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OLG Stuttgart - 2 W 14/12 - Beschl. v. 18.07.12  
 
OLG Stuttgart - 2 W 14/12 - Beschl. v. 18.07.12  
1Die Beweislast für die Frage, ob ein als System zur drahtlosen elektrophysikalischen Bau-werkstrockenlegung angebotenes Gerät die ihm beigelegte mauerentfeuchtende Wirkung hat, liegt beim Anbieter des Gerätes.  
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Die Beweislast für die Frage, ob ein als System zur drahtlosen elektrophysikalischen Bau-werkstrockenlegung angebotenes Gerät die ihm beigelegte mauerentfeuchtende Wirkung hat, liegt beim Anbieter des Gerätes.  
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2Unterwirft sich die beweisbelastete Partei im Rechtsstreit vollständig dem Unterlassungs-antrag zu einem Zeitpunkt, zu dem der nächste Schritt des Gerichts die Beschlussfassung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Anforderung des erforderlichen Kostenvorschusses gewesen wäre, besteht zumindest eine starke Vermutung dafür, dass dies der Einsicht geschuldet ist, diesen Beweis voraussichtlich nicht führen zu können und deshalb auch das Kostenrisiko nicht eingehen zu wollen.  
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Unterwirft sich die beweisbelastete Partei im Rechtsstreit vollständig dem Unterlassungs-antrag zu einem Zeitpunkt, zu dem der nächste Schritt des Gerichts die Beschlussfassung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Anforderung des erforderlichen Kostenvorschusses gewesen wäre, besteht zumindest eine starke Vermutung dafür, dass dies der Einsicht geschuldet ist, diesen Beweis voraussichtlich nicht führen zu können und deshalb auch das Kostenrisiko nicht eingehen zu wollen.  
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3Weil dadurch zugleich dem Kläger die Chance genommen wird, den von ihm begonnenen Rechtsstreit ohne eigene Kostenbelastung zum Erfolg zu führen, spricht dies dafür, es als billig und angemessen i.S.d. § 91 a ZPO zu bewerten, dem beweisbelasteten Prozessgegner alle Kosten aufzuerlegen.
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Weil dadurch zugleich dem Kläger die Chance genommen wird, den von ihm begonnenen Rechtsstreit ohne eigene Kostenbelastung zum Erfolg zu führen, spricht dies dafür, es als billig und angemessen i.S.d. § 91 a ZPO zu bewerten, dem beweisbelasteten Prozessgegner alle Kosten aufzuerlegen.
    
==Kommentare==
 
==Kommentare==
 
Diese Lobbyvereinigung EURAFEM aus dem [[Aquapol]]-Artikel würde auch gut hier rein passen. --[[Benutzer:Skrzypczajk|Skrzypczajk]] 21:42, 2. Jan. 2011 (CET)
 
Diese Lobbyvereinigung EURAFEM aus dem [[Aquapol]]-Artikel würde auch gut hier rein passen. --[[Benutzer:Skrzypczajk|Skrzypczajk]] 21:42, 2. Jan. 2011 (CET)
 
:darf ich meinen Auflauf noch zu Ende backen? Der ist noch im Ofen, jobbedingt sehr spät. Ansonsten sind wir ja ein Gemeinschaftsprojekt... [[Benutzer:Dominik|Dominik]] 23:11, 2. Jan. 2011 (CET)
 
:darf ich meinen Auflauf noch zu Ende backen? Der ist noch im Ofen, jobbedingt sehr spät. Ansonsten sind wir ja ein Gemeinschaftsprojekt... [[Benutzer:Dominik|Dominik]] 23:11, 2. Jan. 2011 (CET)
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