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"''Äußere das Kind den Wunsch, auf die Toilette zu gehen, dürfe dem keinsfalls entsprochen werden: es könnte sich um einen "Fluchtversuch" handeln''. Prekop: "''Das Kind darf, wenn es will, ohne weiteres einnässen. Es darf in dieser "Nestsituation" nach Herzenslust regredieren. Es wird trotz der nassen Hose weiter liebevoll gehalten, als wäre nichts geschehen". Losgelassen wird erst, "wenn das Kind ohne weitere Aufforderung bereit ist, sich innig anzuschmiegen''". <ref>Prekop, J. (1999): Hättest du mich festgehalten...: Grundlagen und Anwendungen der Festhalte-Therapie. München: Goldmann (Mosaik)</ref>
 
"''Äußere das Kind den Wunsch, auf die Toilette zu gehen, dürfe dem keinsfalls entsprochen werden: es könnte sich um einen "Fluchtversuch" handeln''. Prekop: "''Das Kind darf, wenn es will, ohne weiteres einnässen. Es darf in dieser "Nestsituation" nach Herzenslust regredieren. Es wird trotz der nassen Hose weiter liebevoll gehalten, als wäre nichts geschehen". Losgelassen wird erst, "wenn das Kind ohne weitere Aufforderung bereit ist, sich innig anzuschmiegen''". <ref>Prekop, J. (1999): Hättest du mich festgehalten...: Grundlagen und Anwendungen der Festhalte-Therapie. München: Goldmann (Mosaik)</ref>
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Das Festhalten einer Person gegen ihren Willen stellt rechtlich Freiheitsberaubung und Körperverletzung dar und sind solche Straftatbestände. Zusätzlich ist diese Prozedur ein Eingriff in die Würde des Menschen, da hier offensichtlich der Wille eines Menschen gewaltsam gebrochen wird, ist eine Form der körperlichen und psychischen Kindesmisshandlung.
 
Das Festhalten einer Person gegen ihren Willen stellt rechtlich Freiheitsberaubung und Körperverletzung dar und sind solche Straftatbestände. Zusätzlich ist diese Prozedur ein Eingriff in die Würde des Menschen, da hier offensichtlich der Wille eines Menschen gewaltsam gebrochen wird, ist eine Form der körperlichen und psychischen Kindesmisshandlung.
  
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