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Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
 
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
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Laut rechtskräftigem Urteil von März 2010 ist Cystus 052 nicht mehr als Medizinprodukt der Klasse I verkehrsfähig und darf daher nicht weiter verkauft werden.
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Laut einem rechtskräftigen Urteil vom März 2010 ist Cystus 052 nicht mehr als Medizinprodukt der Klasse I verkehrsfähig und darf daher nicht weiter verkauft werden.
    
==Inhaltsstoffe==
 
==Inhaltsstoffe==
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