Bereits zu vor, im August 2024, hatte Andrea Christidis einen "Gesuch zur Überprüfung eines nicht rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens beim Landgericht Göttingen" an das niedersächsische Justizministerium gesandt, mit einer "Forensischen Erstanalyse". | Bereits zu vor, im August 2024, hatte Andrea Christidis einen "Gesuch zur Überprüfung eines nicht rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens beim Landgericht Göttingen" an das niedersächsische Justizministerium gesandt, mit einer "Forensischen Erstanalyse". |