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:''..ein weiterer Grund ist, dass wir unser aktuelles Projekt lieber ohne große Vorankündigungen fertigstellen wollten – sozusagen mit Überraschungseffekt!..''
 
:''..ein weiterer Grund ist, dass wir unser aktuelles Projekt lieber ohne große Vorankündigungen fertigstellen wollten – sozusagen mit Überraschungseffekt!..''
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Am 25. Oktober 2019 wurde die Weiterverbreitung des "Wahlhelfers" vom Landgericht Berlin untersagt, da das Blatt eine Falschbehauptung zum Extremismusforscher Matthias Quent enthielt. Quent erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Demnach ist den Herausgebern Vera Lengsfeld und "Hanno Vollenweider" die Verbreitung einer Aussage über Quent untersagt. Im "Wahlhelfer" heißt es, Quent führe für eine Aussage in seinem Buch "Deutschland rechts außen" keine Quelle an. Dabei geht es darum, dass der Amokläufer vom Olympia-Einkaufszentrum in München Bezüge zur AfD hatte. Der Wahlhelfer kann somit offenbar auch nicht mehr online erscheinen.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86686038/-der-wahlhelfer-gericht-verbietet-verbreitung-von-wahlbroschuere.html</ref>
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Am 25. Oktober 2019 wurde die Weiterverbreitung des "Wahlhelfers" vom Landgericht Berlin untersagt, da das Blatt eine Falschbehauptung zum Extremismusforscher Matthias Quent enthielt. Quent erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Demnach ist den Herausgebern Vera Lengsfeld und "Hanno Vollenweider" die Verbreitung einer Aussage über Quent untersagt. Im "Wahlhelfer" heißt es, Quent führe für eine Aussage in seinem Buch "Deutschland rechts außen" keine Quelle an. Dabei geht es darum, dass der Amokläufer vom Olympia-Einkaufszentrum in München Bezüge zur AfD hatte. Der Wahlhelfer kann somit offenbar auch nicht mehr online erscheinen.<ref>https://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Thueringen-Gericht-stoppt-Verbreitung-von-AfD-naher-Wahlbroschuere</ref><ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86686038/-der-wahlhelfer-gericht-verbietet-verbreitung-von-wahlbroschuere.html</ref>
    
==Autorentätigkeit==
 
==Autorentätigkeit==
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