Desinfektionsmittel Chlordioxid - eine selektiv schädigende Wirkung auf die Synthese der Zellwand penicillinsensitiver Bakterien und führt nur dadurch zu ihrer Lyse, also dem Zerplatzen und ihrer Vernichtung. Die selektive Wirkung ist alleine durch die völlig unterschiedliche Wirksamkeit bei den verschiedenen Bakterienstämmen und auch durch die mögliche Resistenz erkennbar. So wirken Penicilline nicht bei gramnegativen Bakterien wie den Salmonellen und werden daher dann auch nicht eingesetzt. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen wurden Untersuchungen durchgeführt um unerwünschte Wirkungen zu erkennen und um eine wirksame Dosierung zu finden. So wurden Versuche mit weissen Blutkörperchen, isolierten menschlichen Zellen oder Zellen von Kaninchen durchgeführt, lange bevor Penicillin zum Arzneimittel wurde. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen kam es in den dreissiger Jahren bis 1940 des 20. Jahrhunderts zum Tierversuch an der Maus, der erfogreich verlief. Der erste Penicillin-Patient ging in die Medizingeschichte ein. Der englische Polizist Albert Alexander wurde am 12. Februar 1941 als erster Mensch mit Penicillin behandelt.

Mit Stand von 2021 engagiert sich Fischer auch für die schwefelhaltige organische Substanz NBMI (N,N′-Bis(2-mercaptoethyl)isophthalamid), die allerdings unter den Bezeichnungen B9, Irminix, OSR1, BDTH2, BDET; BDETH2 besser bekannt ist (IUPAC N1,N3-Bis(2-sulfanylethyl)benzene-1,3-dicarboxamide, PubChem CID 16043475). Die Substanz hat eine begrenzte Bedeutung als Substanz zur Isolierung von Schwermetalle aus kontaminierten Böden. Aufgrund seiner Fettlöslichkeit scheint NBMI hierfür jedoch nur begrenzt anwendbar zu sein. Auch für die Anwendung beim Menschen scheint NBMI nur begrenzt einsetzbar zu sein. Die europäische EMA stufte NBMI-Produkte als Arzneimittel ein, es handelt sich also dann nicht um Nahrungsergänzungsmittel. Zuvor war NBMI unter dem Handelsnamen OSR1 als "Nahrungsergänzung" (de facto Präsentationsarzneimittel) gegen Autismus auf dem Markt, bis der Verkauf verboten wurde, da es keinen Beleg für Wirksamkeit gegen Autismus gibt und Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Die deutschsprachige Wikipedia schreibt zu NBMI:

..Im Januar 2012 wurde NBMI durch die Europäische Kommission der Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ zuerkannt, wodurch der Fa. CTI Science zehnjährige Exklusivrechte ab Marktzulassung garantiert werden. Am 1. Juli 2016 wurde die Phase 2a der Zulassung abgeschlossen.
Tierversuche mit anorganischem Quecksilber zeigen, dass NBMI Quecksilber im Körper wirksam bindet, wobei es langsam ausgeschieden wird. Versuchstiere zeigten keine Vergiftungserscheinungen. Dabei bleibt die Frage, wie sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung langfristig verhält. Im Gegensatz zu DMPS und DMSA ist NBMI fettlöslich und kann daher in anderes Gewebe, wie in das Gehirn und das Knochenmark, eindringen. Im Tierversuch wurde die Menge an Quecksilber im Gehirn nicht erhöht, aber auch nicht signifikant verringert. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung ins Fettgewebe umlagert. Es ist nicht bekannt, wie NBMI im Menschen bei Methylquecksilber wirkt... Im Gegensatz zu DMPS und DMSA scheint die Bindungsfähigkeit von NBMI zu schwach zu sein, um Kupfer und Zink im Körper zu binden, während Eisen wahrscheinlich gebunden wird. Weiter besitzt es keine Affinität zu Ca2+, Mg2+, Na+ und K+.[5]..
[3]

Hartmut Fischer bewirbt eine tägliche Einnahme von 100 bis 300 mg NBMI. Die Substanz sei angeblich hilfreich bei Implantaten, allen neurodegenerative Erkrankungsbilder (genannt werden Morbus Parkinson, Demenz, Multiple Sklerose und Polyneuropathien), Lungenerkrankungen, Entwicklungsverzögerungen, Impfschäden, Konzentrationsstörungen, Epilepsie und Schwindel. Von Autismus spricht Fischer nicht.

Als so genannter "Laborartikel" ist NBMI über das Internet erhältlich. % Gramm kosten dann 197 € (3940 € / Kg).

Siehe auch

Quellennachweise