Torsten van Geest (geb. 26.10.1965) ist ein deutscher Rechtsanwalt aus der Stadt Essen.[1].

Van Geest studierte von 1983 bis 1989 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bochum. Von 1996 bis 1999 arbeitete er in Partnerschaft in der Sozietät Tiegelkamp & Van Geest. Van Geest ist in Nebentätigkeit auch Dozent für Rhetorik und Kommunikation.

Ende Mai 2011 machte Van Geest durch einen in die Öffentlichkeit getragenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Berliner Innensenator auf sich und seine Anliegen aufmerksam. Mit seinem Antrag, der von der deutschen Truther-Szene im Internet verbreitet wurde, erhofft sich Van Geest vordergründig die Verhinderung eines angeblich drohenden staatsterroristischen Anschlages mit einer Atombombe auf das Berliner Olympiastadion im Juni 2011.

Das Truther-Projekt "Infokriegernews" versuchte den Spekulationen nachzuhelfen, indem mit Torsten Van Geest ein 70 minütiges Interview-Video mit dem Titel "Megaritual 2011" produziert wurde, das bei Youtube zu sehen ist.

Einstweilige Verfügung wegen angeblichen Terroranschlag in Berlin

Wegen eines Verdachts auf einen möglichen staatsterroristischen Terroranschlag "unter falscher Flagge" mit einer (möglichen schmutzigen) Atombombe gegen das Berliner Omympiastadion (Frauen-Fußball-WM ) am 26. Juni 2011 stellte van Geest am 31.05.2011 an das Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einweiligen Verfügung. Antragsgegner sind die deutsche Bundeskanzlerin Andrea Merkel und der Berliner Innensenator Ehrhart Körting.

Unterstellt werden kann, dass Van Geest mit seinem, wie von ihm gewünscht, agressiv im Internet verbreiteten Antragstext in Wirklichkeit das Ziel verfolgt, eigene Verschwörungstheorien und Überzeugungen durch das Medieninteresse besser verbreiten zu können.

Die 405 Seiten des Antrags

 
Ausschnitt aus dem Antrag mit Spekulationen zu einer NWO
 
Ausschnitt aus dem Antrag mit absurden Hinweisen zur esoterischen Numerologie und Löffelbieger Uri Geller
 
Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf Sommersonnenwende

In seinem Antragstext findet sich keinerlei konkrter Hinweis auf einen möglichen bevorstehenden Bombenanschlag am 26. Juni in Berlin. Vielmehr werden seit Jahren oder auch Jahrzehnten bekannte Verschwörungstheorien und Bedrohungesszenarien zitiert und miteinander in Verbindung gebracht. Als angebliche Beweise werdn Zitate aus der Wikipedia und von Youtube-Videos vorgebracht. Sogar der israelische "Löffelbieger" Uri Geller wird als Zeuge zitiert. Neue, bislang unbekannte Bedrohungen werden nicht explizit genannt. Als "Beweise" wird Werbung für Computer oder Kühlschränke genannt. Der gemeinte Anschlag stehe seiner Meinung nach auch mit der Sommersonnenwende in Zusammenhang:

..Im Übrigen wird in Minute 24:24 ff. des Filmes „Megaritual 2011 Berlin„ das Fifa Logo einer näheren Inaugenscheinnahme unterzogen. Oben rechts befindet sich erneut ein kreisrundes Gebilde, das große Ähnlichkeit mit der signifikanten Struktur der NYer The Sphere hat - Reminizenz sowohl an den Anschlag auf das World Trade Center wie auch an die dahinterstehende Idee des Sieges der neuen Ära über die Alte - schließlich weist der Macher des Films auf das Datum und die Nähe des 26.06.2011 zur Sommersonnenwende hin, die am 21.05.2011 stattfindet. In geschichtlicher Parallele zur jahrhundertealten Tradition war die Darbringung von Opfern in der Antike bei Spielen, insbesondere olympischen, üblich.
Immerhin befindet sich das Ereignis vom 26.06.2010 zumindest in zeitlicher Nähe hierzu. Die letzte Sommersonnenwende war im Jahre 2001, die nächste wird in diesem Jahr stattfinden, am 21.06.2011 und damit nur 5 Tage vor den Spielen!..

Als mögliche Drahtzieher werden Bilderberger, Freimaurer oder Grossbanken genannt, die ein Interesse an einem staatsteoristischen "false flag" Anschlag hätten. In lächerlicher Weise übernimmt Van Geest unhinterfragt in der Truther-Szene gängige Hypothesen zu angeblichen Gesten und Geheimzeichen von Geheimorganisationen und angeblichen bedeutungsvollen Symbolen von Geheimorganisationen. (siehe Zitat rechts)

Eine großen Anteil nehmen private Analysen zum Al-Quaida Anschlag am 11. September 2001 gegen das New Yorker World Trade Center ein. Van Geest zitiert hier die bekannten Verschwörungstheorien, ohne auf Widerlegungen oder Widersprüche einzugehen. Es folgen Ausführungen zum Komplex Gladio. Über zahlreiche Seiten ziehen sich Betrachtungen zu Freimaurern und Bilderbergern, deren Ziel es sei eine "Weltrepublik" und Neue Weltordnung (NWO) zu errichten. Auch existiere insgeheim noch die ehemalige UdSSR. Kommunistische Umtriebe sieht Van Geest auch in der EU, da diese nach einem quasi-kommunistischen Modell ohne Macht eines Parlaments funktioniere.

Es folgen Ausführungen zum befürchteten Atombombenanschlag auf das Olympiastadion zum Zeitpunkt der Frauen Fussball Weltmeitserschaft am 26. Juni 2011. Demnach solle an diesem Tag der Anschlag durch einen ausländischen Staat und seinen Geheimdienst organisiert erfolgen. Ziel sei es, die Schuld islamischen Kreisen in die Füße zu schieben um Kriege führen zu können. Vehement wehr sich Van Geet gegen Erkenntnisse und Analysen zu bekannten islamischen Terrornetzwerken wie "Al Quaida". Eigentliche Gefahren gingen in Wirklichkeit von staatlich organisiertem Terror aus. Als Mitspieler sieht Van Geest auch die US-amerikanische Filmindustrie (Hollywood).

Konkret fordert van Geest im Antrag, dass Merkel und Körting die Öffentlichkeit vor den gemeinten Anschlägen als staatsterroristische Anschläge warnen soll. Ausserdem soll sie die gemeinten Bilderberger und andere spekulativ bezichtigte Kreise in ihren angeblichen Bestrebungen nicht in der von ihm angenommenen Weise unterstützen.

Der Antrag endet mit den Sätzen:

Auf ein Copyright an Ausführungen dieses Schriftsatzes wird ausdrücklich - außer für gewerbliche Nutzung - verzichtet - weitere, rasche Verbreitung ist im Interesse der Verhinderung des Attentates und seiner okkulten Zielsetzungen in hohem Maße erwünscht.
Möge Gott uns vor dem geplanten Unheil bewahren!
van Geest
Rechtsanwalt

Die Antwort des Verwaltungsgerichts Berlin

 
Beschluss des VG Berlin vom 6.6.2011

Unter dem Aktenzeichen VG 33 L 259.11 befasste sich das VG Berlin mit dem Antrag und wies den Antrag am 6.6.2011 zurück:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zufückgewiesen
Der Antragsteller trägt die Kosten den Verfahrens
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,-Euro festgesetzt

Das Gericht sah den Antrag als "unzulässig" an, da Antragssteller Van Geest nach deutschen Recht persönlich keine Antragsbefugnis hat.

Weblinks

Blog-Kommentare

Quellennachweise

  1. Rechtsanwaltskanzlei van Geest, Zweigertstr. 9, 45130 Essen