Laudatio des Projekts Psiram bei Verleihung des "Goldenen Brett 2019" für das Lebenswerk der Firma Grander in Wien am 13.12.2019
Bild zur Laudatio auf Lebenswerk der Firma Grander
Datum Ereignis
16. August 2022
  • 148.953.430 Seitenzugriffe, 3825 Artikel. Psiram ist wieder online, nachdem eine Festplatte voll war. Es wurde inzwischen auch die Software aktualisiert
31. Dezember 2021
  • 139.450.000 Seitenzugriffe, 3761 Artikel
3. Januar 2021
  • 123.569.000 Seitenzugriffe, 3634 Artikel
19. September 2020
  • 120.000.000 Seitenzugriffe, 3611 Artikel. Zwei Tage zuvor wurde der Artikel Umwelt Medizin Gesellschaft von Psiram in einem Artikel der österreichischen Tageszeitung Der Standard zitiert.[1]
13. Dezember 2019
  • Bei der Verleihung des "Goldenen Brett 2019" für das Lebenswerk der Firma Grander in Wien ist das Projekt Psiram der Laudator. 109.474.000 Seitenzugriffe, 3493 Artikel
9. Mai 2019
  • 100 Millionen Seitenzugriffe bei 3408 Artikeln
27. Dezember 2018
  • 70 Millionen Seitenzugriffe bei 3256 Artikeln
7. November 2017
  • Im Oktober 2017 erstattete Schröpfer eine Anzeige gegen die Projekte Psiram und Sonnenstaatland wegen "Nutzung" des Namens Alexander Schröpfer. Die Staatsanwaltschaft in Itzehoe lehnte jedoch strafrechtliche Ermittlungen ab, da keine zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat nicht vorlägen. Die bloße Nutzung eines Namens stelle auch keinen strafbewehrten Urheberrechtsverstoß dar.
Oktober 2017
  • Psiram wird auf Seite 267 des Buchs Kreativität in der medizinischen Forschung: Fakten und Forderungen (Autoren Hans-Harald Sedlacek, Petra Netter) zitiert
3. Januar 2016
  • Psiram erreicht bei knapp über 3000 Artikeln 50 Millionen Seitenzugriffe
1. Februar 2013
25. Oktober 2012
18.-20. Oktober 2012
4. Oktober 2012
September 2012
13. Juli 2012
7. Juli 2012
24. Juni 2012
18. Juni 2012
  • Im Skeptiker 2/2012 erscheint ein Interview mit EsoWatch ("Keine Position ist meist die Falsche"; Exzerpt bei wissenrockt.de ) sowie ein Interview mit Richard Färber ("Eher beispielhaft als gefährlich") über Strafanzeigen gegen EsoWatch.
15. März 2012
  • 20 Millionen Seitenzugriffe bei fast 2.300 Artikeln
16. Februar 2012
1. Januar 2012
  • 18 Millionen Seitenzugriffe bei 2.240 Artikeln (ca. +800.000 pro Monat)
14. Juni 2011
Mai 2011
  • Artikel bei Pharyngula "Physiology explains it all"; Bericht über unseren Artikel zu Prahlad Jani
März 2011
  • "Syn Flood"-Angriff auf Server esowatch.com
11. Februar 2011
  • 10 Millionen Seitenzugriffe bei 2.014 Seiten
27. Januar 2011
  • 2.000 Artikel bei 9,6 Millionen Seitenzugriffen
9. September 2010
19. Oktober 2010
18. Oktober 2010
  • Anfrage an das österreichische Parlament unter Berufung auf den Aquapol-Artikel[2]
16. August 2010
16. Juli 2010
  • In MIZ 2/10 erscheint ein Beitrag von Team Esowatch über Impfgegner: Das Impfen und seine Gegner.
16. Juni 2010
4. Juni 2010
28. April 2010
15. April 2010
  • 5 Millionen Seitenabrufe bei 1.482 Artikeln (täglich circa 15.000).
8. Dezember 2009
  • Umzug auf einen separaten Server bei 3,45 Millionen Seitenzugriffen und 1.294 Artikeln (etwa 115.000 Seitenzugriffe erscheinen daher in der Statistik nicht).
Dezember 2009
14. November 2009
  • 3 Millionen Seitenaufrufe bei 1.258 Artikeln.
30. September 2009
13. September 2009
4. September 2009
  • 2 Millionen Seitenabrufe bei 3.224 Seiten und 1.170 Artikeln.
  • Alexa-Pagerank erstmals unter 100.000.
25. März 2009
  • 1 Million Seitenaufrufe bei 959 Artikeln.
6. Dezember 2008
  • 500.000 Seitenabrufe bei 784 Artikeln.
14. Juni 2008
  • 100.000 Seitenabrufe auf dem aktuellen Server bei mehr als 450 Artikeln.
20. Mai 2008
  • 70.000 Seitenabrufe auf dem neuen Server bei +330 Artikeln (+ 69.500 = 139.500).
17. Mai 2008
Mai 2008
21. März 2008
  • Umzug auf besser erreichbaren Server. Seitenabruf-Zähler bei 69.500 auf 0 gestellt.
31. Januar 2008
  • 50.000 Seitenabrufe bei 247 Artikeln.
27. Januar 2008
4. September 2007
  • Der 10.000. Seitenabruf bei 124 Artikeln.
1. Juni 2007
  1. Umstrittene Studie vermutet in Handystrahlung Grund für Insektensterben in Europa, Der Standard, 17. September 2020
  2. 6639/J XXIV. GP
    Eingelangt am 18.10.2010
    Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
    Anfrage
    der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend KonsumentInnen-Täuschung durch Anwendung von "Zauberkästchen" gegen feuchtes Mauerwerk Seit einiger Zeit werden als Methode zur Mauerwerkstrockenlegung sogenannte „Zauber- oder Wunderkästchen“ angeboten. Unter diesem Begriff werden in Fachkreisen Geräte bezeichnet, die mittels Funkwellen oder sogenanntem Gravo-Magnetismus im Verlauf mehrerer Jahre eine Trocknung ohne besondere bauliche Maßnahmen herbeiführen sollen. „Aquapol“ ist der Name eines "magnetokinetischen" Systems zur Trockenlegung feuchten Mauerwerks einer gleichnamigen österreichischen Firma. Folgender link belegt die Untauglichkeit des Gerätes zur Trockenlegung durch Gerichtsurteile, Fachartikel und Fachmeinungen: http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Aquapol Das Landgericht München hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23. Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen. Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. Es wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen "der Modergeruch verschwand und die Wände austrockneten" und dass Aquapol-Anwender "besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden" und dass diese Geräte dazu geeignet sind, "Mauern von Gebäuden trocken zu legen". Nicht geworben werden darf ferner mit den Begriffen wie "nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, Umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung" sowie "Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern". In Österreich werden diese Geräte in unterschiedlichen Varianten und mit unterschiedlichen Bezeichnungen beworben und vertrieben (z.B. mit der Bezeichnung „Rondom EMT16“). Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende ANFRAGE:
    1. Gilt die Anwendung von Aquapol-Geräten zur Trockenlegung von Mauern als anerkanntes Verfahren nach den Regeln der Technik?
    2. Welche Verfahren sind in Österreich zur Mauertrockenlegung genormt und anerkannt?
    3. Gilt die Anwendung des Gerätes „Rondom EMT 16“ gegen die Feuchtigkeit in Mietwohnungen als anerkannte Maßnahme? Wenn ja, wie begründen Sie das? Welche rechtlichen Schritte können MieterInnen ergreifen, wenn keine anderen Maßnahmen zur Trockenlegung ergriffen werden?
    4. Gibt es in Österreich wissenschaftlich anerkannte Gutachten über die behauptete Wirkungsweise von Aquapol-Geräten? Wenn ja, welche?
    5. Wurde die Wirksamkeit der Kästchen durch eine anerkannte Prüfstelle nachgewiesen? Wenn ja, durch welche?
    6. Gibt es zu diesen Geräten eine Stellungnahme der Arbeiterkammer? Wenn ja, welche?
    7. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Mitbewerber in diesem Bereich vor unlauterem Wettbewerb zu schützen?