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==rechtlicher Status==
 
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Ukrain ist angeblich in Weißrussland als Medikament zugelassen <ref>*http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=26084</ref>. Vom österreichischen Gesundheitsministerium wurde die Marktzulassung als Arzneimittel wegen unzureichender Unterlagen und fehlender Wirksamkeitsnachweise abgelehnt. Auf dem grauen Arzneimittelmarkt betragen die Behandlungskosten ca. 3.000 Euro/Woche.<ref>Hopf G, ''Ukrain® - Fortschritt oder Rückschritt in der medikamentösen Therapie onkologischer Erkrankungen'', in ''Wissenschaft & Forschung'', 34/2002, S.31−6</ref><ref>Der Arzneimittelbrief, 33/1999, Nr. 8</ref> Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch Beamte erhalten keine Beihilfe bei der Behandlung mit Ukrain.<ref>[http://www.medizinrecht-aktuell.de/gebuehrenrecht/18/ Ufer T, ''Keine Beihilfefähigkeit für die Behandlung mit „Ukrain“''], vom 18. August 2006</ref>. Die Studiengruppe ''Methoden mit unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie'' der Schweizerischen Krebsliga schrieb 1995, dass keine Beweise für die Wirksamkeit von Ukrain gegen Krebs vorlägen. Von der Anwendung in der Krebstherapie rät die Gruppe ab. Die [[Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft]] <ref>http://www.akdae.de/20/20/Archiv/2001/20010413.html</ref>, die Deutsche Krebsgesellschaft e.V., und das Bundesinstitut für Arzneimittel <ref>|http://www.bfarm.de/cln_042/nn_421158/sid_4FA0E6E649B259954352A6B07DE51095/DE/Presse/mitteil2001/pm16-2001.html__nnn=true]</ref> kamen 2001 zum gleichen Ergebnis.
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Ukrain ist angeblich in Weißrussland als Medikament zugelassen <ref>*http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=26084</ref>. Vom österreichischen Gesundheitsministerium wurde die Marktzulassung als Arzneimittel wegen unzureichender Unterlagen und fehlender Wirksamkeitsnachweise abgelehnt. Auf dem grauen Arzneimittelmarkt betragen die Behandlungskosten ca. 3.000 Euro/Woche.<ref>Hopf G, ''Ukrain® - Fortschritt oder Rückschritt in der medikamentösen Therapie onkologischer Erkrankungen'', in ''Wissenschaft & Forschung'', 34/2002, S.31−6</ref><ref>Der Arzneimittelbrief, 33/1999, Nr. 8</ref> Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch Beamte erhalten keine Beihilfe bei der Behandlung mit Ukrain.<ref>[http://www.medizinrecht-aktuell.de/gebuehrenrecht/18/ Ufer T, ''Keine Beihilfefähigkeit für die Behandlung mit „Ukrain“''], vom 18. August 2006</ref>. Die Studiengruppe ''Methoden mit unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie'' der Schweizerischen Krebsliga schrieb 1995, dass keine Beweise für die Wirksamkeit von Ukrain gegen Krebs vorlägen. Von der Anwendung in der Krebstherapie rät die Gruppe ab. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft <ref>http://www.akdae.de/20/20/Archiv/2001/20010413.html</ref>, die Deutsche Krebsgesellschaft e.V., und das Bundesinstitut für Arzneimittel <ref>|http://www.bfarm.de/cln_042/nn_421158/sid_4FA0E6E649B259954352A6B07DE51095/DE/Presse/mitteil2001/pm16-2001.html__nnn=true]</ref> kamen 2001 zum gleichen Ergebnis.
    
Eine ziemlich umfassende Beschreibung veröffentlichte im Jahr 2006 die Schweizerische Studiengruppe für Komplementäre und Alternative Methoden bei Krebs (SKAK) <ref>http://www.swisscancer.ch/fileadmin/swisscancer/professionals/files/skak/06-08-Ukrain-D.pdf</ref>,  welche unabhängig vom Hersteller, den Kriterien der ''Good Clinical Practice'' entsprechende klinische Studien vorschlägt, um Klarheit über die Wirksamkeit des Präparates zu schaffen.
 
Eine ziemlich umfassende Beschreibung veröffentlichte im Jahr 2006 die Schweizerische Studiengruppe für Komplementäre und Alternative Methoden bei Krebs (SKAK) <ref>http://www.swisscancer.ch/fileadmin/swisscancer/professionals/files/skak/06-08-Ukrain-D.pdf</ref>,  welche unabhängig vom Hersteller, den Kriterien der ''Good Clinical Practice'' entsprechende klinische Studien vorschlägt, um Klarheit über die Wirksamkeit des Präparates zu schaffen.
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