Anbieter von lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln und kolloidalem Lithium berufen sich in der Regel nicht auf die medizinischen Anwendungen von Lithium. Sie behaupten, dass die entsprechenden Einschränkungen, Dosierungen und Gefahren auf ihre Produkte nicht zuträfen. Unterschiedlich sind auch die Angaben zu kolloidalem Lithium. So enthielten die Kolloide (Suspensionen) wahlweise Ionen‑, Nano‑, oder Mikro‑Partikel. Zur Konzentratin werden ppm-Angaben gemacht (parts per million), Zulassungen und Dosierungsleitlinien fehlen. Eine dazu geäusserte pauschale "Nebenwirkungsfreiheit" (oder ''„bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfrei“'') ist irreführend. | Anbieter von lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln und kolloidalem Lithium berufen sich in der Regel nicht auf die medizinischen Anwendungen von Lithium. Sie behaupten, dass die entsprechenden Einschränkungen, Dosierungen und Gefahren auf ihre Produkte nicht zuträfen. Unterschiedlich sind auch die Angaben zu kolloidalem Lithium. So enthielten die Kolloide (Suspensionen) wahlweise Ionen‑, Nano‑, oder Mikro‑Partikel. Zur Konzentratin werden ppm-Angaben gemacht (parts per million), Zulassungen und Dosierungsleitlinien fehlen. Eine dazu geäusserte pauschale "Nebenwirkungsfreiheit" (oder ''„bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfrei“'') ist irreführend. |