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Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, dass Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und rechtskräftig verwarnt worden sei (521 Js 31016/04).
 
Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, dass Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und rechtskräftig verwarnt worden sei (521 Js 31016/04).
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Am 15. August 2017 wurde Conrad vom Amtsgericht Wittmund wegen "Beihilfe der Entziehung Minderjähriger" im Fall Dave Möbius zu 70 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt. Die Mitangeklagte Angela Masch aus Weyhe wurde zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Masch hatte mehrere Wochen lang einen vermissten Jungen von 12 Jahren in ihrer Wohnung versteckt. Masch verbreitete Videos des Jungen, der aus ihrer Wohnung vorformulierte Texte vorlas. Der Junge wurde von der Polizei befreit. Laut Polizei gab es Hinweise, dass der Junge ins Ausland verbracht werden sollte. Nach Angaben des Jeverschen Wochenblatts seien bei der Gerichtsverhandlung Verschwörungstheoretiker und sogenannten „Reichsbürger“ anwesend gewesen.<ref>http://jeversches-wochenblatt.de/Nachrichten/artikelnr/45936</ref> Von der Polizei wurden zwei heimlich mitgebrachte Aufnahmegeräte beschlagnahmt. Anwesend war auch [[Werner Altnickel]].
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Am 15. August 2017 wurde Conrad vom Amtsgericht Wittmund wegen "Beihilfe der Entziehung Minderjähriger" im Fall Dave Möbius zu 70 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt. Conrad hatte im Vorfeld durchblicken lassen, dass er eine Anklage erwarte. Dabei machte er bekannt, dass er als Bürger ohne Staatsangehörigkeit angesehen werde, da man ihm diese angeblich entziehen wolle.<br>Die Mitangeklagte Angela Masch aus Weyhe wurde zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Masch hatte mehrere Wochen lang einen vermissten Jungen von 12 Jahren in ihrer Wohnung versteckt. Masch verbreitete Videos des Jungen, der aus ihrer Wohnung vorformulierte Texte vorlas. Der Junge wurde von der Polizei befreit. Laut Polizei gab es Hinweise, dass der Junge ins Ausland verbracht werden sollte. Nach Angaben des Jeverschen Wochenblatts seien bei der Gerichtsverhandlung Verschwörungstheoretiker und sogenannten „Reichsbürger“ anwesend gewesen.<ref>http://jeversches-wochenblatt.de/Nachrichten/artikelnr/45936</ref> Von der Polizei wurden zwei heimlich mitgebrachte Aufnahmegeräte beschlagnahmt. Anwesend war auch [[Werner Altnickel]].
    
==Zitate==
 
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