Wer heilt hat Recht

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Wer heilt hat Recht ist ein geflügeltes Wort aus der Alternativmedizin bzw Erfahrungsmedizin und stets zur Hand wenn für eine bestimmte Therapieform ein Wirksamkeitsnachweis nicht plausibel belegt werden kann und die Befürworter auf retrospektive Betrachtungen und Anekdoten zurückggreifen müssen. Der Satz soll auf Samuel Hahnemann zurückgehen, der damit der Kritik an seiner Methode mit einer pseudowissenschaftlichen Argumentation begegnen wollte. Die Befürworter der pseudomedizinischen Synergetik-Therapie haben dementsprechend die Domain www.wer-heilt-hat-recht.de für ihre Zwecke in Beschlag genommen.

Kurz zusammengefasst soll der Satz beweisen, daß die Beobachtung eines (möglicherweise einzigen) Heilungsverlaufs bei einer bestimmten Person ein möglicherweise dafür ursächliches Heilverfahren begründet.

Der primitive und gleichzeitig so einleuchtend erscheinende Satz hat aber bei näherer Betrachtung mehrere Haken, die ihn zu einem reinen Propagandasatz entlarven. In vielen Fällen können Heiler auf bei eingetrtener Gesundung Unrecht haben.

  • So läßt der Satz mögliche tatsächliche Ursachen für einen Heilungsprozess völlig unbeachtet. Geschätzt 70-80% aller gesundheitlichen Störungen, Malaisen, und handfesten Erkrankungen bilden sich bekanntlich spontan zurück, also unabhängig von einer tatsächlich effektiven Therapie oder eines pseudomedizinischen und völlig unwirksamen Eingriffs oder eines hoffnungsvollen Zuwartens. In beiden Fällen zeigt sich eine rein zeitliche Korrelation zwischen Eingriff und Resultat, was wissenschaftlich nie einen beweisenden Charakter hat. Bei manchen Therapien steht nur eine rein symptomatische Linderung oder eine Verkürzung der Erkrankungsdauer im Vordergrund und von einer Heilung kann nicht gesprochen werden, auch wenn die Abwesenheit von Schmerzen dabei von den Patienten als wichtig empfunden werden kann. Der Begriff der Heilung - im Sinne einer Rückführung zum Zustand vor Erkrankung (geheimnisvoll medizinlateinisch hochtrabend restitutio ad integrum genannt) - ist bei banalen Erkrankungen zwar die Regel, bei schweren chronischen Krankheiten meist eine Utopie. Hier kann der Erhalt des aktuellen Gesungheitszustandes und das Verhindern von Folgen bereits das Ziel sein (Beispiel Zuckerkrankheit) und nicht eine realitätsferne Heilung. Der sehr anspruchsvolle Begriff der Heilung ist daher bei vielen Vertretern der wissenschaftlichen, evidenzbasierten Medizin verpönt und wird meist zurückhaltend benutzt.
  • Aber auch bei einem nachgewiesenen Zusammenhang von effektiver Therapie und Heilungsverlauf bei bekanntem Wirkmechanismus bleibt der Satz problematisch, da oftmals verschiedene konkurrierende effektive Therapien für ein und dasselbe Problem zur Verfügung stehen, aber nicht alle Anwender dann unbedingt Recht haben müssen, weil gravierende Nachteile nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise können zwei Mittel gleichwertig wirksam sein, aber ein Mittel belastet durch einen hohen Preis unnötigerweise das jeweilige Gesundheitssystem und macht so den Anwender zu einem Nicht-Rechthaber. Das gleiche gilt für gleichwertige Mittel mit unterschiedlichen Nebenwirkungen oder ökologischen Auswirkungen. In anderen Fällen kann Derjenige Recht haben, der durch eine präventive Maßnahme (etwa Impfung oder Hygiene), und nicht Derjenige der eine effektive Prävention ablehnt und stattdessen auf eine eigene (auch möglicherweise effektive) Therapie verweist.

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