Gabriele Schröter: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Gabriele Schröter''' ist eine ehemalige Krankenschwester und Anhängerin des [[pseudowissenschaft]]lichen Konzepts des [[Global Scaling]]. Sie bezeichnet sich als "Raumenergie-Beraterin REB nach Prof. Dr. [[Hartmut Müller]]" und lebt als deutsche Staatsangehörige in Zürich in der Schweiz.
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[[image:Gabriele Schroeter Horst Moser.jpg|Gabriele Schröter und Horst Moser bei einem Vortrag für das [[NET-Journal]] von [[Adolf Schneider]] im Dezember 2012|320px|thumb]]
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'''Gabriele Schröter''' (geb. 24. März 1952), eine ehemalige Krankenschwester und aktuelle Geschäftsfrau für [[Esoterik]]produkte, ist Anhängerin des [[pseudowissenschaft]]lichen Konzepts des [[Global Scaling]]. Sie bezeichnet sich als "Raumenergie-Beraterin REB nach Prof. Dr. [[Hartmut Müller]]" und lebt als deutsche Staatsangehörige in Zürich in der Schweiz. Von dort aus vermarktet sie unwirksame so genannte [[Elektrosmogschutzprodukte]].
  
Schröter machte durch den Versuch auf sich aufmerksam, die Bundesrepublik Deutschland durch eine Verfassungsklage zu zwingen, gegen den Betrieb des Teilchenbeschleunigers LHC (''Large Hadron Collider'') am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf vorzugehen. Vertreten wurde sie dabei von dem Rechtsanwalt Olaf Möhring aus Mönchengladbach. Die Initiative dazu und die Idee einer Verfassungsbeschwerde ging Schröter zufolge von Möhring aus, der von sich aus an sie herangetreten sei, nachdem sie 2008 mit einer Klage direkt gegen CERN vor dem Bezirksgericht Zürich und danach mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert war.<ref>http://anonym.to/http://alles-nur-programm.blogspot.com/2009/11/wissenschaft-und-spiritualitat-gabriele.html</ref> Schröter berief sich dabei auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 GG) und meinte, die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung am CERN verpflichtet, auf das Kernforschungszentrum einzuwirken, die Versuche einzuschränken, da noch "nicht empirisch widerlegt sei", dass dabei die Erde zerstört würde. Dies könne durch im LHC entstehende sog. Miniatur-Schwarze-Löcher (''micro black holes'', MBH) ausgelöst werden.
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Schröter machte durch den Versuch auf sich aufmerksam, die Bundesrepublik Deutschland durch eine Verfassungsklage zu zwingen, gegen den Betrieb des Teilchenbeschleunigers [[Verschwörungstheorien um das LHC|LHC]] (''Large Hadron Collider'') am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf vorzugehen. Vertreten wurde sie dabei von dem Rechtsanwalt Olaf Möhring aus Mönchengladbach. Die Initiative dazu und die Idee einer Verfassungsbeschwerde ging Schröter zufolge von Möhring aus; Möhring sei an sie herangetreten, nachdem sie 2008 mit einer Klage direkt gegen CERN vor dem Bezirksgericht Zürich und danach mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert war.<ref>http://anonym.to/http://alles-nur-programm.blogspot.com/2009/11/wissenschaft-und-spiritualitat-gabriele.html</ref> Schröter berief sich dabei auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 des Grundgesetzes) und meinte, die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung am CERN verpflichtet, auf das Kernforschungszentrum einzuwirken, die Versuche einzuschränken, da noch "nicht empirisch widerlegt sei", dass dabei die Erde zerstört werde. Dies könne durch im LHC entstehende so gen. Miniatur-Schwarze-Löcher (''micro black holes'', MBH) ausgelöst werden.
  
 
Am 18.&nbsp;Februar 2010 wurde die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref> Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem aus:
 
Am 18.&nbsp;Februar 2010 wurde die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-014.html Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9.&nbsp;März 2010]</ref><ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18.&nbsp;Februar 2010]</ref> Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem aus:
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:''Ein schlüssiger Vortrag der Beschwerdeführerin, der von ihr befürchtete Schaden werde eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen. Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau.''
 
:''Ein schlüssiger Vortrag der Beschwerdeführerin, der von ihr befürchtete Schaden werde eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen. Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau.''
  
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Eine Klage Schröters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2008 wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 16.&nbsp;Oktober 2012 abgelehnt.<ref>[http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/35_121016/index.php Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg] Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2012 (Az.: 16 A 591/11)</ref><ref>[http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/angst-vor-schwarzen-loechern-klage-gegen-cern-endgueltig-gescheitert-a-861612.html Klage gegen Cern endgültig gescheitert] Spiegel Online Wissenschaft, 16. Oktober 2012</ref> Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
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2017 machte Schröter mit einer Erfindung auf sich aufmerksam, die radioaktive Substanzen in harmloses Material umwandeln soll. Es soll sich dabei um einen "platonischen geometrischen Körper" handeln, in Form eines Ikosaeders. Der Bauplan sei ihr von einer "Geistigen Ebene" [[Channeling|gechannelt]] worden, behauptet Schröter. Der Physiker Horst Moser soll den "Reaktor" nach ihren Vorstellungen gebaut haben. Der Reaktor soll vier Schichten enthalten, die die ionisierende Strahlung reflektieren würden. Ein Test des Reaktors am Forschungszentrum Jülich GmbH ergab jedoch keine Unterschiede zwischen unbehandeltem und behandeltem radioaktiven Material. Moser will jedoch an Hand der spektroskopischen Ergebnisse eine Reduktion der Strahlung um 30% herausgelesen haben. Zu ihrer Erfindung veröffentlichte Schröter auch einen Artikel im [[Esoterik]]blatt [[Raum und Zeit]].<ref>Gabriele Schröter: "Platonischer Körper neutralisiert radioaktive Strahlung - Verblüffende Eigenschaft des Ikosaeders", Raum und Zeit, Ausgabe 190/2014</ref>
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Otto E. Rössler]]
 
* [[Otto E. Rössler]]

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2017, 21:56 Uhr

Gabrieleschroeter.jpg
Gabriele Schröter und Horst Moser bei einem Vortrag für das NET-Journal von Adolf Schneider im Dezember 2012

Gabriele Schröter (geb. 24. März 1952), eine ehemalige Krankenschwester und aktuelle Geschäftsfrau für Esoterikprodukte, ist Anhängerin des pseudowissenschaftlichen Konzepts des Global Scaling. Sie bezeichnet sich als "Raumenergie-Beraterin REB nach Prof. Dr. Hartmut Müller" und lebt als deutsche Staatsangehörige in Zürich in der Schweiz. Von dort aus vermarktet sie unwirksame so genannte Elektrosmogschutzprodukte.

Schröter machte durch den Versuch auf sich aufmerksam, die Bundesrepublik Deutschland durch eine Verfassungsklage zu zwingen, gegen den Betrieb des Teilchenbeschleunigers LHC (Large Hadron Collider) am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf vorzugehen. Vertreten wurde sie dabei von dem Rechtsanwalt Olaf Möhring aus Mönchengladbach. Die Initiative dazu und die Idee einer Verfassungsbeschwerde ging Schröter zufolge von Möhring aus; Möhring sei an sie herangetreten, nachdem sie 2008 mit einer Klage direkt gegen CERN vor dem Bezirksgericht Zürich und danach mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert war.[1] Schröter berief sich dabei auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes) und meinte, die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung am CERN verpflichtet, auf das Kernforschungszentrum einzuwirken, die Versuche einzuschränken, da noch "nicht empirisch widerlegt sei", dass dabei die Erde zerstört werde. Dies könne durch im LHC entstehende so gen. Miniatur-Schwarze-Löcher (micro black holes, MBH) ausgelöst werden.

Am 18. Februar 2010 wurde die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt.[2][3] Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem aus:

Ein schlüssiger Vortrag der Beschwerdeführerin, der von ihr befürchtete Schaden werde eintreten, fehlt. Für die Darlegung der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen. Praktisch vernünftige Zweifel setzen wenigstens die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau.

Eine Klage Schröters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2008 wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 16. Oktober 2012 abgelehnt.[4][5] Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

2017 machte Schröter mit einer Erfindung auf sich aufmerksam, die radioaktive Substanzen in harmloses Material umwandeln soll. Es soll sich dabei um einen "platonischen geometrischen Körper" handeln, in Form eines Ikosaeders. Der Bauplan sei ihr von einer "Geistigen Ebene" gechannelt worden, behauptet Schröter. Der Physiker Horst Moser soll den "Reaktor" nach ihren Vorstellungen gebaut haben. Der Reaktor soll vier Schichten enthalten, die die ionisierende Strahlung reflektieren würden. Ein Test des Reaktors am Forschungszentrum Jülich GmbH ergab jedoch keine Unterschiede zwischen unbehandeltem und behandeltem radioaktiven Material. Moser will jedoch an Hand der spektroskopischen Ergebnisse eine Reduktion der Strahlung um 30% herausgelesen haben. Zu ihrer Erfindung veröffentlichte Schröter auch einen Artikel im Esoterikblatt Raum und Zeit.[6]

Siehe auch

Quellen

  1. http://anonym.to/http://alles-nur-programm.blogspot.com/2009/11/wissenschaft-und-spiritualitat-gabriele.html
  2. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9. März 2010
  3. BVerfG, 2 BvR 2502/08 vom 18. Februar 2010
  4. Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2012 (Az.: 16 A 591/11)
  5. Klage gegen Cern endgültig gescheitert Spiegel Online Wissenschaft, 16. Oktober 2012
  6. Gabriele Schröter: "Platonischer Körper neutralisiert radioaktive Strahlung - Verblüffende Eigenschaft des Ikosaeders", Raum und Zeit, Ausgabe 190/2014