Fernheilung (engl. distant healing, remote healing) bezeichnet den pseudomedizinischen Versuch, die Heilung eines Menschen aus räumlicher Distanz durch Geistheilung zu bewirken. Fernheilungen gehören zur Gruppe der „kontaktlosen“ Geistheilung. [1]

Trotz zahlreicher Untersuchungen, ist es bislang nicht gelungen einen Nachweis der Wirksamkeit von Fernheilung auf wissenschaftliche Weise zu zeigen, die über den Placeboeffekt hinausgingen.[2][3] Noch ist ein etwaiger Wirkmechanismus bekannt geworden.

Fernheilungen spielten und spielen auch weiter eine bedeutende Rolle bei gläubigen Menschen, als Gebetsheilung. Gebete zur eigenen Heilung und zur Heilung einer anderen Person sind in vielen Religionen verbreitet, auch als Form einer Gebetsfernheilung.[4] Ein Bericht über eine typische Fernheilung findet sich besipielsweise in der christlichen Bibel im "Neuen Testament" (Befreiung der Tochter des kanaanäischen Weibes von einem bösen Geist[5]. Fernheilungsberichte findet sich auch im Judentum.

Mit Fernheilung im gemeinten Sinne sich keine ärztlichen Fachberatungen in besonderen Situationen gemeint. So wird Schiffsbesatzungen oder entfernten Experditionsteams eine telefonische Unterstützung im Notfall geboten. Auch gibt es telefonische Gift- und Pilznotrufdienste, die von spezialisierten Ärzten bestimmter Krankenhäuser angeboten werden.

Erscheinungsformen

Die verschiedenen Formen der Distanzheilung können unterschieden werden in:

  • Ferngebetsheilung, Fürbitten und Anrufungen von Göttern und Geistern (distant intercessory prayer)
  • Fernheilung durch Gebetsgruppen religiöser Gruppen oder neureligiöser Sekten. Auch als kommerzielle Internetprojekte.
  • Heilungsversuche anhand von Fotographien der zu behandelnden Person, durch Visualisierungen des Patienten. Der Heiler versucht sich die zu behandelnde Person im Geiste vorzustellen und nimmt im Geiste „Krankheitselemente“ aus seinem Bild fort, lässt heilendes Licht ins vorgestellte Bild fließen oder lässt „positive Energien“ auf ihn einströmen.
  • Fernheilung als „Kanal“ einer „göttlichen“ oder „übernatürlichen“ Heilenergie.
  • homöopathische Fernheilung. Von [[Samuel Hahnemann99 ist ein Brief bekannt (an Freiherr von Reichenbach vom 28.2.1829) in dem er von einer homöopathischen Fernbehandlung spricht.[6]
  • Reiki (ab Stufe 2)
  • Fogo Sagrado
  • Harmopathie

Forschung zum Thema

Zum Thema liegen zahlreiche Untersuchungen und Übersichtsarbeiten vor.

Einerseits sind Stimmen zu hören gewesen, die jegliche experimentelle Untersuchung von Fernheilung aus ethischen Gründen ablehnt[7], andererseits wurden auch Fernheilungsversuche (Fürbitte-Gebete) ohne ansonsten vorgeschriebene Aufklärung und Einwilligungserklärung an Patienten durchgeführt, da davon ausgegangen wurde dass ja (das in den USA sehr populäre) Beten in jedem Falle keine schädliche Wirkung haben könne.

Rechtliche Fragen

Eine Definition von Fernheilung findet sich in einem "Lexikon des Arztrechts" aus dem Jahre 1984: Eine Fernbehandlung liegt vor, wenn der Kranke selbst oder für ihn ein Dritter, dem Arzt der die Krankheit erkennen und/oder behandeln soll, Angaben über die Krankheit insbesondere Symptome oder Befunde, übermittelt und dieser, ohne den Kranken gesehen und die Möglichkeit einer Untersuchung gehabt zu haben, entweder eine Diagnose stellt und/oder einen Behandlungsvorschlag unterbreitet.[8]

Eine ärztliche Behandlung darf nicht ausschliesslich über das Internet betrieben werden. Dies verstösst gegen $7 der Musterberufsordnung.[9]

Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch in Bezug auf Fernheilungen oder Versuche einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 unterliegt Fernheilen in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung – Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung). § 15: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...…entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt..., und eine Geldbusse bis zu 50.000 Euro droht in diesen Fällen.

Literatur

  • Edzard Ernst. Distant healing — An “update” of a systematic review. Wiener Klinische Wochenschrift, Heft 115, Numbers 7-8 / April 2003. Seiten 241-245.
  • Kern BR, Zur Zulässigkeit der ärztlichen Behandlung im Internet, MedR 2001, 10, S. 495
  • Das Fernbehandlungsverbot als rechtliche Grenze im Einsatz Neuer Medien in der psychosozialen Versorgung, 2008, Verlag Springer Berlin Heidelberg. ISBN 978-3-540-75735-1, DOI 10.1007/978-3-540-75736-8

Quellennachweise

  1. H. Walach, Verfahren der Komplementärmedizin. Heilung durch Gebet und geistiges Heilen - Ein Beitrag zur Diskussion, Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Springer Berlin / Heidelberg, ISSN 1436-9990, Heft 49, 8, August 2006. Seiten 788-795, DOI 10.1007/s00103-006-0009-5. PDF
  2. Edzard Ernst. Distant healing — An “update” of a systematic review. Wiener Klinische Wochenschrift Heft 115, Numbers 7-8 / April 2003. Seiten 241-245. DOI 10.1007/BF03040322
  3. M. Ebnetera, M. Binderb, R. Sallera: Fernheilung und klinische Forschung, Forschende Komplementärmedizin und Klassische Naturheilkunde 2001;8:274-287, DOI: 10.1159/000057237
  4. Ferngren GB (1992) Early Christianity as a religion of healing. Bulle History Med 66: 1–15
  5. Mk 7,24-30 und Mt 15,21-28
  6. Habacher M. Homöopathische Fernbehandlung durch Samuel Hahnemann. Medizinhist J. 1980;15(4):385-91. PMID: 11610925
  7. Chibnall JT, Jeral JM, Cerullo MA (2001), Experiments on distant intercessory prayer. God, science, and the lesson of Massah. Arch Internal Med 161: 2529–2536
  8. Rieger, Lexikon des Arztrechts, 1984, Rdnr 621
  9. Till Hausdorf, Rainer Erlinger: Psychotherapie und Internet. Psychotherapeut 2004, 49, S. 129-138 [1]