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'''Solidargemeinschaft''' (auch ''freie Solidargemeinschaft'', ''Unterstützungseinrichtung'' oder ''Gesundheitsfonds'') bezeichnet in Deutschland Vereine oder sonstige Organisationen, die Mitgliedern oder zahlenden Kunden versicherungesähnliche Dienstleistungen anbieten wie gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen. Die Vereine basieren auf dem Prinzip einer vereinsweiten und nach oben begrenzten Solidarität und sehen sich als Alternative für herkömmliche Krankenkassen und Krankenversicherungen. Nach Angaben des Deutschlandfunks sollen mit Stand von 2019 in Deutschland 20.000 Menschen Dienste von Solidargemeinschaften in Anspruch nehmen.<ref>https://www.deutschlandfunkkultur.de/solidargemeinschaften-ohne-rechtsanspruch-eine-alternative.990.de.html?dram:article_id=420001</ref><ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/977037/konkurrenz-gkv-pkv-solidargemeinschaft-statt-krankenkasse.html</ref> Eine staatliche Anerkennung als Ersatz für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung besteht bei Solidargemeinschaften nicht. Das heisst: die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft entspricht nicht den Ansprüchen einer  Versicherungspflicht in Deutschland.
 
'''Solidargemeinschaft''' (auch ''freie Solidargemeinschaft'', ''Unterstützungseinrichtung'' oder ''Gesundheitsfonds'') bezeichnet in Deutschland Vereine oder sonstige Organisationen, die Mitgliedern oder zahlenden Kunden versicherungesähnliche Dienstleistungen anbieten wie gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen. Die Vereine basieren auf dem Prinzip einer vereinsweiten und nach oben begrenzten Solidarität und sehen sich als Alternative für herkömmliche Krankenkassen und Krankenversicherungen. Nach Angaben des Deutschlandfunks sollen mit Stand von 2019 in Deutschland 20.000 Menschen Dienste von Solidargemeinschaften in Anspruch nehmen.<ref>https://www.deutschlandfunkkultur.de/solidargemeinschaften-ohne-rechtsanspruch-eine-alternative.990.de.html?dram:article_id=420001</ref><ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/977037/konkurrenz-gkv-pkv-solidargemeinschaft-statt-krankenkasse.html</ref> Eine staatliche Anerkennung als Ersatz für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung besteht bei Solidargemeinschaften nicht. Das heisst: die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft entspricht nicht den Ansprüchen einer  Versicherungspflicht in Deutschland.
  
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