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Becker ist ehemaliger Burschenschaftler der drei mal Mensur schlagenden Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn. Er engagierte sich aktiv gegen rechtsextreme Tendenzen in Burschenschaften und wurde dazu mehrfach in der deutschen Presse zitiert.<ref>https://www.sueddeutsche.de/muenchen/blogger-christian-becker-grosse-szene-1.2947880</ref><ref>https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/08/14/gefaehrliches-netzwerke-neonazis-in-burschenschaften_16817</ref> Becker ist Gründer der Initiative "Burschenschafter gegen Rechtsextremismus" und unterhält den Blog "burschenschafterpacktaus".<ref>Pressekampagnenbüro der Initiative "Burschenschafter gegen Neonazis", Christian J. Becker, Jettbergskamp 10a, 22397 Hamburg</ref> Becker schätzte 2012, dass ca. 1.500 der 10.000 Mitglieder der Deutschen Burschenschaft (DB) rechtsextrem seien.<ref>Erwin Eschbach: Burschenschafter vor Gericht: „Kein Bock mehr auf Nazis“. SPON, 4. Juli 2012</ref><ref>Akademiker rechtsaußen (Christian Becker im Gespräch mit Sebastian Haak). In: Neues Deutschland, 13. Juni 2014</ref>
 
Becker ist ehemaliger Burschenschaftler der drei mal Mensur schlagenden Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn. Er engagierte sich aktiv gegen rechtsextreme Tendenzen in Burschenschaften und wurde dazu mehrfach in der deutschen Presse zitiert.<ref>https://www.sueddeutsche.de/muenchen/blogger-christian-becker-grosse-szene-1.2947880</ref><ref>https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/08/14/gefaehrliches-netzwerke-neonazis-in-burschenschaften_16817</ref> Becker ist Gründer der Initiative "Burschenschafter gegen Rechtsextremismus" und unterhält den Blog "burschenschafterpacktaus".<ref>Pressekampagnenbüro der Initiative "Burschenschafter gegen Neonazis", Christian J. Becker, Jettbergskamp 10a, 22397 Hamburg</ref> Becker schätzte 2012, dass ca. 1.500 der 10.000 Mitglieder der Deutschen Burschenschaft (DB) rechtsextrem seien.<ref>Erwin Eschbach: Burschenschafter vor Gericht: „Kein Bock mehr auf Nazis“. SPON, 4. Juli 2012</ref><ref>Akademiker rechtsaußen (Christian Becker im Gespräch mit Sebastian Haak). In: Neues Deutschland, 13. Juni 2014</ref>
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Seine Kritik führte zum Ausschluss aus der Razcek.<ref>http://www.spiegel.de/panorama/burschenschaft-razcek-wirft-kritiker-christian-becker-hinaus-a-856129.html</ref> Becker betrieb zuerst den Blog "Quo vadis Buxe", in dem er Interna seiner Burschenschaft verbreitet haben soll. Zwischen Becker und dem Schriftleiter der Burschenschaftlichen Blätter [https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Weidner Norbert Weidner] (ein Burschenschaftsbruder) kam es zu einem Rechtsstreit. Becker schrieb an die Mitglieder seiner Verbindung, Weidner sei "höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht". Weidner klagte im Juni 2012 auf Unterlassung dieser Aussage sowie der weiteren Aussagen Beckers, er habe Computer seiner Gegner gehackt und wolle mit anderen nationalistischen Burschen eine rechtsextreme Studentenpartei gründen. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bonn am 4. Juli 2012 wurde Weidner von Rechtsanwalt Björn Clemens vertreten. Laut Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. Juli 2012 waren Beckers Aussagen als pauschale Werturteile ohne konkrete Aussagen zur Tätigkeit Weidners von der Meinungsfreiheit gedeckt und keine unzulässige Schmähkritik. Nur die Aussage, Weidner habe einen E-Mail-Account gehackt, beurteilte das Gericht als nicht bewiesene Tatsachenbehauptung und verbot deren Wiederholung.<ref>http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2012/9_O_213_12_Urteil_20120711.html</ref> Der klagende Weidner erhielt einen Strafbefehl über 2400 €.<ref>Pressemitteilung vom Landgericht Bonn<br>„Amtsgericht Bonn erlässt Strafbefehl gegen Norbert W. wegen Verunglimpfung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn hat das Amtsgericht Bonn am 24.07.2012 gegen den Bonner Burschenschafter Norbert W. einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener über 60 Tagessätze zu je 40,00 Euro (= 2.400,00 Euro) erlassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2011 das Andenken des im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichteten Theologen Dietrich Bonhoeffer verunglimpft zu haben. Er soll Bonhoeffer in einem Artikel, der in einem „Bundesbrief“ seiner Burschenschaft erschienen ist, als „Landesverräter“ bezeichnet haben. Der Angeklagte hat gegen den ihm vor einigen Tagen zugestellten Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht wird daher einen Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung bestimmen (§ 411 StPO). Über den genauen Termin wird die Pressestelle des Landgerichts nach Bekanntgabe informieren. Eine Bindung des Amtsgerichts an den Inhalt des Strafbefehls besteht für die Hauptverhandung nicht.“</ref>
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Seine Kritik führte zum Ausschluss aus der Razcek wegen „bundschädigenden Verhaltens“.<ref>http://www.spiegel.de/panorama/burschenschaft-razcek-wirft-kritiker-christian-becker-hinaus-a-856129.html</ref> Becker betrieb zuerst den Blog "Quo vadis Buxe", in dem er Interna seiner Burschenschaft verbreitet haben soll. Zwischen Becker und dem Schriftleiter der Burschenschaftlichen Blätter [https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Weidner Norbert Weidner] (ein Burschenschaftsbruder) kam es zu einem Rechtsstreit. Becker schrieb an die Mitglieder seiner Verbindung, Weidner sei "höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht". Weidner klagte im Juni 2012 auf Unterlassung dieser Aussage sowie der weiteren Aussagen Beckers, er habe Computer seiner Gegner gehackt und wolle mit anderen nationalistischen Burschen eine rechtsextreme Studentenpartei gründen. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bonn am 4. Juli 2012 wurde Weidner von Rechtsanwalt Björn Clemens vertreten. Laut Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. Juli 2012 waren Beckers Aussagen als pauschale Werturteile ohne konkrete Aussagen zur Tätigkeit Weidners von der Meinungsfreiheit gedeckt und keine unzulässige Schmähkritik. Nur die Aussage, Weidner habe einen E-Mail-Account gehackt, beurteilte das Gericht als nicht bewiesene Tatsachenbehauptung und verbot deren Wiederholung.<ref>http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2012/9_O_213_12_Urteil_20120711.html</ref> Der klagende Weidner erhielt einen Strafbefehl über 2400 €.<ref>Pressemitteilung vom Landgericht Bonn<br>„Amtsgericht Bonn erlässt Strafbefehl gegen Norbert W. wegen Verunglimpfung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn hat das Amtsgericht Bonn am 24.07.2012 gegen den Bonner Burschenschafter Norbert W. einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener über 60 Tagessätze zu je 40,00 Euro (= 2.400,00 Euro) erlassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2011 das Andenken des im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichteten Theologen Dietrich Bonhoeffer verunglimpft zu haben. Er soll Bonhoeffer in einem Artikel, der in einem „Bundesbrief“ seiner Burschenschaft erschienen ist, als „Landesverräter“ bezeichnet haben. Der Angeklagte hat gegen den ihm vor einigen Tagen zugestellten Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht wird daher einen Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung bestimmen (§ 411 StPO). Über den genauen Termin wird die Pressestelle des Landgerichts nach Bekanntgabe informieren. Eine Bindung des Amtsgerichts an den Inhalt des Strafbefehls besteht für die Hauptverhandung nicht.“</ref>
    
Bei seinen Bemühungen gegen rechtsextremistische Umtriebe bei Buschenschaften setzte Becker auf eine Taktik, Gegner so lange verbal zu provozieren, bis diese sich zu justiziablen Äusserungen hinreißen lassen und verklagt werden können. Dies schreibt Becker selbst:  
 
Bei seinen Bemühungen gegen rechtsextremistische Umtriebe bei Buschenschaften setzte Becker auf eine Taktik, Gegner so lange verbal zu provozieren, bis diese sich zu justiziablen Äusserungen hinreißen lassen und verklagt werden können. Dies schreibt Becker selbst:  
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