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Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine EAV-Behandlung wegen des fehlenden Wirksamkeitsnachweises nicht.
 
Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine EAV-Behandlung wegen des fehlenden Wirksamkeitsnachweises nicht.
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==Weblinks==
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*http://www.zeit.de/zeit-wissen/2006/02/Essay_Lambeck
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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