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Gutachter im Prozess gegen Pier und weitere fünf Angeklagte sagten aus, dass die Anwendung von Zitronensaft einen rein "experimentellen Charakter" hätten und Literatur zur Anwendung fehle.<ref>http://www.rp-online.de/niederrheinsued/erkelenz/nachrichten/wegberg/Pier-Prozess-Zitronensaft-fast-wie-Salzsaeure_aid_797132.html</ref>
 
Gutachter im Prozess gegen Pier und weitere fünf Angeklagte sagten aus, dass die Anwendung von Zitronensaft einen rein "experimentellen Charakter" hätten und Literatur zur Anwendung fehle.<ref>http://www.rp-online.de/niederrheinsued/erkelenz/nachrichten/wegberg/Pier-Prozess-Zitronensaft-fast-wie-Salzsaeure_aid_797132.html</ref>
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Im Februar 2011 legte Pier ein Geständnis ab. Er gab mehrere Körperverletzungen mit Todesfolge sowie eine Reihe weiterer Körperverletzungen zu. Der Angeklagte gab zu, dass er fehlerhaft gehandelt, unnötig und ohne Einwilligung operiert, Patienten nicht aufgeklärt, Zitronensaft zur Behandlung benutzt habe und die Bedeutung einer Patientenverfügung verkannte. Das Gericht hatte ihm im Gegenzug für das Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer sollen 9 bis 13 Monate als bereits vollstreckt angerechnet werden. Außerdem muss der Angeklagte mit einem Berufsverbot rechnen.<ref>http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Panorama/14130.html</ref>
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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