Hartmut Müller

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Hartmut Müller (geb. 1954) ist ein deutscher Mathematiker und Erfinder des pseudowissenschaftlichen Konzepts Global Scaling. Veröffentlichungen von Müller zum Thema finden sich in Progress in Physics, einem alternativwissenschaftlichen Online-Journal zu Themen aus der Physik und Mathematik, das offenbar kein funktionierendes peer-review Verfahren hat, sowie im Ehlers Verlag.

Kurzbiographie

 
Artikel in der Sächsischen Zeitung zu Betrugsvorwürfen gegen Hartmut Müller[1]

Hartmut Müller wurde 1954 in Hildburghausen (Thüringen) geboren. Er studierte in den 1970er Jahren in Sankt Petersburg. Bis 1991 soll er als als Dozent und Wissenschaftler an verschiedenen russischen Hochschulen tätig gewesen sein. Teilweise wird er auch als "Professor" tituliert.[2] 2004 habe ihm die Internationale Interakademische Vereinigung (IIAU) für seine wissenschaftliche Leistung ihre "höchste Auszeichnung", den Vernadski-Stern Ersten Grades, verliehen. Die IIAU ist aber keine wissenschaftliche Organisation, sondern eine Titelmühle aus Moskau.

Kommerzielle Aktivitäten

Mit dem Begriff Global Scaling werden alle mögliche Produkte und fragwürdigen Dienstleistungen vermarktet. Müller ist Geschäftsführer des Instituts für Raumenergieforschung in memoriam Leonhard Euler GmbH (später in Global Scaling Research Institute GmbH in memoriam Leonhard Euler und 2011 schließlich in Advanced Natural Research Institute GmbH umbenannt), einer Firma in München, die u.a. "Ausbildungen" zum Global Scaling angeboten hat. Die Wortmarke Global Scaling ist 2003 im Namen des IREF registriert worden. Müllers Firma bot "Ausbildungen" zum Global Scaling an. Müller ist auch "president" einer Firma University of Global Scaling LLC in Santa Fe (New Mexico, USA).

Müllers Verwicklung in die GSDI führte im Januar 2011 zu einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug.[1]

Verurteilung

 
Zeitungsbericht über die Verurteilung von Müller

Müller wurde im Februar 2012 vom Landgericht Hamburg zu 4 Jahren und fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Ihm war von der Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn eine Bewährungsstrafe angeboten worden, wenn er sich schuldig bekennen würde. Dieses Angebot hat er ausgeschlagen. Seiner Verhaftung hat er sich durch Flucht entzogen.

Quellen