Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 35: Zeile 35:     
===Firma Österreich===
 
===Firma Österreich===
Unger ist der Meinung die Republik Österreich sei durch die Eintragung in das so genannte "Unique Partner Identification Key" System (UPIK) zu einer privaten Firma geworden und könne somit kein Staat sein. Aus diesem Grunde würden alle Handlungen österreichischer Behörden lediglich unter Handelsrecht stattfinden. Alle [[Natürliche Person|natürlichen Personen]], die sich ihrer "verfassungsgebenden Versammlung" anschließen, stehen laut Ungers Ansicht im Gegensatz dazu "unter Völkerrecht", weswegen die Republik Österreich keinen Zugriff auf diese hätte.<ref>https://web.archive.org/web/20160717225103/http://www.steiermark-vgv.org/files/STAAT_STEIERMARK_BESCHLUSS_JUSTIZ_20151115.pdf</ref> Dieser Fehlschluss seitens Unger und ihrer Anhänger hätte jedoch bereits durch eine kurze Recherche vermieden werden können. So findet sich etwa in der Eintragung zu "Republik Österreich" mit der Adresse Ballhausplatz 1, die als klassische Metonymie für die Bundesregierung Österreichs gilt<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Ballhausplatz Wikipedia: Ballhausplatz], Direktquellen: Wolf Schneider: Gewönne doch der Konjunktiv. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 2009, S. 179. und Manfred B. Sellner: Fahnenwörter der Politik. Kontinuitäten und Brüche. Böhlau, Wien 1998, S. 33–54, auf S. 38.</ref> unter "Tätigkeit" die "[https://de.wikipedia.org/wiki/Standard_Industrial_Classification SIC]-Nummer" 9199,<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=2&crypt=1e2e9a89f4b128104c428aeb9c16cbfe&code=ts7amti&senden=Weiter</ref> welche laut der "SIC-Suche" des US-Arbeitsministeriums eine nicht näher klassifizierte, allgemeine Regierung bzw. Regierungsstelle beschreibt (General Government, Not Elsewhere Classified).<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=236&tab=description</ref> Andere Beispiele finden sich etwa beim österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dessen SIC-Code 9411<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=7&crypt=d0483935b6cd03e5bff7d4e7b7dcbd3d&code=gopdodo&senden=Weiter</ref> zu einer Bildungsbehörde (Administration of Educational Programs) gehört<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=240&tab=description</ref> und der weißrussischen Botschaft in Österreich, deren Klassifizierung<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=8&crypt=572ee8d880f29939bb0a9b4d08e788af&code=fkp8g5v&senden=Weiter</ref> unter internationale Angelegenheiten (International Affairs) fällt.<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=346&tab=description</ref>
+
Unger ist der Meinung die Republik Österreich sei durch die Eintragung in das so genannte "Unique Partner Identification Key" System (UPIK) zu einer privaten Firma geworden und könne somit kein Staat sein. Aus diesem Grunde würden alle Handlungen österreichischer Behörden lediglich unter Handelsrecht stattfinden. Alle Natürliche Person|natürlichen Personen, die sich ihrer "verfassungsgebenden Versammlung" anschließen, stehen laut Ungers Ansicht im Gegensatz dazu "unter Völkerrecht", weswegen die Republik Österreich keinen Zugriff auf diese hätte.<ref>https://web.archive.org/web/20160717225103/http://www.steiermark-vgv.org/files/STAAT_STEIERMARK_BESCHLUSS_JUSTIZ_20151115.pdf</ref> Dieser Fehlschluss seitens Unger und ihrer Anhänger hätte jedoch bereits durch eine kurze Recherche vermieden werden können. So findet sich etwa in der Eintragung zu "Republik Österreich" mit der Adresse Ballhausplatz 1, die als klassische Metonymie für die Bundesregierung Österreichs gilt<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Ballhausplatz Wikipedia: Ballhausplatz], Direktquellen: Wolf Schneider: Gewönne doch der Konjunktiv. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 2009, S. 179. und Manfred B. Sellner: Fahnenwörter der Politik. Kontinuitäten und Brüche. Böhlau, Wien 1998, S. 33–54, auf S. 38.</ref> unter "Tätigkeit" die "[https://de.wikipedia.org/wiki/Standard_Industrial_Classification SIC]-Nummer" 9199,<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=2&crypt=1e2e9a89f4b128104c428aeb9c16cbfe&code=ts7amti&senden=Weiter</ref> welche laut der "SIC-Suche" des US-Arbeitsministeriums eine nicht näher klassifizierte, allgemeine Regierung bzw. Regierungsstelle beschreibt (General Government, Not Elsewhere Classified).<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=236&tab=description</ref> Andere Beispiele finden sich etwa beim österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dessen SIC-Code 9411<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=7&crypt=d0483935b6cd03e5bff7d4e7b7dcbd3d&code=gopdodo&senden=Weiter</ref> zu einer Bildungsbehörde (Administration of Educational Programs) gehört<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=240&tab=description</ref> und der weißrussischen Botschaft in Österreich, deren Klassifizierung<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=8&crypt=572ee8d880f29939bb0a9b4d08e788af&code=fkp8g5v&senden=Weiter</ref> unter internationale Angelegenheiten (International Affairs) fällt.<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=346&tab=description</ref>
    
Einer weitere zentrale These Ungers ist die Existenz von fünf besonderen "Rechtskreisen". Diese Ansichten dürfte sie relativ nahtlos aus ihrer Zeit bei [[Dagmar Tiets|ch]] übernommen haben, da auch schon der Ur-Kanzler [[Wolfgang Ebel]], in dessen KRR Tietsch tätig war, von verschiedenen „Rechtsebenen“ ausging, die übereinander stehen sollten. Nach Ungers Ansicht gliedern sich diese Kreise in das Handelsrecht an unterster Stelle,  auf das aufsteigend Staats-, Völker-, Menschen- sowie letztlich das Naturrecht folgen. In der Rechtswissenschaft existiert allerdings schlicht keine Einteilung von Rechtskreisen/Rechtsebenen dieser Art. Tatsächlich stützt Unger ihre Argumentation darauf, dass ihre Interpretation "die allgemein verständliche und daher gültige Rangfolge der fünf Rechtskreise" seien müsse.<ref>http://archiv1.staatenbund.at/radio2015/Radio_Staat_Steiermark_Sendung_Nr.13.pdf</ref> Im Gegensatz zum Verständnis Ungers wird unter einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis Rechtskreis] für gewöhnlich eine Gruppe von verwandten Rechtsordnungen verstanden.
 
Einer weitere zentrale These Ungers ist die Existenz von fünf besonderen "Rechtskreisen". Diese Ansichten dürfte sie relativ nahtlos aus ihrer Zeit bei [[Dagmar Tiets|ch]] übernommen haben, da auch schon der Ur-Kanzler [[Wolfgang Ebel]], in dessen KRR Tietsch tätig war, von verschiedenen „Rechtsebenen“ ausging, die übereinander stehen sollten. Nach Ungers Ansicht gliedern sich diese Kreise in das Handelsrecht an unterster Stelle,  auf das aufsteigend Staats-, Völker-, Menschen- sowie letztlich das Naturrecht folgen. In der Rechtswissenschaft existiert allerdings schlicht keine Einteilung von Rechtskreisen/Rechtsebenen dieser Art. Tatsächlich stützt Unger ihre Argumentation darauf, dass ihre Interpretation "die allgemein verständliche und daher gültige Rangfolge der fünf Rechtskreise" seien müsse.<ref>http://archiv1.staatenbund.at/radio2015/Radio_Staat_Steiermark_Sendung_Nr.13.pdf</ref> Im Gegensatz zum Verständnis Ungers wird unter einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis Rechtskreis] für gewöhnlich eine Gruppe von verwandten Rechtsordnungen verstanden.
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü