Jo Conrad: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Johannes (Jo) Conrad''' (geboren 1958 im Landkreis Osterholz-Scharmbeck) ist ein deutscher Verschwörungstheoretiker, Unternehmer und Autor [[Pseudowissenschaft]]licher und verschwörungstheoretischer Bücher mit Bezügen zu [[braune Esoterik|Esoterik]], antisemitischem und rechtem Gedankengut.  
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'''Johannes (Jo) Conrad''' (geboren 1958 im Landkreis Osterholz-Scharmbeck) ist ein deutscher Verschwörungstheoretiker, Unternehmer und Autor [[Pseudowissenschaft|pseudowissenschaftlicher]] und verschwörungstheoretischer Bücher mit Bezügen zu [[braune Esoterik|Esoterik]], antisemitischem und rechtem Gedankengut.  
  
 
==Biographie==
 
==Biographie==

Version vom 8. Oktober 2007, 22:12 Uhr

Johannes (Jo) Conrad (geboren 1958 im Landkreis Osterholz-Scharmbeck) ist ein deutscher Verschwörungstheoretiker, Unternehmer und Autor pseudowissenschaftlicher und verschwörungstheoretischer Bücher mit Bezügen zu Esoterik, antisemitischem und rechtem Gedankengut.

Biographie

Conrad wurde 1958 im Landkreis Osterholz-Scharmbeck geboren und verliess die Schule ohne Abschluss und begann eine Fotographenlehre die er jedoch abbrach. Er widmete sich sodann autodidaktisch der musikalischen Komposition und arbeitete als Taxifahrer. Er betreibt heute ein Internetforum sowie zusammen mit Jan Udo Holey eine Webseite auf der Videos mit zumeist pseudowissenschaftlichen oder verschwörungstheoretischen Inhalten gegen Bezahlung gesehen werden können (Secret-TV).

Aktivitäten

Jo Conrad betreibt zur Zeit als Administrator das Freigeist-Forum und beteiligt sich an dem Internetprojekt Sekret-TV (secret-tv). Die Domain geistig-frei ist jedoch in Südafrika auf einen gewissen Georg Ritschl angemeldet, der in der esoterisch-braunen Chemtrail und Cloudbuster Szene kommerziell tätig ist und ebenfalls der Anmelder eines deutschsprachigen Forums über die Germanische Neue Medizin ist.

Vorgängerinternetforen die Conrad angemeldet hatte wurden jeweils vom Provider 2001 und 2004 gekündigt. Dies geht offenbar darauf zurück, daß Conrad holocaustleugnende, hitlerverehrende und antisemitische Beiträge duldete.

Kriminalgeschichte

Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, daß Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und - rechtskräftig - verwarnt worden sei (521 Js 31016/04).

Weblinks