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Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) ist ein deutscher Verein mit Sitz in Heidelberg, der die Interessen von Geistheilern, angeschlossenen Heilpraktikern aber auch medizinischen Laien vertritt die Geistiges Heilen ausüben. Nach eigenen Angaben soll der DGH weitere 18 Vereine mit insgesamt 3800 Mitgliedern repräsentieren. Zeitweise war auch ein Bruno Gröning-Freundeskreis angeschlossen. Beziehungen existieren zu parapsychologischen Vereinen. Aktuelle Vorsitzende ist Tannetje König aus Heidelberg.

Der Verein wurde 1995 von dem Parapsychologen und Psychologen Harald Wiesendanger gegründet. Sein propagiertes Ziel war es "seriöse" Praktiker von "unseriösen" zu trennen[1]. 1998 wurde Wiesendanger putschartig von dem Rechtsanwalt Fiergau aus dem DGH herausgedrängt und gründete danach die "Internationale Vermittlungs­stelle für herausragende Heiler" (IVH) und die mit ihr zusammen arbeitende Stiftung „Auswege“. Ein ähnlicher Verein wie der DGH ist der DGEIM.

Das Bundesverfassungsgericht verbat am 20.3.2007 Werbung eines "Geistheilers", da diese dem Heilmittelwerbegesetz unterliegt[2]. Andererseits ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. März 2004[3] für Geistheiler und Wunderheiler keine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich wenn diese keine Heilung verspechen und keine Diagnosen stellen, was zu erheblicher Unruhe und Widerwillen von Heilpraktikerverbänden führte. Ein eigenes Berufsbild wurde vom BVG jedoch damit nicht anerkannt.

Aktivitäten

Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet. Geladene Gäste der Vergangenheit waren Personen wie Uri Geller oder Trutz Hardo.

DGH anerkannter Heiler/in

Der DGH vergibt auch das fragwürdige und nichtssagende Zertifikat Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in. Dazu reicht es zehn Euro zu zahlen und drei Unterschriften auf einem Formblatt von Hilfesuchenden zu präsentierten, die ungeprüft bestätigen, daß Linderung oder gar Heilung geschehen sei.

Juristische Ratschläge

Des weiteren gab der Verein 1995 Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch durch das Heilpraktikergesetz belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] "Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".[4] [...] "Juristische Wegbeschreibung": [...] Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden"[...][5].

Literatur

  • Colin Goldner: "Die Psychoszene", Alibri Verlag 2000

Weblinks

Quellennachweise

  1. Wiesendanger, H.: Das große Buch vom geistigen Heilen: Die umfassende Darstellung sämtlicher MEthoden, Krankheiten auf geistigem Wege zu erkennen und zu behandeln. Bern, 1994, S.17
  2. BvR 1226/06
  3. AZ: 1 BvR 784/03
  4. Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung
  5. Bericht Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen": "Dachverband geistiges Heilen e. V.