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*Das unbiologische Licht. Energiesparlampen sollen Licht ''mit der Frequenz von Quecksilber'' austrahlen und damit selektiv Menschen schädigen, die quecksilberhaltiges Zahnamalgam im Mund hätten.
 
*Das unbiologische Licht. Energiesparlampen sollen Licht ''mit der Frequenz von Quecksilber'' austrahlen und damit selektiv Menschen schädigen, die quecksilberhaltiges Zahnamalgam im Mund hätten.
*Hormonell bedingte Störungen. Das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen wird behauptet und führe zu einem von Regierungen angeblich ''gewünschten Roboterverhalten'', da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
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*Hormonell bedingte Störungen. Es wird behauptet, das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen und führe zu einem von Regierungen angeblich ''gewünschten Roboterverhalten'', da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
*Kaltes Licht / Krebs. Messtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit der Lichtfarbe konventioneller Glühlampen wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, dass diese angeblich ''blaues Licht'' abstrahlen würden, was zur Hemmung der [[Melatonin]]freisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver ''scavenger'' für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000-fach höheren UV-Strahlung vom Tageslicht ausgesetzt, als sie von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
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*Kaltes Licht / Krebs. Messtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit der Lichtfarbe konventioneller Glühlampen wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, dass diese angeblich ''blaues Licht'' abstrahlen würden, was zur Hemmung der [[Melatonin]]freisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver ''scavenger'' für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000-fach höheren UV-Strahlung durch Tageslicht ausgesetzt, als von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
*[[Elektrosmog]]. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25919/25919_1.pdf</ref>
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*[[Elektrosmog]]. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des schweizer Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25919/25919_1.pdf</ref>
 
*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung und bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50&nbsp;Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100&nbsp;Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45&nbsp;kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
 
*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung und bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50&nbsp;Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100&nbsp;Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45&nbsp;kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch ungehindert entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1.000&nbsp;Becquerel bei etwa 0,4% des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5% der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10&nbsp;Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
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*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch teilweise entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1.000&nbsp;Becquerel bei etwa 0,4% des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5% der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10&nbsp;Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
 
*Die Quecksilber Bilanz von Energiesparlampen. Energiesparlampen enthalten, wie die älteren Leuchtstofflampen, das giftige Quecksilber und gehören nach Lebensende daher nicht in den Hausmüll. Quecksilber ist das Leuchtmittel einer Energiesparlampe, also jener Stoff, der von den Elektronen zum Leuchten gebracht wird. Bei hochwertigen Lampen werden teilweise weniger als 1,5&nbsp;mg eingesetzt, im Durchschnitt etwa 2&nbsp;mg. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5&nbsp;mg je Lampe. Das Quecksilber von Kompaktleuchtstofflampen wie auch von anderen Gasentladungslampen ist hermetisch dicht eingeschlossen und kann nur bei Glasbruch entweichen. Falls versehentlich eine Lampe zerbricht, so besteht auf Grund der geringen Menge an Quecksilber keine akute Gesundheitsgefahr. Auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird neben anderen Schadstoffen Quecksilber freigesetzt. Da beide Lampenarten Strom verbrauchen, Glühlampen jedoch fünfmal mehr als vergleichbar helle Energiesparlampen, ist unter der Annahme, dass nur Strom aus Kohlekraftwerken verwendet wird, die Gesamtbilanz an Quecksilberemissionen bei Glühlampen selbst dann höher, wenn die Kompaktleuchtstofflampen nicht korrekt entsorgt werden. Da in Deutschland knapp die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, ist die Bilanz ungefähr ausgeglichen. Werden Energiesparlampen richtig entsorgt, so kann das darin enthaltene Quecksilber großteils recycelt werden. Unter Umständen entstehen beim Recycling und bei der Herstellung geringe Quecksilber- und andere Emissionen. Bisher werden nur weniger als 25% der privat genutzten, jedoch zirka 90% der gewerblich genutzten Energiesparlampen fachgerecht entsorgt. Jährlich gelangen so 600&nbsp;Tonnen Quecksilber auf Hausmülldeponien. Die gesamte Rücklaufquote zu den Recyclingfirmen beträgt heute etwa 70–80%. Energiesparlampen mit der Markierung ''RoHs-compliant'' sind quecksilberfrei.
 
*Die Quecksilber Bilanz von Energiesparlampen. Energiesparlampen enthalten, wie die älteren Leuchtstofflampen, das giftige Quecksilber und gehören nach Lebensende daher nicht in den Hausmüll. Quecksilber ist das Leuchtmittel einer Energiesparlampe, also jener Stoff, der von den Elektronen zum Leuchten gebracht wird. Bei hochwertigen Lampen werden teilweise weniger als 1,5&nbsp;mg eingesetzt, im Durchschnitt etwa 2&nbsp;mg. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5&nbsp;mg je Lampe. Das Quecksilber von Kompaktleuchtstofflampen wie auch von anderen Gasentladungslampen ist hermetisch dicht eingeschlossen und kann nur bei Glasbruch entweichen. Falls versehentlich eine Lampe zerbricht, so besteht auf Grund der geringen Menge an Quecksilber keine akute Gesundheitsgefahr. Auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird neben anderen Schadstoffen Quecksilber freigesetzt. Da beide Lampenarten Strom verbrauchen, Glühlampen jedoch fünfmal mehr als vergleichbar helle Energiesparlampen, ist unter der Annahme, dass nur Strom aus Kohlekraftwerken verwendet wird, die Gesamtbilanz an Quecksilberemissionen bei Glühlampen selbst dann höher, wenn die Kompaktleuchtstofflampen nicht korrekt entsorgt werden. Da in Deutschland knapp die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, ist die Bilanz ungefähr ausgeglichen. Werden Energiesparlampen richtig entsorgt, so kann das darin enthaltene Quecksilber großteils recycelt werden. Unter Umständen entstehen beim Recycling und bei der Herstellung geringe Quecksilber- und andere Emissionen. Bisher werden nur weniger als 25% der privat genutzten, jedoch zirka 90% der gewerblich genutzten Energiesparlampen fachgerecht entsorgt. Jährlich gelangen so 600&nbsp;Tonnen Quecksilber auf Hausmülldeponien. Die gesamte Rücklaufquote zu den Recyclingfirmen beträgt heute etwa 70–80%. Energiesparlampen mit der Markierung ''RoHs-compliant'' sind quecksilberfrei.
  
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