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==Vereinigung der freien Medien==
 
==Vereinigung der freien Medien==
Die Vereinigung der Freien Medien wurde im Oktober 2018 gegründet und stellt sich aktuell ohne klare Rechtsform vor. Von Mitgliedern wurde sie auch als "Zusammenschluss diverser Blogs und Autoren" bezeichnet. Zuvor nannte sie sich auch "Vereinigung der Freien Medien e.V. (i. Gr.)". Am Klingelschild in der Friedrichstrasse 123 in Berlin wurde sie als e.V., also als eingetragener Verein angezeigt, obwohl kein Eintrag ins Vereinsregister vorhanden war. Der Verein wird durch Hanno Vollenweider, Vera Lengsfeld, den mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Islamgegner Michael Stürzenberger, den österreichischen radikalkonservativen Nationalratabgeordnete Marcus Franz und Thomas Bachheimer vertreten. Im Vorstand von der Vereinigung ist David Berger, Betreiber des rechtspopulistischen Blog „Philosophia Perennis“. In diesem Blog wurde die Vereinigung der Freien Medien als Dachorganisation dargestellt für in den vergangenen Jahren entstandene neurechte Medien wie [[Journalistenwatch]], [[PI-News]] und das AfD-nahe [[Compact Magazin]] von [[Jürgen Elsässer]]. Mitglied der Vereinigung war Thomas Böhm. Ein weiteres Mitglied ist David Bendels, Vorsitzender des Vereins "Verein für Rechtsstaatlichkeit" aus Stuttgart, der die Gratiszeitung „Extrablatt“ und anfangs auch den „Deutschland-Kurier“ herausgibt. Beide Publikationen spielten im Vorfeld anderer Wahlen bereits eine werbende Rolle für die AfD. AfD-Chef Jörg Meuthen war während der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 und der AfD-Europaabgeordnete Guido Reil war während der Landtagswahl in NRW 2017 im Vorfeld in die Werbeaktionen eingebunden. Die Bundestagsverwaltung verhängte im März 2019 gegen die AfD eine Strafzahlung über 400.000 Euro, weil die AfD die Kosten der Werbeaktionen in ihren Rechenschaftsberichten nicht auswies.  
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Die Vereinigung der Freien Medien wurde im Oktober 2018 gegründet und stellt sich aktuell ohne klare Rechtsform vor. Von Mitgliedern wurde sie auch als "Zusammenschluss diverser Blogs und Autoren" bezeichnet. Zuvor nannte sie sich auch "Vereinigung der Freien Medien e.V. (i. Gr.)". Am Klingelschild in der Friedrichstrasse 123 in Berlin wurde sie als e.V., also als eingetragener Verein angezeigt, obwohl kein Eintrag ins Vereinsregister vorhanden war. Der Verein wird durch Hanno Vollenweider, Vera Lengsfeld, den mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Islamgegner Michael Stürzenberger, den österreichischen radikalkonservativen Nationalratabgeordnete Marcus Franz und Thomas Bachheimer vertreten. Im Vorstand von der Vereinigung ist David Berger, Betreiber des rechtspopulistischen Blog „Philosophia Perennis“. In diesem Blog wurde die Vereinigung der Freien Medien als Dachorganisation dargestellt für in den vergangenen Jahren entstandene neurechte Medien wie [[Journalistenwatch]], [[PI-News]] und das AfD-nahe [[Compact Magazin]] von [[Jürgen Elsässer]]. Mitglied der Vereinigung war Thomas Böhm ([[Journalistenwatch]]). Ein weiteres Mitglied ist David Bendels, Vorsitzender des Vereins "Verein für Rechtsstaatlichkeit" aus Stuttgart, der die Gratiszeitung „Extrablatt“ und anfangs auch den „Deutschland-Kurier“ herausgibt. Beide Publikationen spielten im Vorfeld anderer Wahlen bereits eine werbende Rolle für die AfD. AfD-Chef Jörg Meuthen war während der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 und der AfD-Europaabgeordnete Guido Reil war während der Landtagswahl in NRW 2017 im Vorfeld in die Werbeaktionen eingebunden. Die Bundestagsverwaltung verhängte im März 2019 gegen die AfD eine Strafzahlung über 400.000 Euro, weil die AfD die Kosten der Werbeaktionen in ihren Rechenschaftsberichten nicht auswies.  
    
Die im Impressum genannte Adresse in der Berliner Friedrichstrasse ist die des Bürodienstes Clevver GmbH, also eine so genannte "Briefkastenadresse", die ohne ladungsfähige Anschrift nicht den Vorschriften für ein Impressum von Druckerzeugnissen in Deutschland erfüllt.
 
Die im Impressum genannte Adresse in der Berliner Friedrichstrasse ist die des Bürodienstes Clevver GmbH, also eine so genannte "Briefkastenadresse", die ohne ladungsfähige Anschrift nicht den Vorschriften für ein Impressum von Druckerzeugnissen in Deutschland erfüllt.
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