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Eine wissenschaftliche Studie fand in der Fachliteratur für den zwanzig jährigen Zeitraum von 1975 bis 1995 172 Todesfälle von Kindern von Eltern die sich zu Sekten bekennen bei denen die Geistheilung eine gängige Praxis ist, und die die Kinder ärztlicher Hilfe aus religiösen Gründen vorenthielten. Bei 140 von diesen Kindern wäre nach Ansicht der Studienautoren ein Überleben bei effektiver Therapie sehr wahrscheinlich gewesen und bei weiteren 18 wäre ein Überleben gut möglich gewesen. Bis auf drei Fälle hätte ärztliche Hilfe den Kindern in irgendeiner Weise helfen können <ref>Asser SM, Swan R., Child fatalities from religion-motivated medical neglect, Pediatrics. 1998 Apr;101(4 Pt 1):625-9</ref>.
 
Eine wissenschaftliche Studie fand in der Fachliteratur für den zwanzig jährigen Zeitraum von 1975 bis 1995 172 Todesfälle von Kindern von Eltern die sich zu Sekten bekennen bei denen die Geistheilung eine gängige Praxis ist, und die die Kinder ärztlicher Hilfe aus religiösen Gründen vorenthielten. Bei 140 von diesen Kindern wäre nach Ansicht der Studienautoren ein Überleben bei effektiver Therapie sehr wahrscheinlich gewesen und bei weiteren 18 wäre ein Überleben gut möglich gewesen. Bis auf drei Fälle hätte ärztliche Hilfe den Kindern in irgendeiner Weise helfen können <ref>Asser SM, Swan R., Child fatalities from religion-motivated medical neglect, Pediatrics. 1998 Apr;101(4 Pt 1):625-9</ref>.
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==Bundesverfassungsgericht: Werbeverbot für Geistheiler==
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Geistheiler ihre Werbung im Internet nicht verbreiten dürfen. Eine derartige Werbung verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, welches u.a. Kranke gegen Übertreibungen und Beeinflussungen in der Werbung schützen soll. Anlass zu diesem Urteil war eine Werbung von Geistheilern im Internet, die versprach einen Beckenschiefstand ohne Körperberührung in sekundenschnelle beheben zu können. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurden die Geistheiler verurteilt, diese Werbung zu unterlassen. Dagegen hatten sie Verfassungsbeschwerde eingelegt und die Heilung als einen ''spirituellen Vorgang'' bezeichnet, der folglich nicht unter das Heilmittelwerbegesetz falle. (Aktenzeichen: 1 BvR 1226/06, Urteil vom 20. 3. 2007).
    
==Literatur==
 
==Literatur==
23.054

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