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1996 veröffentlichte der Reinkarnationstherapeut [[Trutz Hardo]] das Buch ''Jedem das Seine'' (der Titel ist identisch mit der Losung am Eingang des KZ Buchenwald, vergleiche Suum cuique). Darin stellte er den Holocaust als eine kollektive [[Karma|karmische]] Reinigung dar: Die ermordeten Juden hätten ihr Schicksal verdient, da sie sich in früheren Leben schuldig gemacht hätten.<ref>https://www.sueddeutsche.de/kultur/rechtsextreme-esoterik-arier-im-mikrowellen-krieg-1.607069-2</ref> In seinem Buch schreibt Hardo zum "jüdischen Karma":
 
1996 veröffentlichte der Reinkarnationstherapeut [[Trutz Hardo]] das Buch ''Jedem das Seine'' (der Titel ist identisch mit der Losung am Eingang des KZ Buchenwald, vergleiche Suum cuique). Darin stellte er den Holocaust als eine kollektive [[Karma|karmische]] Reinigung dar: Die ermordeten Juden hätten ihr Schicksal verdient, da sie sich in früheren Leben schuldig gemacht hätten.<ref>https://www.sueddeutsche.de/kultur/rechtsextreme-esoterik-arier-im-mikrowellen-krieg-1.607069-2</ref> In seinem Buch schreibt Hardo zum "jüdischen Karma":
:''"Die meisten, die vergast wurden, mussten durch diesen Gewalttod noch nicht ausgeglichenes Karma abtragen [...] Auschwitz könne man [...] im Grunde genommen ein welthistorisches Ausgleichen vorvergangener Vergehen nennen [...]."''<ref>Quelle: Trutz Hardo: ''Jedem das Seine''</ref>
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:''"Die meisten, die vergast wurden, mussten durch diesen Gewalttod noch nicht ausgeglichenes Karma abtragen [...] Auschwitz könne man [...] im Grunde genommen ein welthistorisches Ausgleichen vorvergangener Vergehen nennen [...]."''<ref>Quelle: Trutz Hardo: ''Jedem das Seine'', Silberschnur</ref>
    
1998 wurde Hardo deshalb vom Amtsgericht Neuwied wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Buch wurde im selben Jahr verboten. Am 30. Mai 2000 wurde das Urteil in zweiter Instanz mit kleinen Änderungen bestätigt. In der Urteilsbegründung ist zu lesen:
 
1998 wurde Hardo deshalb vom Amtsgericht Neuwied wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Buch wurde im selben Jahr verboten. Am 30. Mai 2000 wurde das Urteil in zweiter Instanz mit kleinen Änderungen bestätigt. In der Urteilsbegründung ist zu lesen:
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