Sie müssen als Weiterbildungsanbieter folgende Qualitätsanforderungen erfüllen, um einen Prämiengutschein erstattet zu bekommen. Entweder:
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a) Sie verfügen über eine Anerkennung Ihrer Einrichtung oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis oder
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b) Sie sind zertifiziert nach einem anerkannten Qualitätsmodell oder
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c) Sie verfügen über Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.
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Es wäre mal zu prüfen, wo und wie, auf welcher Grundlage eine Zertifizierung erfolgt ist. Und ob man da mal einhaken kann. Staatlich Gelder für Astrologie????
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Auf den Ohnimus-Seiten konnte ich keinen Nachweis finden. In der Regel werfen die Schwurbler doch mit imaginären Zertifikaten nur so um sich.
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Wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass da gemauschelt wird.