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Im November 2023 untersagte die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung über SRGT. Beanstandet wurde, dass SRGT täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, und dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat.
 
Im November 2023 untersagte die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung über SRGT. Beanstandet wurde, dass SRGT täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, und dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat.
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Österreichs Rundfunkbehörde KommAustria hatte zuvor bereits festgestellt, dass Auf1 für seine Ausstrahlung monatelang ohne Lizenz Sendefenster eines lokalen österreichischen TV-Senders genutzt hatte.
    
==Themen und Positionierung zur Zeit der Coronavirus Pandemie==
 
==Themen und Positionierung zur Zeit der Coronavirus Pandemie==
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