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Die Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld. Das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. In der Berufung vor dem zuständigen Kammergericht unterlag PETA ebenfalls. Laut Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland, liegt das Verfahren derzeit beim Europäischen Gerichtshof, weil „in Österreich die Holocaust-Kampagne höchstrichterlich komplett für zulässig und begründet ausgeurteilt wurde“. Neben diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall. Es kam dabei erstinstanzlich zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung für den PETA-Vorstand Harald Ullmann.<ref name='charitywatch'></ref> Das Berufungsverfahren wurde im Sommer 2010 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000&nbsp;Euro eingestellt. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls.
 
Die Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld. Das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. In der Berufung vor dem zuständigen Kammergericht unterlag PETA ebenfalls. Laut Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland, liegt das Verfahren derzeit beim Europäischen Gerichtshof, weil „in Österreich die Holocaust-Kampagne höchstrichterlich komplett für zulässig und begründet ausgeurteilt wurde“. Neben diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall. Es kam dabei erstinstanzlich zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung für den PETA-Vorstand Harald Ullmann.<ref name='charitywatch'></ref> Das Berufungsverfahren wurde im Sommer 2010 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000&nbsp;Euro eingestellt. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls.
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Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die "Holocaust auf Ihrem Teller"-Kampagne rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf und gab PETA-Deutschland&nbsp;e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
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Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die Kampagne "Holocaust auf Ihrem Teller" rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf und gab PETA-Deutschland&nbsp;e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
    
==Skandal um getötete Tiere==
 
==Skandal um getötete Tiere==
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