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Trotz fehlender Zulassung als Arzneimittel in EU-Ländern, der Schweiz oder auch anderen westlichen Industrieländern wird Ukrain zur Behandlung verschiedener Krebsformen propagiert. In Österreich wurde ein 1986 gestellter Zulassungsantrag vom damals zuständigen Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz im Juni 1995 abgelehnt, auch aktuell warnt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor der Anwendung von Ukrain, das nach wie vor in verschiedenen EU-Staaten in erheblichen Mengen ungesetzlich vermarktet wird. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Ukrain als bedenkliches Arzneimittel eingestuft, weswegen das Inverkehrbringen und die Anwendung an Patienten in Deutschland ausnahmslos verboten sind
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Ukrain ist angeblich in Weißrussland als Medikament zugelassen. Eine ehemalige Zulassung von Ukrain in der Ukraine wurde inzwischen dort widerrufen.<ref>[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=26084 Mitteilungen: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Zur Anwendung des Präparates „UKRAIN“ in der Krebstherapie. Dtsch Arztebl 2001; 98(7): A-418 / B-339 / C-317]</ref> Vom österreichischen Gesundheitsministerium wurde die Marktzulassung als Arzneimittel wegen unzureichender Unterlagen und fehlender Wirksamkeitsnachweise abgelehnt. Auf dem grauen Arzneimittelmarkt betragen die Behandlungskosten ca. 3.000 Euro/Woche.<ref>Hopf G: ''Ukrain® - Fortschritt oder Rückschritt in der medikamentösen Therapie onkologischer Erkrankungen''. In ''Wissenschaft & Forschung'' 34/2002, 31−6</ref><ref>Der Arzneimittelbrief, 33/1999, Nr. 8</ref> Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch Beamte erhalten keine Zahlungen aus der sogenannten Beihilfe bei der Behandlung mit Ukrain.<ref>[http://www.medizinrecht-aktuell.de/gebuehrenrecht/18/ Thomas Ufer: Keine Beihilfefähigkeit für die Behandlung mit „Ukrain“. Medizinrecht-Aktuell.de, 18. August 2006]</ref> Die Studiengruppe ''Methoden mit unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie'' der Schweizerischen Krebsliga schrieb 1995, dass keine Beweise für die Wirksamkeit von Ukrain gegen Krebs vorlägen. Von der Anwendung in der Krebstherapie rät die Gruppe ab. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,<ref>[http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2001/20010216.html Zur Anwendung des Präparates "UKRAIN" in der Krebstherapie. Gemeinsame Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Deutschen Krebsgesellschaft e.V., 2001]</ref> die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. und das Bundesinstitut für Arzneimittel<ref name="bfarm2001">[http://www.bfarm.de/DE/BfArM/Presse/mitteil2001/pm16-2001.html BfArM warnt vor den Präparaten "Galavit" und "Ukrain". Pressemitteilung des BfArM vom 23.08.2001]</ref> kamen 2001 zum gleichen Ergebnis.
 
Ukrain ist angeblich in Weißrussland als Medikament zugelassen. Eine ehemalige Zulassung von Ukrain in der Ukraine wurde inzwischen dort widerrufen.<ref>[http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=26084 Mitteilungen: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Zur Anwendung des Präparates „UKRAIN“ in der Krebstherapie. Dtsch Arztebl 2001; 98(7): A-418 / B-339 / C-317]</ref> Vom österreichischen Gesundheitsministerium wurde die Marktzulassung als Arzneimittel wegen unzureichender Unterlagen und fehlender Wirksamkeitsnachweise abgelehnt. Auf dem grauen Arzneimittelmarkt betragen die Behandlungskosten ca. 3.000 Euro/Woche.<ref>Hopf G: ''Ukrain® - Fortschritt oder Rückschritt in der medikamentösen Therapie onkologischer Erkrankungen''. In ''Wissenschaft & Forschung'' 34/2002, 31−6</ref><ref>Der Arzneimittelbrief, 33/1999, Nr. 8</ref> Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch Beamte erhalten keine Zahlungen aus der sogenannten Beihilfe bei der Behandlung mit Ukrain.<ref>[http://www.medizinrecht-aktuell.de/gebuehrenrecht/18/ Thomas Ufer: Keine Beihilfefähigkeit für die Behandlung mit „Ukrain“. Medizinrecht-Aktuell.de, 18. August 2006]</ref> Die Studiengruppe ''Methoden mit unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie'' der Schweizerischen Krebsliga schrieb 1995, dass keine Beweise für die Wirksamkeit von Ukrain gegen Krebs vorlägen. Von der Anwendung in der Krebstherapie rät die Gruppe ab. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,<ref>[http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2001/20010216.html Zur Anwendung des Präparates "UKRAIN" in der Krebstherapie. Gemeinsame Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Deutschen Krebsgesellschaft e.V., 2001]</ref> die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. und das Bundesinstitut für Arzneimittel<ref name="bfarm2001">[http://www.bfarm.de/DE/BfArM/Presse/mitteil2001/pm16-2001.html BfArM warnt vor den Präparaten "Galavit" und "Ukrain". Pressemitteilung des BfArM vom 23.08.2001]</ref> kamen 2001 zum gleichen Ergebnis.
  
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