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2011 führt die Samarita Solidargemeinschaft e.V. einen Musterprozess, in dem sie für die rechtliche Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ streitet. Gegen die abschlägige Entscheidung des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2013 (AZ: S 3 KR 291/11) wurde Berufung beim Bayer. Landessozialgericht unter dem Az.: L 4 KR 27/13 eingelegt, diese wurde jedoch am 9. Juni 2015 zurückgewiesen. Die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde jedoch, wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Die gegen das Urteil des LSG dann eingelegte Revision wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen. Hiergegen und gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 2062/17).
 
2011 führt die Samarita Solidargemeinschaft e.V. einen Musterprozess, in dem sie für die rechtliche Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ streitet. Gegen die abschlägige Entscheidung des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2013 (AZ: S 3 KR 291/11) wurde Berufung beim Bayer. Landessozialgericht unter dem Az.: L 4 KR 27/13 eingelegt, diese wurde jedoch am 9. Juni 2015 zurückgewiesen. Die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde jedoch, wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Die gegen das Urteil des LSG dann eingelegte Revision wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen. Hiergegen und gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 2062/17).
 
==Zu geringes Risikopool bei Gemeinschaften mit wenigen Mitgliedern==
 
==Zu geringes Risikopool bei Gemeinschaften mit wenigen Mitgliedern==
Prinzipiell haben die bis heute bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit Mitgliederzahlen bis rund 2000 das prinzipielle versicherungsmathematische Problem eines zu kleinen Risikopools. Bereits wenige und gleichzeitig teure Behandlungen können zur Zahlungsunfähigkeit führen. Als Beispiel kann das Schicksal der kleinen gesetzlichen Krankenkasse [https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Betriebskrankenkasse_K%C3%B6ln Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK)] genannt werden, der die Insolvenz drohte nachdem 2005/2006 zwei Mitglieder (ein damals 30 Jahre alter Mann und ein zehn Jahre altes Kind) an [https://de.wikipedia.org/wiki/Erworbene_H%C3%A4mophilie erworbener Hämophilie] erkrankten und mit teuren Gerinnungsfaktoren lebenslang behandelt werden müssen. Bis 2009 musste die GBK bereits 14 Millionen € für die Behandlung der beiden Mitglieder aufwenden.<ref>https://www.welt.de/wirtschaft/article4380162/Warum-eine-Kasse-wegen-zwei-Kranken-in-Not-geraet.html</ref> 2011 fusionierte die GBK mit der mhplus BKK. Die insolventgefährdete GBK hatte mit 30.000 mehr als zehn Mal soviele Mitglieder wie die Solidargemeinschaften Solidago oder Artabana.
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Prinzipiell haben die bis heute bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit Mitgliederzahlen bis rund 2000 das prinzipielle versicherungsmathematische Problem eines zu kleinen Risikopools. Bereits wenige und gleichzeitig teure Behandlungen können zur Zahlungsunfähigkeit führen. Als Beispiel kann das Schicksal der kleinen gesetzlichen Krankenkasse [https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Betriebskrankenkasse_K%C3%B6ln Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK)] genannt werden, der die Insolvenz drohte nachdem 2005/2006 zwei Mitglieder (ein damals 30 Jahre alter Mann und ein zehn Jahre altes Kind) an [https://de.wikipedia.org/wiki/Erworbene_H%C3%A4mophilie erworbener Hämophilie] erkrankten und mit teuren Gerinnungsfaktoren lebenslang behandelt werden müssen. Bis 2009 musste die GBK bereits 14 Millionen € für die Behandlung der beiden Mitglieder aufwenden.<ref>https://www.welt.de/wirtschaft/article4380162/Warum-eine-Kasse-wegen-zwei-Kranken-in-Not-geraet.html</ref> 2011 fusionierte die GBK mit der mhplus BKK. Die insolventgefährdete GBK hatte mit 30.000 mehr als zehn Mal soviele Mitglieder wie die Solidargemeinschaften Solidago oder Artabana.
 
Die Tageszeitung Welt zitierte Johannes Vöcking, Chef der derzeit größten deutschen Krankenkasse Barmer mit rund sieben Millionen Mitgliedern: ''..„Eine Kasse braucht mindestens eine Million Mitglieder, um die Krankheitsrisiken genügend streuen zu können.“'' Nur große Kassen könnten mit schweren und teuren Krankheiten wie der Hämophilie fertig werden.<ref>https://www.welt.de/wirtschaft/article4380162/Warum-eine-Kasse-wegen-zwei-Kranken-in-Not-geraet.html</ref>
 
Die Tageszeitung Welt zitierte Johannes Vöcking, Chef der derzeit größten deutschen Krankenkasse Barmer mit rund sieben Millionen Mitgliedern: ''..„Eine Kasse braucht mindestens eine Million Mitglieder, um die Krankheitsrisiken genügend streuen zu können.“'' Nur große Kassen könnten mit schweren und teuren Krankheiten wie der Hämophilie fertig werden.<ref>https://www.welt.de/wirtschaft/article4380162/Warum-eine-Kasse-wegen-zwei-Kranken-in-Not-geraet.html</ref>
  
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