Zu Energiesparlampen kursieren vermehrt Verschwörungstheorien, die teilweise völlig absurde Vorstellungen beinhalten und von einer rationalen Bewerttung der Vor- und Nachteile von Energiesparlampen weit entfernt sind. Manche Behauptungen um Energiesparlampen haben einen reinen Internethoaxcharakter.

Horrormeldungen um mögliche schädliche sind vermehrt im Umfeld von Diskussionen um eine Klimalüge zu finden.

Die Energiesparlampe

Heutige Energiesparbirnen oder Energiesparlampen sind im Prinzip besonders kleine Leuchtstofflampen mit integriertem Starter. Die Röhre, in der die Gasentladung stattfindet, ist bei diesen Lampen gegenüber anderen Leuchtstofflampen kleiner und gebogen oder gewendelt. Gegenüber herkömmlichen Leuchtstofflampen arbeiten die Energiesparbirnen mit einem höheren Innendruck. Durch Verwendung einer recht hohen Frequenz von circa 45 Kilohertz für den integrierten Hochspannungserzeugung sind diese Lampen höher effizient als die normalen (großen) Leuchtstofflampen. Darüberhinaus kann das menschliche Auge die Leutschwankungen im 45 KHz - Takt nicht wahrnehmen, sodaß kein übliches lästiges 100 Herz Flimmern entstehen kann. Der energetische Wirkungsgrad liegt bei circa 10%, das ist etwa 80% weniger als bei Glühlampen. Energiesparlampen haben eine etwa 5 bis 15 Mal längere Lebensdauer als normale Glühlampen.

Herkömmliche Glühlampen die prinzipiell seit dem 19. Jahrhundert gering verändert wurden, wandeln lediglich 2% der zugeführten elektrischen Energie in Lichtstrahlung um, etwa 1/5 des Wertes von Energiesparbirnen. Die restlichen 98% der Leistung treten als Wärme in Erscheinung. Daher werden Glühlampen auch zur Erwärmung benutzt, zum Beispiel therapeutisch als Rotlichtlampe oder Ferkellampen in der Landwirtschaft. Glühlampen verbreiten einen konstanten Lichtstrom, und zwar auch dann wenn sie mit Wechselstrom betrieben werden, was ja meist der Fall ist.

Vor- und Nachteile der Energiesparlampen

  • Kosten: Energiesparlampen sind in der Anschaffung deutlich teurer, halten jedoch entschieden länger (zwischen 3000 und 15.000 Betriebsstunden), gegenüber etwa 1000 Stunden einer Glühlampe. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist die Energiesparlampe günstiger als eine Glühbirne.
  • Energieverbrauch: Im Betrieb ist der Energieverbrauch gegenüber der Glühbirne wesentlich niedriger. Dies trägt erheblich zur Energieeinsparung bei. Auch die Energiebilanz unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Produktion des Leuchtmittels fällt für die Energiesparlampe positiv aus. Die Produktion einer Energiesparlampe benötigt zwar etwa das Zehnfache der Energie für die Herstellung einer Glühlampe, durch die lange Lebensdauer wird dies jedoch deutlich überkompensiert. Der Einsatz von Entladungslampen anstelle von Glühlampen zur Beleuchtung spart zur Zeit etwa 150 Mrd. kWh pro Jahr ein. Einzelne Energiesparlampentypen können - nach einer Untersuchung von Öko-Test - auch deutlich energetisch ungünstiger sein als der Durchschnitt. Lampen werden in verschiedene Energieeffizienz-Klassen unterteilt: von "A" (sehr effizient) bis "G" (ineffizient). Energiesparlampen gehören zur Energieeffizienzklasse A oder B. Glühlampen rangieren in der Regel in der Klasse D.
  • Dimmbarkeit: Energiesparlampen können üblicherweise schlecht gedimmt werden. Das Dimmen von Glühlampen erhöht hingegen deren Lebensdauer und senkt den Stromverbrauch. Es existieren jedoch mittlerweile auch spezielle dimmbare Energiesparlampen, für die dasselbe gilt.
  • Wärmeentwicklung: da Energiesparlampen weniger warm werden, ist die Gefahr geringer, daß im Betrieb Brände verursacht werden oder benachbarte Gegenstände sich verfärben.
  • Einschaltverzögerung: Energiesparlampen haben eine unangenehme Aufheizzeit bis zum Leuchten. Auch wird die volle Lichtstrahlung erst nach einer bestimmten Zeit erreicht, sodaß Anwender auf die Idee kommen können diese Lampen durchgehend brennen zu lassen.
  • Lichtspektrum/Lichttemperatur: Energiesparlampen sind in verschiedenen Farbtemperaturen erhältlich. Das übliche gelblich-behagliche Licht einer Glühlampe kann durch Energiesparlampen nachgeahmt werden.

Energiesparlampe als Verschwörung

Während häufig von einer Verschwörung der Hersteller von Glühlampen gesprochen wird, die Produkte herstellten die gezielt nur eine geringe Lebensdauer hätten, ist seit der Diskussion um eine Glühbirnensteuer oder eines Verbotes von Glühbirnen vermehrt von teils abenteuerlichen Warnungen vor den Folgen der zukünftig verordneten ausdauernden Energiesparlampen zu hören. Nur ein Teil der angeführten Kritik an Energiesparlampen ist allerdings nachvollziehbar.

  • Das unbiologische Licht. Leuchtstofflampen sollen Licht mit der Frequenz von Quecksilber austrahlen und damit selektiv Menschen schädigen, die quacksilberhaltiges Zahnamalgam im Mund hätten.
  • Hormonell bedingte Störungen. Das Licht von Energiesparlampen störe auch das Hormonsystem des Menschen wird behauptet, und führe zu einem von Regierungen angeblich gewünschten Roboterverhalten, da durch Anwendung von Energiesparlampen "Gefühle" unterdrückt würden. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.
  • Kaltes Licht / Krebs. Meßtechnisch lassen sich die verschiedenen Energiesparlampen je nach Farbtemperatur in bestimmte Klassen mit unterschiedlicher Auswirkung auf die Behaglichkeit unterscheiden. Aber selbst bei Energiesparlampen mit gleicher Lichtfarbe wie die vergleichbare konventionelle Glühlampe wird das Licht manchmal von Konsumenten als kälter und unangenehmer empfunden. Kritiker der Energiesparlampen argumentieren damit, daß diese angeblich blaues Licht abstrahlen würden, was zur Hemmung der Melatoninfreisetzung führe und Krebs zur Folge hätte, weil Melatonin als effektiver scavenger für freie Radikale bekannt ist. Im Farbspektrum von Energiesparlampen sind tatsächlich auch geringe Mengen an ultraviolettem Licht enthalten. Es besteht jedoch keinerlei Gefahr, denn das bläuliche Licht, die UV-Komponente, ist um ein Vielfaches geringer als das UV-Licht, das in Tageslicht enthalten ist. An einem durchschnittlichen Sommertag ist man einer 80.000fach höheren UV-Strahlung vom Tageslicht ausgesetzt, als sie von normalen Energiesparlampen ausgeht. Energiesparlampen schädigen weder das Auge noch stellen sie ein Risiko für die Netzhaut dar.
  • Elektrosmog. Energiesparlampen mit elektronischem Vorschaltgerät können Infrarotfernbedienungen in manchen Fällen stören. Die elektromagnetischen Felder sind jedoch in ihrer Feldstärke vergleichbar oder geringer als bei Glühlampen, aber auch als bei anderen elektronischen Geräten. Das zeigt eine im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Energie durchgeführte Studie. Zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern gibt es außerdem international anerkannte Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO und der International Radiation Protection Agency. Diese Grenzwerte werden auch von Energiesparlampen um ein Vielfaches unterschritten.
  • Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr Flimmern schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung führen kann bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50 Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100 Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45 kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.
  • Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch ungehindert entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1000 Becquerel bei etwa 0,4 % des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5 % der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10 Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.

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