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Vereinfachend dargestellt geht Kremer davon aus, dass die überwiegende Zahl heutiger Krankheiten wie Krebs, Autoimmunerkrankungen, degenerativen Nervensystem- und Muskelerkrankungen, Alterserkrankungen und Allergien einen gemeinsamen Ursprung in einer "dauerhaft fixierten" Störung der Zellatmung haben.
 
Vereinfachend dargestellt geht Kremer davon aus, dass die überwiegende Zahl heutiger Krankheiten wie Krebs, Autoimmunerkrankungen, degenerativen Nervensystem- und Muskelerkrankungen, Alterserkrankungen und Allergien einen gemeinsamen Ursprung in einer "dauerhaft fixierten" Störung der Zellatmung haben.
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Ursache dafür seien Fehlernährung, Pilzgifte, Bakteriengifte, Schwermetalle, Süßstoffe wie Aspartam,
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Ursache dafür seien Fehlernährung, Pilzgifte, Bakteriengifte, Schwermetalle, Süßstoffe wie [[Aspartam]], Antibiotika, Pestizide, Stress und [[Elektrosmog]].
Antibiotika, Pestizide, Stress und [[Elektrosmog]].
   
Als Folge zeige sich laut Kremer eine "Balancestörung des Immunsystems", gemeint als "gestörtes" Verhältnis von TH1 und TH2 Lymphozyten (Zellen des "weißen" Blutbildes, Teil des Immunsystems) haben. Daraus ergäbe sich laut Kremer ein hypothetisches Therapiekonzept, das zugleich durch seine Existenz und seine angeblichen Therapierfolge bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesen unterschiedlichen Krankheiten widerlegen könne. Ein Nachweis für den therapeutischen Nutzen im Sinne eines wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise ist indes unbekannt geblieben. Kosten für Anwendungen aus den Kremer-Lehren sind daher von den Patienten selbst zu tragen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen.
 
Als Folge zeige sich laut Kremer eine "Balancestörung des Immunsystems", gemeint als "gestörtes" Verhältnis von TH1 und TH2 Lymphozyten (Zellen des "weißen" Blutbildes, Teil des Immunsystems) haben. Daraus ergäbe sich laut Kremer ein hypothetisches Therapiekonzept, das zugleich durch seine Existenz und seine angeblichen Therapierfolge bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesen unterschiedlichen Krankheiten widerlegen könne. Ein Nachweis für den therapeutischen Nutzen im Sinne eines wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise ist indes unbekannt geblieben. Kosten für Anwendungen aus den Kremer-Lehren sind daher von den Patienten selbst zu tragen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen.
  
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