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Die Idee des '''OPPT''' verbreitete sich schnell im englischsprachigen Raum. Im Juli 2013 versuchte die Neuseeländerin Kiri Campbell, aufgrund der Ratschläge von '''OPPT''' 15 Millionen Dollar von ihrem angeblichen Guthaben im Trust auf ihrem Konto gutschreiben zu lassen und stellte ungedeckte Schecks über 60.000 Dollar aus. Sie wurde verhaftet und gab ihr Fehlverhalten zu, weshalb sie nur zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde.<ref>http://www.stuff.co.nz/taranaki-daily-news/news/9242705/Millionare-ripped-off-firms-with-bogus-cheques</ref>. Dennoch wurde sie bei den Anhängern des '''OPPT''' als Heldin gefeiert<ref>http://www.openureyes.org.nz/blog/?q=node/4650</ref>.
 
Die Idee des '''OPPT''' verbreitete sich schnell im englischsprachigen Raum. Im Juli 2013 versuchte die Neuseeländerin Kiri Campbell, aufgrund der Ratschläge von '''OPPT''' 15 Millionen Dollar von ihrem angeblichen Guthaben im Trust auf ihrem Konto gutschreiben zu lassen und stellte ungedeckte Schecks über 60.000 Dollar aus. Sie wurde verhaftet und gab ihr Fehlverhalten zu, weshalb sie nur zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde.<ref>http://www.stuff.co.nz/taranaki-daily-news/news/9242705/Millionare-ripped-off-firms-with-bogus-cheques</ref>. Dennoch wurde sie bei den Anhängern des '''OPPT''' als Heldin gefeiert<ref>http://www.openureyes.org.nz/blog/?q=node/4650</ref>.
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Als Malta-Masche wird eine Praxis von Reichsbürgern bezeichnet, fiktive Forderungen in beliebiger Höhe (auch im Bereich von mehreren Millionen Euro) im Register des Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington der USA eintragen, was online durchgeführt werden kann. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wird von den US-amerikanischen Behörden nicht überprüft. Diese Forderungen werden dann an ein maltesisches Inkassounternehmen abgetreten, das in der Folge versucht, vor einem maltesischem Gericht einen vollstreckbaren Titel nach dem europäischen Mahnverfahren einen Europäischen Zahlungsbefehl zu erreichen. In einigen Fällen sind diese Inkassounternehmen (Beispiel: Pegasus International Incasso Limited) von derselben Gruppe gegründet worden, die vorher die Forderung im UCC eingetragen hatte. Die Betroffenen müssen dann nach maltesischem Recht persönlich innerhalb von 30 Tagen vor Gericht in Malta erscheinen, um die Forderung zu bestreiten und damit die Rechtskraft abzuwenden. Bisher ist jedoch noch kein Fall bekannt, in dem eine Forderung vollstreckt wurde. In einer Bundestagsdrucksache vom 14. Oktober 2016 als Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Vollstreckung in keinem Fall möglich sei. Aufgrund der gezielten Angriffe auf Bedienstete des Bundes und der Länder steht die Bundesregierung bezüglich der Malta-Masche in Kontakt mit den Regierungen und anderen Stellen der Vereinigten Staaten und von Malta, um gezielt auf eine mögliche Strafbarkeit dieses Vorgehens hinzuweisen. Eine (zivil-)rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung sei jedoch in keinem Fall gegeben. Das Vortäuschen einer erfundenen Forderung ist auch nach maltesischem Recht als Betrug strafbar; im Falle einer Beeidung sogar als Meineid.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Malta-Masche</ref>
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Als [[Malta Masche]] wird eine Praxis von Reichsbürgern bezeichnet, fiktive Forderungen in beliebiger Höhe (auch im Bereich von mehreren Millionen Euro) im Register des Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington der USA eintragen, was online durchgeführt werden kann. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wird von den US-amerikanischen Behörden nicht überprüft. Diese Forderungen werden dann an ein maltesisches Inkassounternehmen abgetreten, das in der Folge versucht, vor einem maltesischem Gericht einen vollstreckbaren Titel nach dem europäischen Mahnverfahren einen Europäischen Zahlungsbefehl zu erreichen. In einigen Fällen sind diese Inkassounternehmen (Beispiel: Pegasus International Incasso Limited) von derselben Gruppe gegründet worden, die vorher die Forderung im UCC eingetragen hatte. Die Betroffenen müssen dann nach maltesischem Recht persönlich innerhalb von 30 Tagen vor Gericht in Malta erscheinen, um die Forderung zu bestreiten und damit die Rechtskraft abzuwenden. Bisher ist jedoch noch kein Fall bekannt, in dem eine Forderung vollstreckt wurde. In einer Bundestagsdrucksache vom 14. Oktober 2016 als Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Vollstreckung in keinem Fall möglich sei. Aufgrund der gezielten Angriffe auf Bedienstete des Bundes und der Länder steht die Bundesregierung bezüglich der Malta-Masche in Kontakt mit den Regierungen und anderen Stellen der Vereinigten Staaten und von Malta, um gezielt auf eine mögliche Strafbarkeit dieses Vorgehens hinzuweisen. Eine (zivil-)rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung sei jedoch in keinem Fall gegeben. Das Vortäuschen einer erfundenen Forderung ist auch nach maltesischem Recht als Betrug strafbar; im Falle einer Beeidung sogar als Meineid.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Malta-Masche</ref>
    
==Der OPPT im österreichischen Waldviertel==
 
==Der OPPT im österreichischen Waldviertel==
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