Xavier Naidoo: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref> Bei einem Gerichtstermin am 19. August vor dem Landgericht Mannheim einigte man sich auf eine Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref> Offensichtlich wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
  
In der Folge klagte Naidoo gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen eines Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de.
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen des Artikels [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen weiterer Antisemitismusvorwürfe in dem Artikel nicht unterschrieben. Es ging dabei um folgende Textstellen:
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:„Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen.“ Hier folgte das Gericht dem Autor und der antifaschistischen Stiftung nicht, dass es die Reichsbürger sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demo Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil dies es so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich den Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
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: „Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen“. Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demo in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber und die Amadeu Antonio Stiftung vom Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die AAS im Vergleich um auf Xavier Naidoo zuzugehen dies freiwillig abzuschwächen in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
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:„Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen.“ Diesen Satz hatte der Autor laut seinen Aussagen in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demo wieder Mal zum Sturm auf den Reichstag und zu gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung des betroffenen ursprünglichen sehr langen Satzes wurden dann laut Aussagen des Autors unglücklicherweise zwei gemacht und es kam der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz heraus. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die antifaschistische Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>http://de.indymedia.org/node/5619</ref>
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Lediglich in einem Punkt kam es zu einem Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
  
 
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
 
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==

Version vom 29. August 2015, 09:56 Uhr

Xavier Kurt Naidoo (geb. 2. Oktober 1971 in Mannheim) ist ein deutscher radikalchristlicher Sänger. Er verfolgt inzwischen eine Solokarriere, war aber früher ein Teil der Musikgruppe Söhne Mannheims, zu deren Gründungsmitgliedern er gehört. Des Weiteren tritt er als Verschwörungstheoretiker und KRR-Anhänger in Erscheinung. Er ist einer der wenigen Prominenten, welche derartige Ansichten vertreten und damit eine entsprechende Reichweite haben. Naidoo fiel auch durch schwulenfeindliche Äußerungen auf, wie in seinem Song Wo sind, in dem er Homosexuelle als Kinderschänder bezeichnet.[1] Im Jahr 2014 wurde Naidoo aufgrund dieser Aktivitäten der Satirepreis "Das Goldene Brett" verliehen.[2][3]

Aktivitäten

Naidoo vertritt die üblichen Ansichten der KRR-Bewegung, wonach die Bundesrepublik als Staat nicht existiere. Außerdem vertritt bzw. verbreitet er verschiedene Verschwörungstheorien, wie die um den 11. September 2001 und zur Finanzkrise.

Erste größere Beachtung in der KRR-Szene erlangte Naidoo im Oktober 2011 mit seinem Auftritt beim ARD-Morgenmagazin, in dem er sich mit den Worten "...wir sind nicht frei, wir sind immer noch besetzt, Deutschland hat keinen Friedensvertrag und dementsprechend ist Deutschland auch kein echtes Land" äußerte.[4]

Im August 2014 trat Naidoo mit ähnlichen Thesen auf einem Spontankonzert in Mannheim auf einer sogenannten Friedensmahnwache auf. Darüber wurde in der SPIEGEL-Kolumne von Georg Diez berichtet, der auch Naidoos Affinität zu Verschwörungstheorien, Demokratiefeindlichkeit, Nationalismus, Antiamerikanismus und Antikapitalismus zur Sprache brachte.[5]

Den Eindruck der Nähe zu rechtsorientierten Staatsleugnern verfestigte Naidoo mit Auftritten bei "Revolutions"-Veranstaltungen bei Rüdiger Klasen (Freistaat Preußen) und einer Querfront-Demonstration zusammen mit Jürgen Elsässer am 3. Oktober 2014.[6] Diese Aktivitäten veranlassten weitere Medien, von derartigen Auftritten Naidoos zu berichten.[7] Nach Aussage Naidoos (bzw. seines Managements) seien die Beiträge zu den Demonstrationen spontan und ganz im Sinne seines Vorbilds Jesus Christus entstanden, indem er auf die Menschen zugehe. Angeblich hatte Naidoo keine Ahnung, wer die Demonstranten waren.[8]

Rechtsstreit mit der Amadeu Antonio Stiftung

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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen" an.[9] Offensichtlich wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.

Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth wegen des Artikels "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen" auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen weiterer Antisemitismusvorwürfe in dem Artikel nicht unterschrieben. Es ging dabei um folgende Textstellen:

„Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen.“ Hier folgte das Gericht dem Autor und der antifaschistischen Stiftung nicht, dass es die Reichsbürger sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demo Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil dies es so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich den Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
„Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen“. Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demo in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber und die Amadeu Antonio Stiftung vom Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die AAS im Vergleich um auf Xavier Naidoo zuzugehen dies freiwillig abzuschwächen in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
„Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen.“ Diesen Satz hatte der Autor laut seinen Aussagen in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demo wieder Mal zum Sturm auf den Reichstag und zu gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung des betroffenen ursprünglichen sehr langen Satzes wurden dann laut Aussagen des Autors unglücklicherweise zwei gemacht und es kam der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz heraus. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die antifaschistische Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.[10]

Lediglich in einem Punkt kam es zu einem Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.

Zeitungsartikel und Online-Artikel

Quellennachweise