Zudem verweist die Stiftung Warentest auf ein weiteres Gerichtsurteil gegen den Gerlachreport. Auch hier hatte das Landgericht Berlin im Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) zum Gerlachreport in einem Gerichtsurteil festgehalten: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sind.“ Der Beschluss wurde von der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt. | Zudem verweist die Stiftung Warentest auf ein weiteres Gerichtsurteil gegen den Gerlachreport. Auch hier hatte das Landgericht Berlin im Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) zum Gerlachreport in einem Gerichtsurteil festgehalten: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sind.“ Der Beschluss wurde von der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt. |