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*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung führen kann bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50 Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100 Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45 kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.  
 
*Flimmern. Energiesparlampen sollen durch ihr ''Flimmern'' schädigend wirken. Starkes, deutliches Flimmern kann tatsächlich zu Ermüdung führen kann bei Epileptikern zu epileptischen Anfällen führen. Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät flimmern aber praktisch nicht. Das liegt daran, dass die eigentliche Röhre nicht mit einer Frequenz von 50 Hz, also der Netzfrequenz betrieben wird (oder 100 Hz bei Doppelweggleichrichtung), sondern mit einer daraus gleichgerichteten und mit einem Elektrolytkondensator geglätteten Spannung und einer daraus erzeugten Wechselspannung um etwa 45 kHz. Durch die Nachleuchtzeit des Leuchtstoffs und die Trägheit des menschlichen Auges sind diese Frequenzen nicht wahrnehmbar.  
 
*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch ungehindert entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1000 Becquerel bei etwa 0,4 % des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5 % der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10 Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
 
*Radioaktivität: In den Startern von Leuchtstofflampen wurde früher das radioaktive Füllgas Krypton-85 (Kr-85) verwendet. Krypton-85 ist ein Beta-Strahler, der auch geringe Mengen an Gammastrahlung emittiert. Die Betastrahlung wird durch das Lampengehäuse völlig absorbiert, die Gammastrahlung kann jedoch ungehindert entweichen. Die Dosisleistung der Gammastrahlung muss errechnet werden, da sie nicht messbar ist. Sie liegt mit 1000 Becquerel bei etwa 0,4 % des Grenzwerts der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlendosis, der eine Person in der Nähe einer solchen Lichtquelle ausgesetzt wird, ist weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung und selbst bei direktem Kontakt mit dem Starter liegt sie noch bei etwa 5 % der natürlichen Strahlenbelastung. Auch bei mechanischer Zerstörung eines Starters und Freisetzung des Füllgases kommt es zu keiner höheren Strahlenbelastung. Da das Gas Krypton-85 bei Einatmung nicht am Stoffwechsel teilnimmt, sondern sofort wieder ausgeatmet wird, ist dies unschädlich. Seit über 10 Jahren sind keine Kompaktleuchtstofflampen mit radioaktiven Startern mehr auf dem Markt.
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*Die Quecksilber Bilanz von Energiesparlampen. Energiesparlampen enthalten wie die älteren Leuchtstofflampen das giftige Quecksilber und gehören nach Lebensende daher nicht in den Hausmüll. Quecksilber ist das Leuchtmittel einer Energiesparlampe, also jener Stoff, der von den Elektronen zum Leuchten gebracht wird. Bei hochwertigen Lampen werden teilweise weniger als 1,5 mg eingesetzt, im Durchschnitt etwa 2 mg. Nach der RoHS-Richtlinie gilt in der EU eine Höchstmenge von 5mg je Lampe. Das Quecksilber von Kompaktleuchtstofflampen wie auch von anderen Gasentladungslampen ist hermetisch dicht eingeschlossen und kann nur bei Glasbruch entweichen. Falls versehentlich eine Lampe zerbricht, so besteht auf Grund der geringen Menge an Quecksilber keine akute Gesundheitsgefahr. Auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken wird neben anderen Schadstoffen Quecksilber freigesetzt. Da beide Lampenarten Strom verbrauchen, Glühlampen jedoch fünfmal mehr als vergleichbar helle Energiesparlampen, ist unter der Annahme, dass nur Strom aus Kohlekraftwerken verwendet wird, die Gesamtbilanz an Quecksilberemissionen bei Glühlampen selbst dann höher, wenn die Kompaktleuchtstofflampen nicht korrekt entsorgt werden. Da in Deutschland knapp die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken erzeugt wird, ist die Bilanz ungefähr ausgeglichen. Werden Energiesparlampen richtig entsorgt, so kann das darin enthaltene Quecksilber großteils recycelt werden. Unter Umständen entstehen beim Recycling und bei der Herstellung geringe Quecksilber- und andere Emissionen. Bisher werden nur weniger als 25 % der privat genutzten, jedoch zirka 90 % der gewerblich genutzten Energiesparlampen fachgerecht entsorgt. Jährlich gelangen so 600 Tonnen Quecksilber auf Hausmülldeponien. Die gesamte Rücklaufquote zu den Recyclingfirmen beträgt heute etwa 70–80 %.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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