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Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln.
 
Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln.
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