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:''Homöopathische Ärzte lehnen Masern-Partys nicht generell ab. Bei Abwägung der möglichen Nebenwirkungen einer Impfung mit den Risiken einer Erkrankung sei eine bewusst herbeigeführte Ansteckung im Alter zwischen etwa drei und acht Jahren "eine Überlegung wert.''
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:''Homöopathische Ärzte lehnen Masern-Partys nicht generell ab. Bei Abwägung der möglichen Nebenwirkungen einer Impfung mit den Risiken einer Erkrankung sei eine bewusst herbeigeführte Ansteckung im Alter zwischen etwa drei und acht Jahren "eine Überlegung wert".''
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Da die willentliche Infizierung eines Menschen mit einer Infektionskrankheit stellt den Tatbestand einer vorstätzlichen Körperverletzung gem. den §§ 223 bis 227 StGB dar<ref>http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005403307</ref>. Rabe stiftet hier zu dieser Straftat an.
    
Rabe ist der Ansicht, dass die derzeitige Impfpolitik für die Zunahme von Masernerkrankungen bei Säuglingen und Erwachsenen mitverantwortlich, und dass Impfungen nur ein „Schutz zweiter Klasse“ sind und rät im Falle einer Masernerkrankung zum völligen Verzicht auf fiebersenkende Mittel und meint, dass die Krankheit mit klassischer Homöopathie in vielen Fällen gut zu behandeln ist.<ref>http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/726112-100,1,0.html</ref>
 
Rabe ist der Ansicht, dass die derzeitige Impfpolitik für die Zunahme von Masernerkrankungen bei Säuglingen und Erwachsenen mitverantwortlich, und dass Impfungen nur ein „Schutz zweiter Klasse“ sind und rät im Falle einer Masernerkrankung zum völligen Verzicht auf fiebersenkende Mittel und meint, dass die Krankheit mit klassischer Homöopathie in vielen Fällen gut zu behandeln ist.<ref>http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/726112-100,1,0.html</ref>
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