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Den Report umschreibt die deutsche Stiftung Warentest wie folgt: „Mit dem Gerlachreport wird erpresst: Mit dem Onlinedienst Gerlachreport erpresst Rainer von Holst Unternehmensvorstände, [[Politiker]] und [[Prominent]]e. Er kassiert dafür, dass er keine negativen Berichte mehr über sie im Gerlachreport veröffentlicht. Viele Erpresste zahlen, weil sie sich anders gegen die rufschädigenden Artikel nicht wehren können. Denn der Gerlachreport nennt im Impressum keine ladungsfähige Adresse und kann deshalb kaum auf Unterlassung verklagt werden.“<ref name=":0" />
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Den Report umschreibt die deutsche Stiftung Warentest wie folgt: „Mit dem Gerlachreport wird erpresst: Mit dem Onlinedienst Gerlachreport erpresst Rainer von Holst Unternehmensvorstände, Politiker und Prominente. Er kassiert dafür, dass er keine negativen Berichte mehr über sie im Gerlachreport veröffentlicht. Viele Erpresste zahlen, weil sie sich anders gegen die rufschädigenden Artikel nicht wehren können. Denn der Gerlachreport nennt im Impressum keine ladungsfähige Adresse und kann deshalb kaum auf Unterlassung verklagt werden.“<ref name=":0" />
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Der Gerlachreport erschien erstmals 2016. Der Name ist dem verstorbenen deutschen Publizisten [[Heinz Gerlach (Publizist)|Heinz Gerlach]] entliehen, der in den 1970er-Jahren über den [[Graumarktware|Graumarkt]] kritisch berichtete. Das [[Landgericht Augsburg]] hatte zwei von drei Kindern von Rainer von Holst 2019 zu 46 Monaten Haft wegen 43-fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80-fachen Betrug verurteilt.<ref>{{Internetquelle |autor=Stiftung Warentest |url=https://www.test.de/Von-Holst-Anlageskandal-Tochter-als-Betruegerin-verurteilt-5529137-0/ |titel=Von-Holst-Anlageskandal – Tochter als Betrügerin verurteilt – Stiftung Warentest |abruf=2020-05-10 |sprache=de}}</ref> Darüber hatte der [[SWR]] in einer 45-minütigen Fernsehdokumentation unter der Überschrift „Jagd auf den Abzockerclan“ berichtet.<ref>{{Internetquelle |autor=SWR Fernsehen |url=https://www.youtube.com/watch?v=-VWT23NnWwk |titel=Rainer von Holst: Jagd auf den Abzockerclan. Geprellte Anleger – Von Traumrenditen und dubiosen Geschäften. |werk=SWR |hrsg=ARD |datum=2020-02-12 |sprache=de |abruf=2010-04-30}}</ref>  
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Der Gerlachreport erschien erstmals 2016. Der Name ist dem verstorbenen deutschen Publizisten Heinz Gerlach entliehen, der in den 1970er-Jahren über den Graumarkt kritisch berichtete. Das Landgericht Augsburg hatte zwei von drei Kindern von Rainer von Holst 2019 zu 46 Monaten Haft wegen 43-fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80-fachen Betrug verurteilt.<ref>{{Internetquelle |autor=Stiftung Warentest |url=https://www.test.de/Von-Holst-Anlageskandal-Tochter-als-Betruegerin-verurteilt-5529137-0/ |titel=Von-Holst-Anlageskandal – Tochter als Betrügerin verurteilt – Stiftung Warentest |abruf=2020-05-10 |sprache=de}}</ref> Darüber hatte der SWR in einer 45-minütigen Fernsehdokumentation unter der Überschrift „Jagd auf den Abzockerclan“ berichtet.<ref>https://www.youtube.com/watch?v=-VWT23NnWwk</ref>  
Rainer von Holst (* 1955) ist in die USA geflüchtet, er lebt (Stand 2020) in [[Princeton (New Jersey)]]. Laut Landgericht Augsburg gibt es für ihn ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland.<ref name="flucht">[https://www.test.de/Rainer-von-Holst-Warum-wird-Anlagehai-nicht-ausgeliefert-5594662-0/ ''Warum wird Anlagehai nicht ausgeliefert?''] In: Test.de, 27. April 2020.</ref>
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Rainer von Holst (* 1955) ist in die USA geflüchtet, er lebt (Stand 2020) in Princeton (New Jersey). Laut Landgericht Augsburg gibt es für ihn ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland.<ref name="flucht">[https://www.test.de/Rainer-von-Holst-Warum-wird-Anlagehai-nicht-ausgeliefert-5594662-0/ ''Warum wird Anlagehai nicht ausgeliefert?''] In: Test.de, 27. April 2020.</ref>
    
== Gerichtsurteile ==
 
== Gerichtsurteile ==
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So hielt das Landgericht Berlin unter Az. 27 O 223/17 am 4. Mai 2017 fest: „Es ist gerichtsbekannt, dass auf der Webseite www.gerlachreport.com herabsetzende Artikel über Unternehmen ohne Tatsachengrundlage veröffentlicht werden und es dem Verfasser dabei ausschließlich um die Abfassung negativer Berichterstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unternehmens zu beschädigen, ankommt.“ Das Gerichtsurteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin erfolgte durch den Richter am Berliner Kammergericht, Holger Thiel als Vorsitzendem, sowie den Richtern Saar und Lau.<ref>https://www.test.de/Gerlachreportcom-Google-darf-Links-nicht-mehr-verbreiten-5278622-0</ref>
 
So hielt das Landgericht Berlin unter Az. 27 O 223/17 am 4. Mai 2017 fest: „Es ist gerichtsbekannt, dass auf der Webseite www.gerlachreport.com herabsetzende Artikel über Unternehmen ohne Tatsachengrundlage veröffentlicht werden und es dem Verfasser dabei ausschließlich um die Abfassung negativer Berichterstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unternehmens zu beschädigen, ankommt.“ Das Gerichtsurteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin erfolgte durch den Richter am Berliner Kammergericht, Holger Thiel als Vorsitzendem, sowie den Richtern Saar und Lau.<ref>https://www.test.de/Gerlachreportcom-Google-darf-Links-nicht-mehr-verbreiten-5278622-0</ref>
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Das Urteil untersagte es Google unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro, eine vorsätzliche Falschmeldung des Gerlachreport über ein Unternehmen weiter in [[Google News]] oder dem sonstigen Google-Index zu verbreiten. Das Urteil hatte nach Angaben der Stiftung Warentest die Hamburger Kanzlei Cronemeyer & Grulert Rechtsanwälte erstritten.
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Das Urteil untersagte es Google unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro, eine vorsätzliche Falschmeldung des Gerlachreport über ein Unternehmen weiter in Google News oder dem sonstigen Google-Index zu verbreiten. Das Urteil hatte nach Angaben der Stiftung Warentest die Hamburger Kanzlei Cronemeyer & Grulert Rechtsanwälte erstritten.
    
Zudem verweist die Stiftung Warentest auf ein weiteres Gerichtsurteil gegen den Gerlachreport. Auch hier hatte das Landgericht Berlin im Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) zum Gerlachreport in einem Gerichtsurteil festgehalten: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sind.“ Der Beschluss wurde von der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt.
 
Zudem verweist die Stiftung Warentest auf ein weiteres Gerichtsurteil gegen den Gerlachreport. Auch hier hatte das Landgericht Berlin im Januar 2018 (Az. 27 O 702/17) zum Gerlachreport in einem Gerichtsurteil festgehalten: „Die Artikel enthalten im Wesentlichen unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritiken, welche von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sind.“ Der Beschluss wurde von der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Pürschel und Partner erwirkt.
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