Global Court of the Common Law

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Der Global Court of the Common Law, kurz GCCL, ist ein Fantasiegericht und zugleich eine zur Reichsbürgerbewegung zählende, sektenartige Gruppierung unter der Führung ihres Gründers Carl-Peter Hofmann. Anfang 2021 wurde die Anhängerschaft des GCCL von österreichischen Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Graz auf mehrere Hundert Mitglieder in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschätzt.[1] Als Vorläuferorganisation des GCCL gilt der GCLC.

Der Gründer, Carl-Peter Hofmann, wurde am 23.09.2021 in Vaduz (Liechtenstein) verhaftet.

Entstehung

Ausweislich des Artikels 63 seiner "Verfassung" wurde das Fantasiegericht am 21. November 2018 gegründet. Den Hintergrund dieses Aktes bildete das Das Ende der Vorläuferorganisation GCLC im Herbst 2018: Die meisten GCLC-Anhänger hatten sich im Herbst 2018 von Hofmann abgewandt. Hofmann war zu diesem Zeitpunkt bereits seit Monaten untergetaucht und ist es bis heute. Mit offenbar nur einer Handvoll Getreuen gründete er angesichts des Auseinanderfallens des GCLC notgedrungen sein neues Fantasiegericht GCCL.

Aus der Perspektive von Beobachtern liegt die Geschichte des GCCL zwischen seiner Gründung und dem April 2020 weitgehend im Dunkeln. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich die Mitgliederzahl während dieser Zeit im vernachlässigbaren Bereich bewegte, während der alte GCLC zu seinen besten Zeiten angeblich an die tausend Anhänger gezählt haben soll. Die öffentlich bekannt gewordenen Aktivitäten des GCCL beschränkten sich in dieser Zeit auf das Erstellen von Webseiten, die mehrmals gelöscht und neu angelegt wurden sowie auf Werbung in den sozialen Medien für die Fantasiedokumente der Organisation und Zoom-Meetings der Gruppierung. Zumindest vor der Corona-Pandemie schien es, als werde der GCCL die Grösse seiner Vorläuferorganisation nicht erreichen können.

Anfang 2020 schritten die Behörden ein (s.u.), was dem Fantasiegericht zum ersten Mal auch mediale Aufmerksamkeit bescherte. Die Corona-Pandemie sorgte im Jahr 2020 offenbar für einigen Zulauf beim GCCL; Anfang 2021 wurde die Anzahl Mitglieder in den Medien mit einigen Hundert angegeben, die sich auf den deutschsprachigen Raum verteilen.[2]

Ideologie

Der GCCL als selbsternanntes "Gericht" und das Fantasiedokument "Affidavit"

Wie bereits die Vorläuferorganisation Global Common Law Court, versteht sich der GCCL als das höchste Gericht auf diesem Planeten und erhebt sich aus diesem Selbstverständnis heraus ausdrücklich über echte, demokratisch legitimierte Institutionen, seien es Parlamente, Regierungen oder eben Gerichte. Echte Gerichte und deren Mitarbeiter - insbesondere Richter und Staatsanwälte - sind für den GCCL das Feindbild par excellence. Der Gründer Carl-Peter Hofmann behauptet, praktisch alle JuristInnen weltweit seien Mitglieder einer bösen Organisation namens "British Accreditation Registry (BAR)", die sämtliche stattfindenden gerichtlichen Verfahren nur zu ihrem finanziellen Profit nutzen würde. Alle Richter und Staatsanwälte hätten daher auch einen Arbeitsvertrag mit einer Bank. Die BAR-Mitglieder würden jedem Verfahren ohne das Wissen der übrigen Beteiligten (beispielsweise der Angeklagten in Strafprozessen) stets die "12 BAR-Vermutungen" zugrunde legen, eine Art Vorverurteilungen, die es den BAR-Mitgliedern ermöglichen würden, ihre Opfer finanziell auszunehmen. Gegen diese angebliche Praxis könne man sich nur mit einem sogenannten "Affidavit" wehren, das man dem Gericht vorab zustellen soll. Dabei handelt es sich um ein wirres Fantasiedokument aus Hofmanns Feder, in dem die fiktiven "12 BAR-Vermutungen" mit Bibelstellen "widerlegt" werden. Typischerweise enthält ein "Affidavit" zudem diverse absurde Anschuldigungen an den Adressaten, beispielsweise den von Hofmann besonders gerne benutzten Vorwurf der "Vergewaltigung". Hofmann behauptet, dass diese Vorwürfe zu "Wahrheit" würden, wenn der Adressat diese nicht innerhalb einer gesetzten Frist widerlege, und redet seinen Anhängern ein, die BAR-Mitglieder und andere Feindbilder hätten deswegen riesige Angst vor diesem Fantasiedokument.

Der GCCL hält sich als angebliches Gericht für berechtigt, seine Feindbilder - insbesondere die Adressaten von "Affidavits" - nach eigenem Gusto zu "verurteilen". Als verhängte Strafen dieser Selbstjustiz sind die Eintragung in der Cybermobbing-Datenbank "GPORD", wo die Opfer u.a. als Pädophile verleumdet werden, oder die Ausstellung selbsterfundener "Haftbefehle" bekannt geworden.

Erhebung über andere Menschen, Herabwürdigung Andersdenkender

Hofmann schwört seine Anhängerschaft darauf ein, als lebend erklärte "Menschen" hätten sie mehr Rechte und seien quasi etwas Besseres als die "Personen" der nicht verschwörungsgläubigen Bevölkerung. Besonders abstossende Formen nimmt der Hass an, wenn es um die Feindbilder des GCCL geht, beispielsweise Richter und Staatsanwälte. Hofmann benutzt zu deren Bezeichnung gern die Begriffe "Untermensch" und "subhuman" und spricht seinen Feindbildern somit unter Verwendung von Begrifflichkeiten der Nationalsozialisten das Menschsein ab. Von der Anhängerschaft kommt offenbar keine Kritik an dieser Praxis, vielmehr wird Hofmanns Hass-Sprache angenommen und nicht wenige Mitglieder verwenden sie ihrerseits.

Verschwörungsmythen über Pädophilie und satanistische Ritualmorde

Im Weltbild der GCCL-Anhängerschaft spielt der hasserfüllte Glaube an eine "satanische Elite" eine grosse Rolle. Diese Elite fröne angeblich der Pädophilie und missbrauche und töte jedes Jahr Millionen von Kindern in geheimen satanistischen Ritualen. Diesen Verschwörungsmythos hat der GCCL mit der bekannteren QAnon-Bewegung gemeinsam, jedoch ohne dass die eine Gruppierung aus der anderen entstanden wäre. Schon die Vorläuferorganisation GCLC, die 2016 gegründet wurde und somit älter als die QAnon-Bewegung ist, propagierte dasselbe Gedankengut. Ganz besonders predigt Hofmann seinen Anhängern den Hass gegen Richter und Staatsanwälte, die er als "zu einem extrem hohen Prozentsatz pädophil" bezeichnet.

Aufgrund dieser Ideologie werden vom GCCL immer wieder konkrete Persönlichkeiten völlig haltlos der Pädophilie und des Kindesmissbrauchs bezichtigt. Insbesondere betrifft dies Behördenmitglieder und Polizeibeamte, die an behördlichen Auseinandersetzungen mit GCCL-Mitgliedern beteiligt sind. Ihr Vorgehen gegen diese Menschen, beispielsweise in Form von "Affidavits" und anderen Drohschreiben, bezeichnen die GCCL-Mitglieder gern als "Kinderschutz". In Wahrheit hat sehr wahrscheinlich kein GCCL-Mitglied jemals auch nur einem einzigen Kind geholfen, das wirklich von Missbrauch betroffen war. Eher noch steht zu befürchten, dass in den Reihen der notorisch pseudomedizin-gläubigen GCCL-Anhängerschaft Kindesmissbrauch in Form der Anwendung gesundheitsschädigender Quacksalber-Methoden stattfinden könnte.

Berufung auf verquere Interpretationen der Bibel

Die angebliche Berufung auf die Bibel ist eine Spezialität Hofmanns und spielt in der Ideologie seiner Organisationen eine grosse Rolle, ohne dass sich dahinter eine ernstzunehmende Kenntnis der Bibel verbirgt. Hofmanns Interpretationen von Bibelstellen sind an Absurdität nicht zu überbieten; gleichzeitig handelt es sich bei den GCCL-Schlüsselbegriffen "biblisches Recht" und "biblische Prinzipien" um leere Worthülsen, die Hofmann noch nie mit konkreten Inhalten füllen konnte. Seine Anhänger hinterfragen Hofmanns Bibelkenntnis in der Regel nicht. So hat beispielsweise noch kein GCLC- oder GCCL-Anhänger bemerkt, dass Hofmann seine Behauptung, Jesus selbst unterscheide zwischen "Menschen" und "Untermenschen", mit einem angeblichen Jesus-Zitat untermauert, das sich nirgendwo in der Bibel findet. Das Zitat ("Was für Menschen sollt ihr da sein?") stammt vielmehr aus einem Text der Mormonen (3 Nephi 27:27), deren Gründer Joseph Smith bekanntermassen ein Freimaurer gewesen war (eine Tatsache, welche die verschwörungsgläubigen GCCL-Mitglieder misstrauisch machen würde, wenn sie davon wüssten). Davon abgesehen, ist auch Hofmanns Interpretation dieser mormonischen Textstelle grenzenlos absurd; es lässt sich natürlich keine Unterscheidung von Menschen und "Untermenschen" daraus herleiten.

Bekannt gewordene Aktivitäten und Ereignisse

Einschreiten der österreichischen Strafverfolgungsbehörden 2020

In Österreich kam es am Morgen des 27. April 2020 zu einer Razzia gegen den GCCL, bei der vier Mitglieder festgenommen wurden, unter ihnen zwei "Richter" und der "Gebietsverantwortliche" des GCCL für Österreich.[3][4] Den Hintergrund bildete ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Vorwurfs der 'staatsfeindlichen Verbindung' (§246 StGB). Am 23. und 24. Februar 2021 mussten sich die vier GCCL-Mitglieder diesbezüglich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten[5][6] und wurden erstinstanzlich zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.[7]

Auf die Verhaftung seiner Mitglieder, die offenbar ein schwerer Schlag war, versuchte der GCCL im Frühling und Sommer 2020 mit verschiedenen Aktionen zu reagieren, die allerdings kaum Beachtung fanden. Zum Einen erschienen auf dem wenig bekannten YouTube-Kanal des GCCL eine Reihe von irren Propagandavideos, von denen das unterhaltsamste (in der Beurteilung des Sonnenstaatländischen Referates für Reichsdeppenentertainment) auch ein Wahnschreiben enthält, das der GCCL am 17. Februar 2020 an einige österreichische Regierungs- und Behördenmitglieder geschickt hat. In dem Brief verlangte der GCCL unter anderem, die Angeschriebenen sollen sich "unterwerfen".[8] Welche Rolle dieses Wahnschreiben in dem Ermittlungsverfahren gegen den GCCL gespielt hat, ist dem SonnenstaatlandSSL nicht bekannt, jedoch scheint der GCCL davon auszugehen, dass dieses Schreiben den Ausschlag für die Razzia gab. Die Wut des GCCL richtet sich seit der Razzia besonders gegen den österreichischen Innenminister Karl Nehammer, der nun in der typischen Verleumdungs-Manier des GCCL mit haltlosen Pädophilievorwürfen diffamiert wird.[9] In einem der Videos wird die sofortige Verhaftung Nehammers und weiterer österreichischer Amtsträger gefordert.[10] Zudem lancierte der GCCL auf einer seiner Webseiten eine Petition, offenbar in der Hoffnung, Donald Trump und Vladimir Putin würden den inhaftierten Mitgliedern zu Hilfe eilen.[11]

'Bundesratskündigung' in der Schweiz, Dezember 2020

Im Dezember 2020 lancierte der GCCL eine Briefaktion, die zum Ziel hatte, dass möglichst viele SchweizerInnen ihrer Regierung, dem Bundesrat, ein Kündigungsschreiben schicken.[12] Dabei scheint es sich nicht um einen Witz gehandelt zu haben, sondern um einen ernst gemeinten Versuch, den Bundesrat abzusetzen. Die wie immer von keiner Rechtskenntnis getrübte Überlegung des GCCL ging dahin, die Schweiz sei ein privates Unternehmen und die Bürger seien "Aktionäre" und könnten dem Bundesrat "kündigen".[13] Wie es nach der Absetzung der Schweizer Regierung hätte weitergehen sollen, ist dem SonnenstaatlandSSL nicht bekannt.

Entgegen der Hoffnung des GCCL war diese Aktion Flop und fand in den Medien praktisch keine Beachtung. Einzig in der Berichterstattung über Christian Frei wurde dessen "Kündigungsschreiben" am Rande erwähnt, jedoch war den betreffenden Medien weder der dahinterstehende GCCL bekannt, noch, dass es sich um eine Aktion mit mehreren Briefschreibern handelte.[14]

Handel mit nutzlosen Fantasiedokumenten

Wie auch andere Reichsbürger-Organisationen vertritt der GCCL die Ansicht, dass man sich mit bestimmten Fantasiedokumenten gegen Übergriffe des verhassten "Systems" wehren könne und müsse. Daher bietet er seinen Mitgliedern eine Reihe von in Wahrheit nutzlosen Fantasiedokumenten an, beispielsweise eine "Lebenderklärung". Neu gegenüber der Vorläuferorganisation ist die "GCCL-Card", die ihrem Inhaber als Beweis dienen soll, entsprechende Fantasiedokumente beim GCCL hinterlegt zu haben.[15] Auf der Karte ist in der typischen verschwurbelten Pseudo-Rechtssprache des GCCL u.a. Folgendes zu lesen:

"Es ist den Mitarbeitern der POLIZEI, der Sicherheitsdienste und aller anderen Institutionen, wie auch deren Agenten gesetzlich zwingend bindend verboten, den Inhaber dieses Instruments/dieser Karte in Gewahrsam zu nehmen und/oder zu halten. Das Versäumnis, dieser gesetzlichen Aufforderung nachzukommen, ist die automatische Akzeptanz der Strafverfolgung (min. 125000,00 Euro)"[16]

Pro Karte verlangt der GCCL eine Gebühr von 40 Euro.[17]

Mit den von Carl-Peter Hofmann ausgestalteten Fantasiedokumenten "Patientenverfügung", "Vorsorgevollmacht" und "Nachlass- und Notfallwillenserklärung" versucht der GCCL, eine eigene Fantasiebürokratie aufzuziehen, die den Mitgliedern als angeblich bessere Alternative zu den im jeweiligen Staat vorgesehenen Möglichkeiten angepriesen wird. In Wirklichkeit verletzt insbesondere die "Nachlass- und Notfallwillenserklärung" die jeweils für letztwillige Verfügungen geltenden Formvorschriften, in der Schweiz wäre auch die "Vorsorgevollmacht" formungültig. Im Anwendungsfall könnten diese Dokumente nicht die vom Ersteller erhoffte Wirkung entfalten. Vor dem Vertrauen in die Wirksamkeit dieser Fantasiedokumente wird daher ausdrücklich gewarnt.

"GCCL-Bank"

Gegenwärtig sucht der GCCL Investoren für eine "Bank", die auf einer Website u.a. als "unabhängig vom staatlichen Wirtschaftssystem", "pfändungssicher", "zinsfrei", "inflationssicher" und "steueroptimiert" angepriesen wird.[18] Wirklich sicher dürfte an dem Projekt nur sein, dass sich der GCCL bei der beabsichtigten Bankgründung um die Finanzmarktaufsicht und die einschlägige Gesetzgebung foutiert.

Den Angaben auf der Website zufolge sei bisher nur ein Bruchteil des gewünschten Kapitals bzw. der erhofften Anzahl Investoren zusammengekommen.

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise


Hinweis: dieser Artikel stammt aus dem "Wiki" der Gruppe Sonnenstaatland, in der Version vom 10. Januar 2022
Artikel bei Wiki Sonnenstaatland