Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
82 Bytes entfernt ,  16:28, 14. Mai 2011
OVB-Artikel ist nicht mehr online
Zeile 22: Zeile 22:  
Außerdem weist Lanka selbst auf weitere erfolgreiche Isolate von Viren durch andere Autoren hin:
 
Außerdem weist Lanka selbst auf weitere erfolgreiche Isolate von Viren durch andere Autoren hin:
   −
:''[...] Viren aus den Unterfamilien Iridovirinae und Chloriridovirinae wurden aus einer Vielzahl von Invertebraten isoliert''<ref name="Lanka:1989" />.
+
:''Viren aus den Unterfamilien Iridovirinae und Chloriridovirinae wurden aus einer Vielzahl von Invertebraten isoliert''<ref name="Lanka:1989" />.
   −
EsV-infizierte Algen unterscheiden sich von nicht infizierten Algen durch ihre Hemmung der Reproduktion.<ref>Nicolas Delaroque Wilhelm Boland: The genome of the brown alga Ectocarpus siliculosus contains a series of viral DNA pieces, suggesting an ancient association with large dsDNA viruses. BMC Evolutionary Biology 2008, 8:110doi:10.1186/1471-2148-8-110 [http://www.biomedcentral.com/1471-2148/8/110]</ref>
+
EsV-infizierte Algen unterscheiden sich von nicht infizierten Algen durch ihre Hemmung der Reproduktion.<ref>Nicolas Delaroque, Wilhelm Boland: The genome of the brown alga Ectocarpus siliculosus contains a series of viral DNA pieces, suggesting an ancient association with large dsDNA viruses. BMC Evolutionary Biology 2008, 8:110doi:10.1186/1471-2148-8-110 [http://www.biomedcentral.com/1471-2148/8/110]</ref>
 
EsV vermehrt sich nur in den Sporangien, so dass die Virusinfektion für die Alge nicht tödlich ist, aber zur Hemmung der Flagellenbewegung führt. Aus infizierten Sporen und Gameten wachsen aber danach gesunde, vielzellige Algen heran. Die Zelllyse zur Freisetzung der Viren scheint nicht virusinduziert zu sein. Meeresalgen an sich können jedoch durch Virenbefall zu Grunde gehen.<ref>http://www.sciencedaily.com/releases/2002/11/021118065830.htm</ref><ref>Suttle, C. A. 2000. Ecological, evolutionary, and geochemical consequences of viral infection of cyanobacteria and eukaryotic algae, p. 247-296. InIn C. J. Hurst (ed.), Viral ecology, 1st ed., vol. 1:. Academic Press, San Diego, Calif.</ref><ref>Brussaard, C. P. D. 2004. Viral control of phytoplankton populations: a review. J. Eukaryot. Microbiol. 125-138. 51</ref>
 
EsV vermehrt sich nur in den Sporangien, so dass die Virusinfektion für die Alge nicht tödlich ist, aber zur Hemmung der Flagellenbewegung führt. Aus infizierten Sporen und Gameten wachsen aber danach gesunde, vielzellige Algen heran. Die Zelllyse zur Freisetzung der Viren scheint nicht virusinduziert zu sein. Meeresalgen an sich können jedoch durch Virenbefall zu Grunde gehen.<ref>http://www.sciencedaily.com/releases/2002/11/021118065830.htm</ref><ref>Suttle, C. A. 2000. Ecological, evolutionary, and geochemical consequences of viral infection of cyanobacteria and eukaryotic algae, p. 247-296. InIn C. J. Hurst (ed.), Viral ecology, 1st ed., vol. 1:. Academic Press, San Diego, Calif.</ref><ref>Brussaard, C. P. D. 2004. Viral control of phytoplankton populations: a review. J. Eukaryot. Microbiol. 125-138. 51</ref>
 
<br>
 
<br>
Zeile 46: Zeile 46:  
[[image:OlympusIX70.jpg|TIRF Lichtmikroskop Olympus IX70|300px|thumb]]
 
[[image:OlympusIX70.jpg|TIRF Lichtmikroskop Olympus IX70|300px|thumb]]
 
Am 20.&nbsp;Juni 2008 wurde von dem Webauftritt [[FAKTuell]] ein Interview von Lanka mit [[Christoph Lenz]] (alias ''Christopher Ray'') verbreitet, in dem Lanka eine für ihn aber auch für FAKTuell blamable Falschinformation verbreitet. Zur Vorgeschichte: Ausgangspunkt war eine im Mai 2008 erschienene, wissenschaftliche Arbeit in der renommierten Fachzeitschrift nature, die eine mikroskopische real-time Serienaufnahme der zellulären Enstehung einzelner Virionen des HI-Virus zeigte und als wichtigste, neue Erkenntnis belegte, dass der Partikelzusammenbau, das budding und die Freisetzung in etwa 5-6&nbsp;Minuten im Bereich der Zellmembran abläuft.<ref>Jouvenet N, Bieniasz PD, Simon SM: Imaging the biogenesis of individual HIV-1 virions in live cells, Nature, 25. Mai 2008 PMID: 18500329</ref><ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,555949,00.html</ref>
 
Am 20.&nbsp;Juni 2008 wurde von dem Webauftritt [[FAKTuell]] ein Interview von Lanka mit [[Christoph Lenz]] (alias ''Christopher Ray'') verbreitet, in dem Lanka eine für ihn aber auch für FAKTuell blamable Falschinformation verbreitet. Zur Vorgeschichte: Ausgangspunkt war eine im Mai 2008 erschienene, wissenschaftliche Arbeit in der renommierten Fachzeitschrift nature, die eine mikroskopische real-time Serienaufnahme der zellulären Enstehung einzelner Virionen des HI-Virus zeigte und als wichtigste, neue Erkenntnis belegte, dass der Partikelzusammenbau, das budding und die Freisetzung in etwa 5-6&nbsp;Minuten im Bereich der Zellmembran abläuft.<ref>Jouvenet N, Bieniasz PD, Simon SM: Imaging the biogenesis of individual HIV-1 virions in live cells, Nature, 25. Mai 2008 PMID: 18500329</ref><ref>http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,555949,00.html</ref>
Ähnliche Aufnahmen wurden bereits vorher bei anderen Viren durchgeführt. Die Forscher konnten die Viren mit Hilfe einer lichtmikroskopischen Technik filmen, die mit fluoreszierendem Farbstoff markierte Eiweiße (gag) einsetzte. Die Fluoreszenz ist ein typisches, optisches Phänomen und hat nichts mit der Elektronenmikroskopie zu tun. Das Verfahren ist als TIRF-Verfahren bekannt (Total internal reflection fluorescence microscopy)<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/TIRF</ref><ref>http://www.photonik.de/fileadmin/pdf/fachaufsaetze/photonik_2006_06_48.pdf</ref>, mehrere namhafte Hersteller bieten dafür geeignete Mikroskope an (Carl Zeiss Micro-Imaging, Olympus und Leica Microsystems), und es lassen sich Auflösungen bis hinab zu 70nm erreichen. Einzelne Proteine können erkannt werden. Bei dieser Arbeit wurde ein TIRFM-Mikroskop des Typs Olympus IX-70 eingesetzt. Dass die mikroskopischen Aufnahmesequenzen mit fluoreszierenden Farbstoffen realisiert wurden, wird dabei explizit und korrekt in der Einleitung zu dem FAKTuell-Artikel erwähnt.<ref>http://www.faktuell.de/content/view/2160/1/</ref>
+
 
Lanka wurde von Lenz mit dieser Arbeit konfrontiert und meinte dazu:  
+
Ähnliche Aufnahmen wurden bereits vorher bei anderen Viren durchgeführt. Die Forscher konnten die Viren mit Hilfe einer lichtmikroskopischen Technik filmen, die mit fluoreszierendem Farbstoff markierte Eiweiße (gag) einsetzte. Die Fluoreszenz ist ein typisches, optisches Phänomen und hat nichts mit der Elektronenmikroskopie zu tun. Das Verfahren ist als TIRF-Verfahren bekannt (Total internal reflection fluorescence microscopy)<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/TIRF</ref><ref>http://www.photonik.de/fileadmin/pdf/fachaufsaetze/photonik_2006_06_48.pdf</ref>, mehrere namhafte Hersteller bieten dafür geeignete Mikroskope an (Carl Zeiss Micro-Imaging, Olympus und Leica Microsystems), und es lassen sich Auflösungen bis hinab zu 70nm erreichen. Einzelne Proteine können erkannt werden. Bei dieser Arbeit wurde ein TIRFM-Mikroskop des Typs Olympus IX-70 eingesetzt. Dass die mikroskopischen Aufnahmesequenzen mit fluoreszierenden Farbstoffen realisiert wurden, wird dabei explizit und korrekt in der Einleitung zu dem FAKTuell-Artikel erwähnt.<ref>http://www.faktuell.de/content/view/2160/1/</ref> Lanka wurde von Lenz mit dieser Arbeit konfrontiert und meinte dazu:  
    
:''Das Bild, welches die Geburt eines HIV zeigen soll, ist eine Aufnahme in einem Raster-Elektronenmikroskop. [...] Allen Arten der Elektronenmikroskopie ist gemeinsam, dass der Elektronenstrahl nur im Vakuum seine im Vergleich zur Lichtmikroskopie viel stärkere Auflösung erzielen kann. Damit Aufnahmen von Zellen im Vakuum des Elektronenmikroskops überhaupt abgebildet werden können, müssen die Zellen zuvor sehr stark chemisch-mechanisch fixiert, entwässert und mit einer Metallschicht bedampft werden [...] Auf jeden Fall kann es nicht sein, dass in dieser Aufnahme irgendein biologischer Vorgang gezeigt wird, denn die Zellen müssen zur Darstellung im Elektronenmikroskop chemisch fixiert und vollkommen entwässert werden, sonst würden sie im Vakuum explodieren und gar nichts mehr wäre sichtbar. Ich vermute, dass diese Behauptung, dass im Elektronenmikroskop die Geburt eines HIV sichtbar gemacht wurde, die übrigens jedem Schüler und Studenten als Betrug auffallen sollte, einfach nur eventuell aufkommende Zweifel an der Aids-Theorie im Keim ersticken soll [...] Was gezeigt wird ist, dass in eine Zelle eingebrachter Leuchtfarbstoff die chemisch fixierte, d.h. getötete Zelle wieder verlässt und diese Leuchtfarbstoffbläschen als HIV ausgegeben werden [...] Die Autorin sagt, dass sie in eine Zelle Eiweiße hineingegeben hat, [...] Diese Eiweiße sind mit einem Leuchtfarbstoff verbunden worden [...]''.  
 
:''Das Bild, welches die Geburt eines HIV zeigen soll, ist eine Aufnahme in einem Raster-Elektronenmikroskop. [...] Allen Arten der Elektronenmikroskopie ist gemeinsam, dass der Elektronenstrahl nur im Vakuum seine im Vergleich zur Lichtmikroskopie viel stärkere Auflösung erzielen kann. Damit Aufnahmen von Zellen im Vakuum des Elektronenmikroskops überhaupt abgebildet werden können, müssen die Zellen zuvor sehr stark chemisch-mechanisch fixiert, entwässert und mit einer Metallschicht bedampft werden [...] Auf jeden Fall kann es nicht sein, dass in dieser Aufnahme irgendein biologischer Vorgang gezeigt wird, denn die Zellen müssen zur Darstellung im Elektronenmikroskop chemisch fixiert und vollkommen entwässert werden, sonst würden sie im Vakuum explodieren und gar nichts mehr wäre sichtbar. Ich vermute, dass diese Behauptung, dass im Elektronenmikroskop die Geburt eines HIV sichtbar gemacht wurde, die übrigens jedem Schüler und Studenten als Betrug auffallen sollte, einfach nur eventuell aufkommende Zweifel an der Aids-Theorie im Keim ersticken soll [...] Was gezeigt wird ist, dass in eine Zelle eingebrachter Leuchtfarbstoff die chemisch fixierte, d.h. getötete Zelle wieder verlässt und diese Leuchtfarbstoffbläschen als HIV ausgegeben werden [...] Die Autorin sagt, dass sie in eine Zelle Eiweiße hineingegeben hat, [...] Diese Eiweiße sind mit einem Leuchtfarbstoff verbunden worden [...]''.  
Zeile 75: Zeile 75:     
==Verurteilungen wegen Beleidigung==
 
==Verurteilungen wegen Beleidigung==
*Der arbeitslose Lanka hatte 2002 einen Richter ''scientologischer Babyficker'' und einen Staatsanwalt im Gerichtssaal ''feuchter Nazifurz'' genannt und wurde vom Amtsgericht Rosenheim zu 900&nbsp;Euro Geldstrafe verurteilt.<ref>Artikel Christian Huber in ''Oberbayerisches Volksblatt''</ref> Anlass war die Verurteilung seines Anti-Impf Sinnesgenossen [[Karl Krafeld]]. Krafeld hatte zuvor Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls verurteilt worden.<ref>Christian Huber: Artikel ''Die üblen Beleidigungen des Doktor L.'', "Oberbayerisches Volksblatt" vom 17.6.2005 (http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,539710.html). Zitat:<br>Rosenheim/Landkreis - Es hätte die große Show des Dr. L. aus Stuttgart werden sollen. Es wurde aber der Nachmittag von Richter Herbert Schäfert aus Rosenheim. Bei der dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht in Sachen «Bundesrepublik Deutschland gegen Dr. L. » ließ sich der souveräne Amtsrichter nicht eine Sekunde aus der Reserve locken.<br>Obwohl der 42-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für seine Anti-Impf-Kampagne zu nutzen, verlor Schäfert nie die Ruhe und konterte alle verbalen Attacken mit bajuwarischer Gelassenheit. Er verurteilte den Angeklagten schließlich zu 900 Euro Geldstrafe. Dr. L. hatte vor gut zweieinhalb Jahren bei einem anderen Prozess das Gericht übelst beschimpft.<br>«Scientologischer Babyficker» für den Richter, «feuchter Nazifurz» für den Staatsanwalt - das waren die Schmähungen, die sich die Juristen am 9. Dezember 2002 nach Verkündung des Urteils gegen Dr. L.'s Kumpanen, den Impfgegner Karl K. aus Dortmund, gefallen lassen mussten. K., heute 54 Jahre alt und bei der jüngsten Verhandlung in Rosenheim zugegen, hatte damals bei einer Anti-Impf-Feldzug durch die Region Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Im Anschluss an die Verhandlung gegen K. war es zu lautstarken Protesten der Impfgegner und zu Dr. L.'s verbaler Entgleisung gekommen. Noch im Gerichtssaal ließ der damalige Staatsanwalt den Mikrobiologen Dr. L. vorläufig festnehmen, weil dieser sich zunächst nicht ausweisen wollte.<br>Beim jetzigen Prozess versuchte der heute arbeitslose Akademiker, der im Saal von seiner Anhängerschar stürmisch mit Umarmungen und Küsschen empfangen worden war, immer wieder auf seine Thesen gegen das Impfen, auf die ungerechte Behandlung durch die Justiz, auf Verfahrensfehler und vor allem auf den Prozess vor zweieinhalb Jahren abzuschweifen. Doch Richter Schäfert ließ sich auf nichts ein. Mit stoischer Ruhe wies er den Angeklagten, der sich selbst «Virenentdecker» nennt, immer wieder auf den tatsächlichen Gegenstand der jetzigen Verhandlung - die Beleidigungen - hin. «Was auch immer beim Prozess gegen Herrn K. geschehen ist - nichts gibt Ihnen das Recht, solche Schmähungen, auszusprechen.» Vor allem das Schimpfwort, das auf einen sexuellen Missbrauch hinweist, sei «unterste Schublade, eine unvorstellbare und abstoßende Beleidigung». Als Richter für Sexualdelikte wisse er nur zu gut, welch abscheuliche Dinge sich hinter einem solchen Begriff verbergen könnten.<br>Dr. L. versuchte - obwohl er gleich zu Prozessbeginn seinen eigenen Pflichtverteidiger «wegen Vertrauensbruchs» in die Wüste geschickt hatte - immer wieder juristische Spitzfindigkeiten einfließen zu lassen. Ein Beispiel: Im Protokoll zur Verhandlung im Dezember 2002 sei zwar das Wort «Babyficker» festgehalten, nicht aber «sciento logisch», so der Angeklagte. Dazu Schäfert: «Seien Sie froh, dass wir hier über die Kombination beider Wörter sprechen. Jedes Wort vor dem Begriff Babyficker nimmt diesem zumindest ein bisschen die Spitze.»<br>Dr. L. ließ zwischendurch seitenlange Anträge vorlesen, die das Gericht auf eine harte Folter spannten. «Kompliziert schreiben's aber schon, Herr. Dr. L.», kommentierte der Richter einige Passagen aus L.'s Anträgen. Der Angeklagte darauf: «Die Rechtssprache bei uns in Baden-Württemberg ist eben so.» Worauf der Richter konterte: «Bei uns in Bayern ist die Rechtssprache Deutsch.»<br>Wasser auf die Mühlen des Angeklagten goss dann der Auftritt des ersten Zeugen, des damaligen Staatsanwalts, den Dr. L. nach seiner vorläufigen Festnahme als «feuchten Nazifurz» bezeichnet hatte. Er konnte sich an Details im Hinblick auf die Beleidigungen nicht mehr erinnern. Auch die genaue Formulierung war ihm entfallen. Und er konnte nicht mehr felsenfest bestätigen, in welche Richtung die beleidigenden Worte überhaupt gefallen waren.<br>Ganz anders der zweite Zeuge, der damalige Richter: «Der Angeklagte hat in meine Richtung gewandt mit entsprechender Lautstärke gesagt: Sie, Herr Richter, sind ein scientologischer Babyficker.» Dabei blieb er auch auf viermalige Nachfrage von Dr. L..<br>Der Angeklagte wollte dann noch seinen Bekannten Karl K. in den Zeugenstand rufen. Er verzichtete schließlich aber auf dessen Auftritt, nachdem ihm Schäfert ins Gewissen geredet hatte: «Ich würde in einen Schmarrn, den ich gemacht habe - und ich rede nur von mir, sehr verehrter Herr Dr. L. -, keinen anderen hineinziehen.» Der Angeklagte müsse sich im Klaren sein, was die Falschaussage eines Zeugen für ihn und den Betreffenden für Folgen haben könne. «Noch dazu, wo Sie Ihre Beleidigungen später gegenüber der Polizei sogar zugegeben haben.»<br>In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Josef Hager dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und dass es ihm um «die Sache, und nicht ums Persönliche» gehe. Er forderte 90 Tagessätze a' zehn Euro. Dr. L. plädierte auf Freispruch. Der Richter folgte nach über drei Stunden Verhandlung schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dr. L zur geforderten 900-Euro-Geldstrafe. Schäfert: «Kämpfen Sie ruhig für Ihre Sache, aber kämpfen Sie mit rechtlich einwandfreien Mitteln und nicht mit Beleidigungen.»<br>Ganz am Ende der Verhandlung hatte der Angeklagte noch versucht, den Richter von seiner «guten Sache» zu überzeugen und legte ihm dazu ein Informationsblatt der Impfgegner auf den Richtertisch. Doch Schäfert schob das kleine Heftchen schnell wieder von sich: «Um Gottes Willen, nicht zu mir herlegen, da stehen ja schon wieder Beleidigungen drinnen», schauderte es ihn, nachdem er die Überschrift auf Seite eins gelesen hatte: «Die Justiz in Rosenheim ist Schuld am Tod von über 20 Babys!»</ref>
+
*Der arbeitslose Lanka hatte 2002 einen Richter ''scientologischer Babyficker'' und einen Staatsanwalt im Gerichtssaal ''feuchter Nazifurz'' genannt und wurde vom Amtsgericht Rosenheim zu 900&nbsp;Euro Geldstrafe verurteilt.<ref>Artikel Christian Huber in ''Oberbayerisches Volksblatt''</ref> Anlass war die Verurteilung seines Anti-Impf Sinnesgenossen [[Karl Krafeld]]. Krafeld hatte zuvor Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls verurteilt worden.<ref>Christian Huber: Die üblen Beleidigungen des Doktor L. Oberbayerisches Volksblatt, 17.6.2005 (http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,539710.html). Zitat:<br>Rosenheim/Landkreis - Es hätte die große Show des Dr. L. aus Stuttgart werden sollen. Es wurde aber der Nachmittag von Richter Herbert Schäfert aus Rosenheim. Bei der dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht in Sachen «Bundesrepublik Deutschland gegen Dr. L. » ließ sich der souveräne Amtsrichter nicht eine Sekunde aus der Reserve locken.<br>Obwohl der 42-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für seine Anti-Impf-Kampagne zu nutzen, verlor Schäfert nie die Ruhe und konterte alle verbalen Attacken mit bajuwarischer Gelassenheit. Er verurteilte den Angeklagten schließlich zu 900 Euro Geldstrafe. Dr. L. hatte vor gut zweieinhalb Jahren bei einem anderen Prozess das Gericht übelst beschimpft.<br>«Scientologischer Babyficker» für den Richter, «feuchter Nazifurz» für den Staatsanwalt - das waren die Schmähungen, die sich die Juristen am 9. Dezember 2002 nach Verkündung des Urteils gegen Dr. L.'s Kumpanen, den Impfgegner Karl K. aus Dortmund, gefallen lassen mussten. K., heute 54 Jahre alt und bei der jüngsten Verhandlung in Rosenheim zugegen, hatte damals bei einer Anti-Impf-Feldzug durch die Region Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Im Anschluss an die Verhandlung gegen K. war es zu lautstarken Protesten der Impfgegner und zu Dr. L.'s verbaler Entgleisung gekommen. Noch im Gerichtssaal ließ der damalige Staatsanwalt den Mikrobiologen Dr. L. vorläufig festnehmen, weil dieser sich zunächst nicht ausweisen wollte.<br>Beim jetzigen Prozess versuchte der heute arbeitslose Akademiker, der im Saal von seiner Anhängerschar stürmisch mit Umarmungen und Küsschen empfangen worden war, immer wieder auf seine Thesen gegen das Impfen, auf die ungerechte Behandlung durch die Justiz, auf Verfahrensfehler und vor allem auf den Prozess vor zweieinhalb Jahren abzuschweifen. Doch Richter Schäfert ließ sich auf nichts ein. Mit stoischer Ruhe wies er den Angeklagten, der sich selbst «Virenentdecker» nennt, immer wieder auf den tatsächlichen Gegenstand der jetzigen Verhandlung - die Beleidigungen - hin. «Was auch immer beim Prozess gegen Herrn K. geschehen ist - nichts gibt Ihnen das Recht, solche Schmähungen, auszusprechen.» Vor allem das Schimpfwort, das auf einen sexuellen Missbrauch hinweist, sei «unterste Schublade, eine unvorstellbare und abstoßende Beleidigung». Als Richter für Sexualdelikte wisse er nur zu gut, welch abscheuliche Dinge sich hinter einem solchen Begriff verbergen könnten.<br>Dr. L. versuchte - obwohl er gleich zu Prozessbeginn seinen eigenen Pflichtverteidiger «wegen Vertrauensbruchs» in die Wüste geschickt hatte - immer wieder juristische Spitzfindigkeiten einfließen zu lassen. Ein Beispiel: Im Protokoll zur Verhandlung im Dezember 2002 sei zwar das Wort «Babyficker» festgehalten, nicht aber «sciento logisch», so der Angeklagte. Dazu Schäfert: «Seien Sie froh, dass wir hier über die Kombination beider Wörter sprechen. Jedes Wort vor dem Begriff Babyficker nimmt diesem zumindest ein bisschen die Spitze.»<br>Dr. L. ließ zwischendurch seitenlange Anträge vorlesen, die das Gericht auf eine harte Folter spannten. «Kompliziert schreiben's aber schon, Herr. Dr. L.», kommentierte der Richter einige Passagen aus L.'s Anträgen. Der Angeklagte darauf: «Die Rechtssprache bei uns in Baden-Württemberg ist eben so.» Worauf der Richter konterte: «Bei uns in Bayern ist die Rechtssprache Deutsch.»<br>Wasser auf die Mühlen des Angeklagten goss dann der Auftritt des ersten Zeugen, des damaligen Staatsanwalts, den Dr. L. nach seiner vorläufigen Festnahme als «feuchten Nazifurz» bezeichnet hatte. Er konnte sich an Details im Hinblick auf die Beleidigungen nicht mehr erinnern. Auch die genaue Formulierung war ihm entfallen. Und er konnte nicht mehr felsenfest bestätigen, in welche Richtung die beleidigenden Worte überhaupt gefallen waren.<br>Ganz anders der zweite Zeuge, der damalige Richter: «Der Angeklagte hat in meine Richtung gewandt mit entsprechender Lautstärke gesagt: Sie, Herr Richter, sind ein scientologischer Babyficker.» Dabei blieb er auch auf viermalige Nachfrage von Dr. L..<br>Der Angeklagte wollte dann noch seinen Bekannten Karl K. in den Zeugenstand rufen. Er verzichtete schließlich aber auf dessen Auftritt, nachdem ihm Schäfert ins Gewissen geredet hatte: «Ich würde in einen Schmarrn, den ich gemacht habe - und ich rede nur von mir, sehr verehrter Herr Dr. L. -, keinen anderen hineinziehen.» Der Angeklagte müsse sich im Klaren sein, was die Falschaussage eines Zeugen für ihn und den Betreffenden für Folgen haben könne. «Noch dazu, wo Sie Ihre Beleidigungen später gegenüber der Polizei sogar zugegeben haben.»<br>In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Josef Hager dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und dass es ihm um «die Sache, und nicht ums Persönliche» gehe. Er forderte 90 Tagessätze a' zehn Euro. Dr. L. plädierte auf Freispruch. Der Richter folgte nach über drei Stunden Verhandlung schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dr. L zur geforderten 900-Euro-Geldstrafe. Schäfert: «Kämpfen Sie ruhig für Ihre Sache, aber kämpfen Sie mit rechtlich einwandfreien Mitteln und nicht mit Beleidigungen.»<br>Ganz am Ende der Verhandlung hatte der Angeklagte noch versucht, den Richter von seiner «guten Sache» zu überzeugen und legte ihm dazu ein Informationsblatt der Impfgegner auf den Richtertisch. Doch Schäfert schob das kleine Heftchen schnell wieder von sich: «Um Gottes Willen, nicht zu mir herlegen, da stehen ja schon wieder Beleidigungen drinnen», schauderte es ihn, nachdem er die Überschrift auf Seite eins gelesen hatte: «Die Justiz in Rosenheim ist Schuld am Tod von über 20 Babys!»</ref>
    
*Wegen Beleidigung des Stuttgarter Leiters des Gesundheitsamtes, Schönauer, wurde Lanka 2005 zu 1.500&nbsp;Euro verurteilt.<ref>Stuttgarter Nachrichten 24.&nbsp;Mai 2006</ref>
 
*Wegen Beleidigung des Stuttgarter Leiters des Gesundheitsamtes, Schönauer, wurde Lanka 2005 zu 1.500&nbsp;Euro verurteilt.<ref>Stuttgarter Nachrichten 24.&nbsp;Mai 2006</ref>
Zeile 90: Zeile 90:     
==Werke==
 
==Werke==
*Lanka S: ''Impfen und AIDS: der neue Holocaust. Die deutsche Justiz ist dafür verantwortlich'', Stuttgart 2007, klein-klein-verlag
+
*Stefan Lanka: ''Impfen und AIDS: der neue Holocaust. Die deutsche Justiz ist dafür verantwortlich.'' klein-klein-verlag, Stuttgart 2007
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*http://www.paraphaenomenalia.org/tag/stefan-lanka/
 
*http://www.paraphaenomenalia.org/tag/stefan-lanka/
*http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,539710
   
*http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/board.php?boardid=31
 
*http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/board.php?boardid=31
 
*http://www.ariplex.com/ama/ama_lan4.htm
 
*http://www.ariplex.com/ama/ama_lan4.htm
   −
==Weblinks zur Frage ob die HI-Viren AIDS bedingen==
+
==Weblinks zur Frage, ob die HI-Viren AIDS bedingen==
 
*http://www.niaid.nih.gov/Factsheets/evidhiv.htm
 
*http://www.niaid.nih.gov/Factsheets/evidhiv.htm
 
*http://www.avert.org/evidence.htm
 
*http://www.avert.org/evidence.htm
 
*Robert-Koch-Institut: Stellungnahme zu den Hypothesen der sog. Perth-Group (V. Turner, E. Papadopoulos-Eleopulos, S. Lanka u.a.), [http://www.rki.de/cln_006/nn_226928/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/FAQ/AIDSKritikStellungnahmePerthGroup,property=publicationFile.pdf PDF-Datei]
 
*Robert-Koch-Institut: Stellungnahme zu den Hypothesen der sog. Perth-Group (V. Turner, E. Papadopoulos-Eleopulos, S. Lanka u.a.), [http://www.rki.de/cln_006/nn_226928/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/FAQ/AIDSKritikStellungnahmePerthGroup,property=publicationFile.pdf PDF-Datei]
   −
==Quellennachweis==
+
==Quellennachweise==
 
<references/>
 
<references/>
  
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü