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Im Dezember 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin Viktor Zyganow aufgrund nicht erlaubter Führung von akademischen Titeln zu einer Geldbuße von 3000 Euro.<ref>Urteil des VG Berlin vom 3.12.2014 mit Az. 90 K 7.13 T<br>http://openjur.de/u/754055.html</ref> Vor Gericht versuchte Zyganow, eine Verurteilung durch die Behauptung zu verhindern, dass das Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig sei, da es seit 1990 in Deutschland zu einem ''Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO'' gekommen sei. Diese sei eingetreten, weil aus dem souveränen Staat Bundesrepublik Deutschland eine ''BRD-GmbH'' geworden sei. Diese irrige Ansicht ist eine typische Behauptung der deutschen rechtsgerichteten [[Reichsbürgerbewegung]], die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland leugnet.
 
Im Dezember 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin Viktor Zyganow aufgrund nicht erlaubter Führung von akademischen Titeln zu einer Geldbuße von 3000 Euro.<ref>Urteil des VG Berlin vom 3.12.2014 mit Az. 90 K 7.13 T<br>http://openjur.de/u/754055.html</ref> Vor Gericht versuchte Zyganow, eine Verurteilung durch die Behauptung zu verhindern, dass das Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig sei, da es seit 1990 in Deutschland zu einem ''Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO'' gekommen sei. Diese sei eingetreten, weil aus dem souveränen Staat Bundesrepublik Deutschland eine ''BRD-GmbH'' geworden sei. Diese irrige Ansicht ist eine typische Behauptung der deutschen rechtsgerichteten [[Reichsbürgerbewegung]], die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland leugnet.
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In der Russischen Föderation werden verliehenen Professorentitel und Habilitationsgrade auschliesslich von der Obersten Attestationskommission (VAK) des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation verliehen und bestätigt. Nicht jedoch von einem "Obersten Sachverständigen- und Qualifikationsausschuss" (VEKK) oder "Obersten interakademischen Attestationskommission" (VMAK).
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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