Solidargemeinschaft

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Solidargemeinschaft (auch freie Solidargemeinschaft, Unterstützungseinrichtung oder Gesundheitsfonds) bezeichnet in Deutschland Vereine oder sonstige Organisationen, die Mitgliedern oder zahlenden Kunden versicherungesähnliche Dienstleistungen anbieten wie gesetzliche oder private Krankenkassen. Die Vereine basieren auf dem Prinzip einer vereinsweiten und nach oben begrenzten Solidarität und sehen sich als Alternative für herkömmliche Krankenkassen und Krankenversicherungen. Nach Angaben des Deutschlandfunks sollen mit Stand von 2019 in Deutschland 20.000 Menschen Dienste von Solidargemeinschaften in Anspruch nehmen.[1][2] Eine staatliche Anerkennung als Ersatz für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung besteht bei Solidargemeinschaften nicht. Das heisst: die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft entspricht nicht den Ansprüchen einer Versicherungspflicht in Deutschland.

Solidargemeinschaften existieren bereits seit fast hundert Jahren und setzen in gewisser Weise eine Tradition der Zünfte aus dem Mittelalter und von Gesellenbruderschaften und der aus ihnen entstandenen genossenschaftlichen Selbsthilfe fort, zu Zeiten als es noch keine Krankenkassen und Krankenversicherungen im heutigen Sinne gab. Später kamen berufsständische Unterstützungskassen auf, die in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden. Zu nennen sind auch im freiwilligen Zusammenschluss von Pfarrern zur gegenseitigen gesundheitlichen Absicherung. Bei heutigen Solidargemeinschaften geht es dagegen mehr um die Frage nach der Attraktivität der Erstattung von Heilweisen und Heilmitteln ohne wissenschaftlichen Nachweis einer Wirksamkeit: Alternativmedizin / Pseudomedizin.

Während gesetzliche Krankenkassen und vor allen private Krankenversicherungen (PKV) den Solidargemeinschaften vorwerfen sich der Versicherungspflicht zu entziehen, werfen diese den Kassen und Versicherungen vor selektiv Senioren und Vorerkrankte aus der Versicherungspflicht zu entlassen und es den übrigen Versicherten schwer zu machen zu den Solidargemeinschaften zu wechseln.

Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten alternativmedizinischer und pseudomedizinischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher vor allem an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Mehrere der in Deutschland bekannten Solidargemeinschaften sind in kleinen Gruppen organisiert. Nach eigenen Angaben sollen viele der Mitglieder aus dem Gesundheitsbereich selbst stammen. Da innerhalb der jeweiligen Gruppen auch Krankheiten von Mitgliedern thematisiert werden, beiten derartige Gruppen auch Möglichkeiten zur Anbahnung von neuen Therapeuten-Patienten Kontakten, insbesondere im alternativmedizinischen Bereich.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sollen die Mitglieder der verschiedenen Solidargemeinschaften eine "günstigere Mitgliederstruktur" aufweisen und seien seltener krank als die allgemeine Bevölkerung. Dies sei einer der Gründe für das Preisniveau bei Solidargemeinschaften. So sollen nach Angaben der Solidago die Ausgaben 30% unter denen von Krankenkassen oder Krankenversicherungen liegen. Solidarität bedeutet daher in Solidargemeinschaftskreisen lediglich die finanziell nach oben gedeckelte Solidarität innerhalb des eigenen Vereins, keinesfalls eine tatsächliche Solidaritätgemeinschaft aller Einwohner eines Landes oder einer Region. Der Kontrahierungszwang von 1996 versuchte bereits 1996 entsprechende Vorteile für die GKV und 2009 dann auch in der PKV zu begrenzen, weil er für Erkrankte Nachteile hat.

Seit 2007/2009 (GKV-WSG) gibt es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Mitglieder sowohl der gesetzlichen Krankenkassen, noch die der privaten Krankenversicherungen dürfen diese einfach verlassen, etwa um Mitglied einer Solidargemeinschaft zu werden. Solidargemeinschaften setzen deswegen teilweise auf illegale Methoden, um herkömmliche Versicherungen verlassen zu können. Beliebt ist die Empfehlung sich in Deutschland abzumelden und den Pass abzugeben. Bei einigen der Solidargemeinschaften ist eine Nähe zu den Reichsbürgerbewegung zu beobachten.

Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt. Der BASSG sollen nach eigenen Angaben rund 8000 Mitglieder angehören. Auch gebe es eine Rückversicherung über einen privaten pax-Versicherungsdienst, der bei Ausgaben über 5000 € in Anspruch genommen werden soll.

2011 führt die Samarita Solidargemeinschaft e.V. nach eigenen Angaben einen Musterprozess, in dem sie für die rechtliche Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ streitet. Gegen die abschlägige Entscheidung des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2013 (AZ: S 3 KR 291/11) wurde Berufung beim Bayer. Landessozialgericht unter dem Az.: L 4 KR 27/13 eingelegt, diese wurde jedoch am 9. Juni 2015 zurückgewiesen. Die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde jedoch, wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Die gegen das Urteil des LSG dann eingelegte Revision wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen. Hiergegen und gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 2062/17).

Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)

Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. Die bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit ihren meist kleinen Mitgliedzahlen (weit unter 1000 Mitglieder) können rein wirtschaftlich an einem einzigen schweren und teuren Krankheitsfall eines Mitglieds zahlungsunfähig werden. Daher gibt es bei Solidargemeinschaften auch Regelungen für die Erstattung nur eines bestimmten festgelegten Zuwendungsrahmens pro Mitglied. Werden die Behandlungskosten überschritten, so muss das Mitglied selbst für nicht erstattete Kosten aufkommen oder staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Unterschied betrifft das Recht auf Aufnahme in einer Solidargemeinschaft. Solidargemeinschaften achten im Allgemeinen genau darauf, wen sie als Mitglieder aufnehmen. Während das Recht auf Aufnahme in eine der herkömmlichen Krankenversicherungen in Deutschland gesetzlich geregelt ist, hängt die Aufnahme in eine der Solidargemeinschaften von einer individuellen Entscheidung ab. So verlangt beispielsweise die Solidago eine vorherige Aufnahme in eine regionale Gruppe und ihre Zustimmung. Das neue Mitglied soll dann auch in Zukunft weiter in Verbindung mit dieser Gruppe bleiben. Bei manchen Solidargemeinschaften gibt es auch „Probezeiten“. Innerhalb dieser Gruppe kommt es dabei auch zum Informationsaustausch über Krankheitsfälle innerhalb der Gruppe und zu einer sozialen Kontrolle des Verhaltens der Mitglieder. Die Samarita Solidargemeinschaft setzt für die Aufnahme ein erfolgreiches persönliches Aufnahmegespräch voraus. Über neue Mitglieder befindet somit ein Aufnahmebeirat.

Solidargemeinschaften erwarten in Einzelfall von solventen Mitgliedern im Falle hoher Kosten auch den Zugriff auf eigenes Vermögen und nicht nur auf einen vereinbarten Anteil am Einkommen.

Im Gegensatz zum Solidargemeinschaftsprinzip bilden private Krankenversicherungen Rücklagen. Gesetzliche Krankenkassen funktionieren nach dem Umlageverfahren, eingenommene Beiträge müssen direkt wieder ausgegeben werden. daraus ergibt sich auch die Frage nach der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden in Deutschland. Während für die Solidargemeinschaften Artabana und Solidago wahrscheinlich eine Art Zuständigkeitslücke zwischen Versicherungsamt und BaFin anzunehmen ist, gehört die NDK in die Zuständigkeit der BaFin.

Bekannte Solidargemeinschaften in Deutschland

Phantasieurkunde zur Anerkennung der Solidargemeinschaft DeGeKa durch Reichsbürger Erhard Lorenz

Insgesamt soll es alleine in Deutschland mehrere hundert Solidargemeinschaften im Sinne dieses Artikels geben. Im einzelnen zu nennen sind:

  • Samarita Solidargemeinschaft e.V. mit etwa 300 bis 320 Mitgliedern (2019).[3] Die 1997 ursprünglich als GbR gegründete Samarita soll nach Angaben der Ärztezeitung aktuell (2018) auf Bitten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit (2018) keine neuen Mitglieder aufnehmen, da der rechtliche Status der Samarita geprüft werde.[4] Die Samarita hat sich inzwischen de facto zu einer privaten Krankenversicherung im Sinne eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit entwickelt. Die meisten privaten Krankenversicherungen sind so entstanden. In der Vergangenheit hatte die Samarita vor allem beihilfeberechtigte Polizisten abgesichert, aber nur für den Teil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt war, d.h. in der Regel nur für 40% der Krankheitskosten. Damit haben sie die gleiche Leistung geboten wie andere private Krankenversicherungen auch. Nach Angaben aus dem Internet soll Samarita Kosten für Akupunktur und Homöopathie übernehmen.
  • Solidago. Um aufgenommen zu werden, ist eine mehrere Monate dauernde Probezeit vorgesehen. Zum monatlichen Beitrag heisst es: Der monatliche Solidarbeitrag beträgt aktuell 10% des steuerpflichtigen Monatseinkommens, mindestens jedoch 120 € und höchstens 650 €. Hinzu kommen 15 € Pflege- und 20 € Verwaltungsbeitrag Ausgaben die auf Anhieb nicht schlüssig erscheinen, müssen von den Mitgliedern vor ihrer Gruppe begründet werden. Die GLS-Bank soll für Solidago Kredite in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen. Gesundheitsideologisch orientiert sich Solidago an der Salutogenese nach Antonovsky, einem Konzept welches nicht mehr dem heutigen Wissensstand in der Medizin entspricht.
  • Artabana (ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e. V. / AD e. V.)[5], mit Sitz in Magstadt[6] und gegründet 2001. Artabana ist in Deutschland und in der Schweiz aktiv. Der Verein entstand 1987 ursprünglich in der Schweiz in einem anthroposophischen Umfeld. (siehe dazu: anthroposophische Medizin) Laut Wikipedia soll auch ein Bezug zum deutschen Verein Verein Gesundheitskasse e. V. (VGK) der siebziger Jahre bestanden haben. Insgesamt soll es mehr als 200 lokale Gemeinschaften und 23 regionale Bündnisse geben. Die Zahl der Mitglieder scheint bei rund 2000 zu liegen. Rund ein Viertel der Artabana-Mitglieder sollen vorsichtshalber zusätzlich herkömmlich versichert sein. Bekannt ist Artabana für die Finanzierung alternativmedizinischer und pseudomedizinischer Methoden ohne seriösen Nachweis einer Wirksamkeit. Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Krankenkassen keine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall", da die Mitglieder nicht nur nicht einen rechtlichen Anspruch, sondern auch keinen faktischen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, der dauerhaft erfüllbar ist, hätten.
  • Solidarkunst (Freiburger Solidarkunst)[7] Die Freiburger Solidarkunst begrenzt sicherheitshalber eigene Leistungen auf die „kleinen und mittleren Kosten“.
  • Glückskäfer[8][9], gegründet 2014 und seit 2016 inaktiv (Stand Oktober 2019) 2014 wurde der Verein “Glückskäfer – Versicherung”, als vermeintliche Solidar-Krankenkasse mit Therapiefreiheit Glückskäfer vom Arzt Michael Sonntag beim Werbesender Bewusst TV des Esoterikers Jo Conrad beworben. Interviewpartnerin von Sonntag war Dagmar Neubronner. Nach eigenen Angaben sollte es sich um einen kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handeln (kVVaG), als Krankenversicherung für Mitglieder von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen. Geplant war die Gründung kleiner Gruppen, die sich monatlich treffen sollten.
  • verschiedene kirchliche Solidargemeinschaften wie der Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer
  • Neue Deutsche Gesundheitskasse/NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK) von Peter Fitzek. Die inzwischen zerschlagene NeuDeutsche Gesundheitskasse (NDGK) verstand sich als „Unterstützerkasse“. Vorstandsvorsitzender der NDGK ist Peter Fitzek, Anhänger der Reichsbürgerbewegung und selbsternannter König eines Königreich Deutschland. Mitglieder können „bewusste“ und gesunde Menschen werden; kranken Menschen wird vor ihrem Eintritt empfohlen, an einem „Gesundheitsseminar“ des Lichtzentrums Wittenberg teilzunehmen.[10] Die NDGK erstattet den Besuch von Heilpraktikern und von kostenlosen Gesundheitsschulungen des Lichtzentrums Wittenberg.[11] Zukünftig ist geplant, die freie Auswahl eines Arztes oder Heilpraktikers einzuschränken, indem eine Liste von Ärzten und Heilpraktikern erstellt werden soll, die im Sinne der NDGK und damit Fitzeks Vorstellungen von Gesundheit arbeiten. Da Fitzek offensichtlich Anhänger von Ryke Geerd Hamers Germanischer Neuer Medizin ist, könnte dies entsprechende gesundheitliche Konsequenzen haben.
    So heißt es auch in den Vertragsbedingungen der NDGK: "Die Kosten für Krebsbehandlungen im Sinne der Schulmedizin sowie Organtransplantationen, Impfungen und deren Folgekosten werden nur in Ausnahmefällen erstattet. Voraussetzung zur Unterstützungsleistungsgewährung bei Krankenhausgeburten ist der Besuch des Seminars "Entwicklungsgesetze des Lebens"."[12]
    Vertragsgegenstand ist ferner ein Fragebogen, der u.a. folgende unwissenschaftliche, z.T. gefährliche Behandlungsmethoden abfragt und damit vertraglich festlegt:[13]:*Welche Therapie wunschen Sie im Falle der Diagnostizierung einer Krebserkrankung?
  • schulmedizinische Behandlung (Chemotherapie, Bestrahlung, Operation)
  • homöopathische Behandlung
  • Osteopathische Behandlung
  • andere Heilpraktikerbehandlungsart
  • Behandlung nach Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM)
  • Therapie in einem alternativen Krebsbehandlungszentrum
  • Geistheilung
  • Eigenbehandlung in Selbstverantwortung
  • Behandlung durch einen Geistlichen Ihres Glaubens
  • Welche Behandlung wünschen Sie im Falle der Diagnose eines bevorstehenden Organversagens mit angeratener Organtransplantation (was im Behandlungsfalle dann auch eine Bluttransfusion mit sich bringen wurde)?
  • Organtransplantation mit Bluttransfusion
  • Organtransplantation ohne Bluttransfusion
  • Abwarten und Ernahrungs- und Lebensweise umstellen
  • Abwarten und eventuell ein Sterben in Kauf nehmen
  • Geistheilung durch einen angeratenen Heiler
  • Therapie in Eigenbehandlung
  • Behandlung durch einen Geistlichen Ihres Glaubens
  • Behandlung in einem alternativen Behandlungszentrum, ohne die durch den Arzt angeratene Organtransplantation
    Mit Verfügung vom 1. Dezember 2010 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Peter Fitzek als Betreiber der "NeuDeutschen Gesundheitskasse" (vormals: "Der Gesundheitsfond") das Betreiben des Versicherungsgeschäfts und hat die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Fitzek ist damit verpflichtet, Mitglieder der NDGK auf deren Wunsch unverzüglich aus den bestehenden Mitgliedsverträgen zu entlassen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sämtliche zum 1. Juli 2011 noch bestehenden "Mitgliedsverträge" spätestens mit Wirkung zum 13. August 2011 zu beenden.[14] Seitdem wird die NDGK nicht als eine der Versicherungsaufsicht unterliegende Krankenversicherung, sondern lediglich als Unterstützerkasse betrieben. 2012 bestellte die BAFIN einen Rechtsanwalt als Abwickler der "Versicherungsgeschäfte" von Peter Fitzek.[15]xbr>Mit seiner inzwischen geschlossenen "NeuDeutschen Gesundheitskasse" soll Fitzek zwischen Juni 2009 und Juli 2011 ingesamt 360 000 Euro eingenommen haben.[16]
  • Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa) des Reichsideologen Erhard Lorenz.[17] Auch diese Solidargemeinschaft wurde inzwischen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten. Das Geschäftsmodell war darauf ausgelegt, sogenannte Reichsbürger monatliche Beiträge zahlen zu lassen und den Anschein zu erwecken, tatsächliche Leistungen im Krankheitsfall zu erbringen.
  • Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster

Siehe auch

Weblinks

Blogs

Quellennachweise