Petroleum-Therapie

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Petroleum

Petroleum als Oleum Petrae album rect (Naphtha-B 100-140, Naphtabenzin, gereinigtes Petroleum, Rohölkur, Tiroler Steinöl, Petrolatum usw.) wird mitunter in alternativmedizinischen Kreisen als Wundermittel gegen Krebs beworben. Es gibt keine ernstzunehmenden Hinweise dafür, dass Petroleum einen sinnvollen Stellenwert in der Krebsbehandlung hat. Klinische Studien zum Thema fehlen.

Petroleum als dünnflüssiger Kohlenwasserstoff stellt hingegen eine Gesundheitsgefahr dar. Wenn Petroleum (ebenso wie andere dünnflüssige Kohlenwasserstoffe) in die Lunge gelangt, droht eine Lungenentzündung.[1]

Erfinderin war wahrscheinlich die Tiroler Metzgerfrau Paula Ganner (geb. ca. 1919). Frau Ganner glaubte, dass u.a. Viren für den Krebs verantwortlich sind, die den Körper zerfressen. Mit Petroleum sollen diese Erreger abgetötet werden. Die Methode war besonders um 1970 populär. Heute finden sich nur noch wenige Hinweise auf ihre Anwendung.

Häufig wird von Anhängern dieser abwegigen Methode auf Aussagen von Paul Gerhardt Seeger verwiesen (Ende der 1930er Jahre), der sich eine mögliche Krebsheilung durch Petroleum so vorstellte, dass Petroleum eine angebliche Cholesterin-Veresterung in Krebszellen auflöse, wodurch die Krebszellen regenerieren würden.

Hinzu kamen anekdotische Berichte. Zum Einen über russische Ölarbeiter, die häufig in Kontakt mit Erdöl kamen und angeblich seltener an Krebs erkrankten. Zum Anderen über Tierversuche, bei denen mit Goudron (Mischung aus Asphalt und Erdöl) gefütterte, krebskranke Tiere wieder genesen sein sollen. Auch würde Goudron das Pflanzenwachstum fördern.

Ichthyol (Ichth.) ist verschwelter Ölschiefer aus Österreich und wird äußerlich auf der Haut angewendet.

Nebenwirkungen von Petroleum

Nebenwirkungen bei höherer Dosierung: Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen, Euphorie, Erbrechen und Leberzellschädigungen, bei chronischer Anwendung sind hirnorganische Psychosyndrome möglich.

Die rezeptmäßige Zubereitung von Petroleum zur innerlichen Anwendung (mit Ausnahme von Homöopathika) gilt als "bedenkliche Rezepturarznei".[2]

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise