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*Hormonell bedingte Störungen. Es wird behauptet, das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen und führe zu einem von Regierungen angeblich ''gewünschten Roboterverhalten'', da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
 
*Hormonell bedingte Störungen. Es wird behauptet, das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen und führe zu einem von Regierungen angeblich ''gewünschten Roboterverhalten'', da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
 
*Kaltes Licht / Krebs. Messtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit der Lichtfarbe konventioneller Glühlampen wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, dass diese angeblich ''blaues Licht'' abstrahlen würden, was zur Hemmung der [[Melatonin]]freisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver ''scavenger'' für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000-fach höheren UV-Strahlung durch Tageslicht ausgesetzt, als von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
 
*Kaltes Licht / Krebs. Messtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit der Lichtfarbe konventioneller Glühlampen wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, dass diese angeblich ''blaues Licht'' abstrahlen würden, was zur Hemmung der [[Melatonin]]freisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver ''scavenger'' für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000-fach höheren UV-Strahlung durch Tageslicht ausgesetzt, als von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
*[[Elektrosmog]]. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des schweizer Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25919/25919_1.pdf</ref>
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*[[Elektrosmog]]. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.<ref>http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25919/25919_1.pdf</ref>
 
*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung und bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50&nbsp;Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100&nbsp;Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45&nbsp;kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
 
*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung und bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50&nbsp;Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100&nbsp;Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45&nbsp;kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
 
*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch teilweise entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1.000&nbsp;Becquerel bei etwa 0,4% des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5% der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10&nbsp;Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
 
*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch teilweise entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1.000&nbsp;Becquerel bei etwa 0,4% des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5% der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10&nbsp;Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
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